Rechtsprechung
| VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Modulprüfung in elektronischer Form
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 41 ÄApprO; § 126a BGB; Art 12 Abs 1 GG; § 36 Abs 3 S 2 HSchulG ND; § 44 Abs 1 S 2 HSchulG ND; § 3a Abs 2 VwVfG
Antwort; Aufbewahrung; Bildschirm; Computer; digitale Prüfung; Eingabegerät; elektronische Speicherung; Frage; Modellstudiengang; Modul; Modulprüfung; Multiple Choice; Prüfung; Prüfungsergebnis; Prüfungsform; Prüfungsfrage; Prüfungsordnung; Schriftform; schriftliche ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Zwar darf sich der Gesetzgeber für die ärztliche Ausbildung darauf beschränken, in § 4 Abs. 1 Bundesärzteordnung (BOÄ) nur die Mindestanforderungen an das Studium der Medizin zu verankern und das Nähere über die ärztliche Prüfung in der Approbationsordnung für Ärzte zu regeln (BVerfG, Beschluss vom 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. -, BVerfGE 80, 1 ff. = NVwZ 1989 S. 850 ff.).Auch aus diesem Grund sind die grundlegenden Festlegungen über den Prüfungsinhalt, das Prüfungsverfahren und die Bestehensvoraussetzungen in der Prüfungsordnung selbst zu treffen, für ärztliche Prüfungen also in der Approbationsordnung (BVerfG, Beschluss vom 14.3.1989, a.a.O., NVwZ 1989 S. 851), im Fall des Studium bei der Antragsgegnerin mithin in der eigenen Prüfungsordnung der Hochschule.
Die Unterschiede bestehen namentlich in der von dem Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Unsicherheit , den Schwierigkeitsgrad von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren zuverlässig vorauszusagen oder gar zu steuern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - und 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. -, jeweils a.a.O.), der Besonderheit der Vorverlagerung der eigentlichen Prüfertätigkeit auf die Auswahl des Prüfungsstoffes, die Ausarbeitung der Fragen und die Festlegung von Antwortmöglichkeiten und ferner in der Notwendigkeit eines besonderen Bezugspunktes bei der Bestimmung der für die Berufsaubildung (noch) ausreichenden Leistungen.
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84
Mulitple-Choice-Verfahren
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Eine verfassungsrechtlich zulässige Einschränkung des Grundrechts der Freiheit der Berufswahl setzt zwingend voraus, dass die Leistungen, die in einer berufsbezogenen Prüfung gefordert werden, und die Maßstäbe, nach denen die erbrachten Leistungen zu bewerten sind, eine gesetzliche Grundlage haben (BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. -, BVerfGE 84, 59 ff. = NJW 1991 S. 2008 ff.).Die Unterschiede bestehen namentlich in der von dem Bundesverfassungsgericht hervorgehobenen Unsicherheit , den Schwierigkeitsgrad von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren zuverlässig vorauszusagen oder gar zu steuern (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.3.1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - und 17.4.1991 - 1 BvR 1529/84 u.a. -, jeweils a.a.O.), der Besonderheit der Vorverlagerung der eigentlichen Prüfertätigkeit auf die Auswahl des Prüfungsstoffes, die Ausarbeitung der Fragen und die Festlegung von Antwortmöglichkeiten und ferner in der Notwendigkeit eines besonderen Bezugspunktes bei der Bestimmung der für die Berufsaubildung (noch) ausreichenden Leistungen.
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93
Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Gerade weil die Notengebung stets durch subjektive Eindrücke und die Zufälligkeit fachlicher Prägungen der Prüfer beeinflusst wird und die gerichtliche Kontrolle des Bewertungsvorgangs daher nur eingeschränkt möglich ist, muss das dadurch bedingte Rechtsschutzdefizit soweit wie möglich durch verbindliche Regelungen des Prüfungsverfahrens ausgeglichen werden (BVerwG, Urt. vom 6.9.1995 - 6 C 18.93 - BVerwGE 99, 185 ff. = NJW 1996 S. 2670 ff.).
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Andererseits muss eine Prüfungsordnung gewährleisten, dass alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und dass eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (BVerwG, Urteil vom 24.2.1993 - 6 C 38.92 -, NVwZ 1993 S. 686, 688). - OVG Sachsen, 10.10.2002 - 4 BS 328/02
Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice); Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme; …
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Diese besondere Gestalt der schriftlichen Prüfung muss daher, schon um einheitliche Anforderungen an die Rahmenbedingungen (z.B. Bearbeitungszeit und Zahl der Einzelaufgaben) zu gewährleisten, in der Prüfungsordnung selbst bestimmt werden (OVG Bautzen, Beschluss vom 10.10.2002 - 4 BS 328/02 -, NVwZ-RR 2003 S. 853 ff.). - VG Hannover, 26.01.2005 - 6 A 355/04
Anrechnung; Auslegung; berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; Chancengleichheit; …
Auszug aus VG Hannover, 10.12.2008 - 6 B 5583/08
Gleiches gilt für die Rahmenbedingungen von Prüfungen, die ebenfalls allgemeinverbindlich festgelegt sein müssen, damit die nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene effektive Überprüfung der Prüfungsentscheidungen durch Gerichte gewährleistet ist (Urteil der Kammer vom 26.1.2005 - 6 A 355/04 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de, m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LB 50/17
50 %-Anker; Antwort-Wahl-Verfahren; absolute Bestehensgrenze; Bestehensgrenze; …
Denn auch die Beantwortung von Prüfungsfragen am Computerbildschirm stellt nach den maßgeblichen Prüfungsbestimmungen eine "schriftliche" Prüfung dar (allgemein anderer Ansicht: Jeremias, Elektronische Prüfungen, Antwort-Wahl-Verfahren und der Gesetzesvorbehalt, JM 2018, 25;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 28 und 436; einschränkend auch VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2008 - 6 B 5583/08 -, juris Rn. 32;… wie hier OVG RP, Beschl. v. 19.1.2009 - 10 B 11244/08 -, juris Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 20.07.2016 - 2 ME 90/16
50% Anker; Bestehensgrenze; Dokumentationsechtheit; Eignung von Prüfungsfragen; …
Soweit das Verwaltungsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 (- 6 B 5583/08 -, juris) ausgeführt hat, bei Beantwortung von Prüfungsfragen am Bildschirm liege keine "schriftliche" Prüfung vor, hatte es sich mit den hier geltenden Prüfungsvorschriften nicht auseinanderzusetzen. - VG Karlsruhe, 04.11.2015 - 4 K 1611/14
Bestimmtheit einer Prüfungsordnung; negative Prüfungsentscheidung
Eine effektive Überprüfung der Prüfungsentscheidungen durch Gerichte erfordert deshalb, dass die grundlegenden Festlegungen über den Prüfungsinhalt, das Prüfungsverfahren und die Bestehensvoraussetzungen in der Prüfungsordnung selbst getroffen werden (vgl. VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2008 - 6 B 5583/08 - juris;… Niehues/ Fischer/ Jeremias, Prüfungsrecht, 6. Auflage 2014, Rn. 25).
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