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| BVerwG, 19.02.1969 - VI B 58.68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Aufgabe eines Briefes per Luftpost
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 24.05.1968 - Bf I 8/67
- BVerwG, 19.02.1969 - VI B 58.68
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 02.02.1972 - VI B 50.71
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe der Beschwerdeschrift am …
Es trifft ihn daher ein Verschulden an der Versäumung der Frist (vgl. in diesem Sinne auch die Beschlüsse vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 58.68 - [VerwRspr. Bd. 21 Nr. 88 S. 368] und vom 25. Juli 1969 - BVerwG II B 32.69 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 1108.81
Anerkennung als Asylberechtigter - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen …
Der rechtzeitige Eingang bei einem nicht am Absendeort befindlichen Gericht erscheint nämlich unter solchen Umständen nicht gewährleistet, vielmehr sogar ausgeschlossen (BVerwG, Beschluß vom 19. Februar 1969 - BVerwG 6 B 58.68 - Buchholz 310 § 60 Nr. 60; Beschluß vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 -, Buchholz 310 § 60 Nr. 84). - BVerwG, 13.02.1973 - II B 56.71
Einhaltung der Beschwerdefrist - Benachrichtigung über den Eingang der durch …
Allerdings muß er bei einem Massenbetrieb wie dem der Post kurzfristige Verzögerungen immer einkalkulieren (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. Februar 1969 - BVerwG VI B 58.68 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 60]).
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