Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb des Wehrpflichtrechts - Darlegungsanforderungen hinsichtlich der Zulassungsgründe einer Nichtzulassungsbeschwerde im Wehrpflichtrecht - Verstandesmäßige Motivation einer Gewissensentscheidung im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 15.03.1978 - V E 256/76
- BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Das Verwaltungsgericht ist entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht in Abweichung von dem Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - (= DVBl. 1966, 513 [LS.]) davon ausgegangen, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WpflG nicht verstandesmäßig motiviert sein könne.Dies ist gerade in dem von der Beschwerde selbst wörtlich zitierten Leitsatz des Urteils des 7. Senats vom 12. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - treffend zum Ausdruck gebracht worden.
- BVerwG, 31.01.1978 - 6 B 35.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision nicht geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 19.77 - und vom 31. Januar 1978 - BVerwG 6 B 35.77 -).Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 31. Januar 1978 - BVerwG 6 B 35.77 -).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Diese Rechtsprechung hat die Billigung des Bundesverfassungsgerichts gefunden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. April 1978 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - [NJW 1978, 1245 [BVerfG 13.04.1978 - 2 BvF 1/77] = DVBl. 1978, 394]).
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Das Verwaltungsgericht hat vielmehr in Übereinstimmung mit der von dem in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senat angebahnten und vom beschließenden Senat fortgeführten und präzisierten Rechtsprechung nach konkreten Anhaltspunkten geforscht, die auf eine "echte" Gewissensentscheidung hindeuten und den Schluß zulassen, daß der Wehrpflichtige unter dem inneren Zwang steht, nicht im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu können (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - [NJW 1978, 1277 = DVBl. 1978, 401]). - BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Schließlich weicht das angefochtene Urteil auch nicht von dem in der Beschwerdeschrift angeführten Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 76.72 - (richtiges Aktenzeichen: 8 C 46.72) - BVerwGE 41, 53 = NJW 1973, 635 - ab. - BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77
Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision nicht geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 24. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 19.77 - und vom 31. Januar 1978 - BVerwG 6 B 35.77 -). - BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Denn der beschließende Senat hat stets die Auffassung vertreten, daß auch das Gewissen Wandlungen unterworfen und eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Ergebnis eines längeren Entwicklungs- und Reifeprozesses, also nicht nur eine "Erlebnisentscheidung", sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 - und vom 30. März 1976 - BVerwG 6 B 7.76 - mit Nachweisen). - BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 88.75
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Doch stehen den Wehrpflichtigen leitende verstandesmäßige Erwägungen einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 - mit Nachweisen). - BVerwG, 30.03.1976 - 6 B 7.76
Auszug aus BVerwG, 11.09.1978 - 6 B 57.78
Denn der beschließende Senat hat stets die Auffassung vertreten, daß auch das Gewissen Wandlungen unterworfen und eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe das Ergebnis eines längeren Entwicklungs- und Reifeprozesses, also nicht nur eine "Erlebnisentscheidung", sein kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 12. November 1974 - BVerwG 6 C 95.74/6 B 70.74 - und vom 30. März 1976 - BVerwG 6 B 7.76 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine …
Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 - mit Nachweisen).Danach stehen den Wehrpflichtigen leitende Erwägungen, auch solche rationaler oder gefühlsmäßiger Art, einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 - und vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -).
- BVerwG, 19.01.1981 - 6 C 86.80
Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe langsam heranreifen kann und nicht durch ein sog. Schlüsselerlebnis bedingt sein muß, ist entgegen der Auffassung der Revision vom Bundesverwaltungsgericht bereits geklärt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 5. Juli 1977 - BVerwG 6 CB 22.77 - und vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -). - BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 32.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Anstoß zu …
Doch stehen den Wehrpflichtigen leitende verstandesmäßige Erwägungen einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleich, sondern sie können nur deren "Grundlage" sein, d.h. sie können sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten (vgl. u.a. Beschlüsse vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 -, vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 -, vom 30. Oktober 1978 - BVerwG 6 B 62.78 -, vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - und vom 27. August 1979 - BVerwG 6 B 46.79 -).
- BVerwG, 30.10.1978 - 6 B 62.78
Nichtzulassungsbeschwerde - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderung …
Die Beschwerde übersieht in diesem Zusammenhang, daß verstandesmäßige (rationale) Erwägungen einer Gewissensentscheidung nicht etwa gleichstehen, sondern daß sie nur deren "Grundlage" sein können, d.h. daß sie sich zu einer Gewissensentscheidung entwickeln oder verdichten können (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 - mit Nachweisen). - BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 1.84
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen hinsichtlich …
Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nichtgeeignet (ständige Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 - m.weit.Nachw.). - BVerwG, 18.12.1986 - 6 B 1.86
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der …
Eine solche läßt sich auch im Hinblick auf die mit der Beschwerde weiterhin angeführten, dem o.a. Urteil zugrundeliegenden Beschlüsse vom 11. September 1978 - BVerwG 6 B 57.78 - und vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = NJW 1978, 1277 = DVBl. 1978 S. 401 = DÖV 1978 S. 513) nicht feststellen.
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