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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10221
BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02 (https://dejure.org/2002,10221)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.2002 - 6 B 57.02 (https://dejure.org/2002,10221)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 2002 - 6 B 57.02 (https://dejure.org/2002,10221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Mitwirkungspflicht eines Prüflings bzgl. seiner Prüfungsfähigkeit aufgrund vorangegangener Krankheitssymptome

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Insbesondere ergibt sich aus der Heranziehung von Grundrechten dafür nichts, zumal deren Bedeutung für in einem weiten Sinn vergleichbare Fallgestaltungen durch das von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 C 12.98 - (BVerwGE 106, 369, 372) nochmals unterstrichen worden ist.

    Dies ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. Urteil vom 13. Mai 1998, a.a.O.).

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung der angefochtenen Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 (a.a.O.) rügt, genügt die Rüge nicht den Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Die grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen hat der Verwaltungsgerichtshof zutreffend dem Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - (BVerwGE 80, 282, 284 f.) entnommen.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81

    Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Denn jedenfalls gibt das Beschwerdevorbringen keinen Anlass, die Rechtsprechung dazu, dass der Prüfling die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes und die Unverzüglichkeit des Rücktritts trägt (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 f.), für eine bestimmte Fallgruppe zu überdenken.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Welche Anforderungen im Einzelnen an einen Prüfling zu stellen sind, wenn es um die Frage geht, ob er Krankheitssymptome zum Anlass nehmen muss, seine Prüfungsfähigkeit mit Hilfe eines Arztes zu klären, lässt sich nicht in allgemein gültiger Weise festlegen, sondern bedarf der Würdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. beispielhaft Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91

    Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
    Eine Rechtsfrage, die sich für das Berufungsgericht nicht gestellt hat, kann nicht zur Zulassung der Grundsatzrevision führen (stRspr; vgl. Beschluss vom 29. Juni 1992 - BVerwG 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit; …

    Hierbei hängt es von den Umständen des Einzelfalles ab, ob der Prüfling seinen Sorgfaltspflichten nicht genügt, wenn er Symptome, die auf eine Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit hindeuten, nicht mit ärztlicher Hilfe klärt und sich der Prüfung unterzieht (so BVerwG, Beschluss vom 17. September 2002 - 6 B 57.02 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 401 S. 44).
  • OVG Saarland, 26.01.2012 - 2 A 329/11

    Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Fernbleiben von einer Prüfung im …

    Rn. 73 vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 17.9.2002 - 6 B 57/02 - zitiert nach Juris; VGH München, Urteile vom 1.4.1994 - 7 B 91.3037 -, und vom 16.4.2002 - 7 B 01.1889 -, beide zitiert nach Juris.

    Rn. 75 BVerwG, Beschluss vom 17.9.2002 - 6 B 57/02 - zitiert nach Juris; vgl. außerdem VGH München, Urteile vom 1.4.1994 - 7 B 91.3037 - und vom 16.4.2002 - 7 B 01.1889, beide zitiert nach Juris, betreffend Konstellationen, in denen das Verhalten von Prüflingen bei Gastroenteritis unterschiedlich bewertet wurde, obwohl zwischen Auftreten der Symptome und Geltendmachung des wichtigen Grundes in etwa die gleiche Zeitspanne lag.

  • VGH Bayern, 05.08.2026 - 11 ZB 26.540

    Nichtteilnahme am schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung für Fahrlehrer wegen …

    Rn. 17 aa) Welche Anforderungen im Einzelnen an Prüfungskandidaten zu stellen sind, wenn es um die Frage geht, ob Krankheitssymptome zum Anlass zu nehmen sind, die Prüfungsfähigkeit mit Hilfe eines Arztes zu klären, lässt sich nicht in allgemein gültiger Weise festlegen, sondern bedarf der Würdigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls (BVerwG, B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris Rn. 6;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, Rn. 254) unter Berücksichtigung der hierfür in der jeweiligen Prüfungsordnung getroffenen Regelung.
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891

    Ein während der Prüfung erklärter Rücktritt unterliegt wegen der erhöhten …

    Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris).
  • VG Köln, 20.04.2006 - 6 K 8616/04

    Anspruch eines Studenten auf Einräumung einer weiteren Wiederholungsprüfung im …

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.09.1993 - 6 B 36.93 -, Buchholz 421.0 Nr. 318; Beschluss vom 17.09.2002 - 6 B 57.02 -, Buchholz 421.0 Nr. 401; vgl. auch Birnbaum, Die Rügepflicht des Prüflings, NVwZ 2006, 286, 294.
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