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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 6 B 581/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9006
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 6 B 581/99 (https://dejure.org/2000,9006)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2000 - 6 B 581/99 (https://dejure.org/2000,9006)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 6 B 581/99 (https://dejure.org/2000,9006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Rechtliche Einordnung und Handhabung des Gesichtspunktes der Frauenförderung; Bedeutung eines höheren Dienstalters

Verfahrensgang

  • VG Arnsberg - 2 L 209/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 6 B 581/99
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1999 - 6 B 439/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 6 B 581/99
    Zur rechtlichen Einordnung und Handhabung des Gesichtspunktes der Frauenförderung nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.1997 Rs/C - 409/95 (insbesondere im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 22.2.1999 - 6 B 439/98 -).

    Zur rechtlichen Einordnung und Handhabung des Gesichtspunktes der Frauenförderung nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.1997 - Rs/C -409/95 (DVBl 1998, 183) hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 22.2.1999 - 6 B 439/98 - u.a. wie folgt geäußert:.

    Bereits aus den vorstehend zitierten rechtlichen Bemerkungen ergibt sich, dass der Senat die im Verfahren 6 B 439/98 vorgebrachte Auffassung des Antragsgegners, nur "krasse", ins Auge fallende Sachverhalte - im Falle des Hilfskriteriums "Dienstalter" grundsätzlich nur ein Vorsprung des männlichen Bewerbers von mehr als 10 Jahren - könnten die Anwendung der Öffnungsklausel nach sich ziehen, mit dem Urteil des EuGH nicht für vereinbar hält.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2000 - 6 B 581/99
    Zur rechtlichen Einordnung und Handhabung des Gesichtspunktes der Frauenförderung nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.1997 Rs/C - 409/95 (insbesondere im Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 22.2.1999 - 6 B 439/98 -).

    Zur rechtlichen Einordnung und Handhabung des Gesichtspunktes der Frauenförderung nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.1997 - Rs/C -409/95 (DVBl 1998, 183) hat sich der Senat in seinem Beschluss vom 22.2.1999 - 6 B 439/98 - u.a. wie folgt geäußert:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 852/19

    Vorliegen von überwiegenden Gründen in der Person eines Mitbewerbers im Sinne des …

    Rn. 16 OVG NRW, Beschlüsse vom 27. November 2007 - 6 B 1493/07 -, juris Rn. 11, vom 24. Juli 2006 - 6 B 807/06 -, a. a. O. Rn. 23 m. w. N., vom 27. Mai 2004 - 6 B 457/04 -, juris Rn. 10, und vom 9. Februar 2000 - 6 B 581/99 -, juris Rn. 7,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2006 - 6 B 807/06

    Beamtenrecht - Konkurrentenstreit - Auswahlentscheidung - Hilfskriterien - …

    OVG NRW, Beschlüsse vom 9.2.2000 - 6 B 581/99 -, vom 29.3.2001 - 6 B 1954/00 - und vom 13.5.2004 - 6 B 462/04 -.
  • LAG Hamm, 23.09.2004 - 11 Sa 426/04

    Konkurrentenklage einer angestellten Lehrerin

    Als sachgerechte Hilfskriterien für eine Beförderungsentscheidung sind das Dienstalter wie auch der Gesichtspunkt der Frauengleichstellung anerkannt (BAG, 21.01.2003, AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 60; BAG, 29.10.1998, AP BPersVG § 46 Nr. 22 BAG, 05.03.1996, AP GG Art. 3 Nr. 226; OVG NRW 09.02.2000, 6 B 581/99; OVG NRW, 22.02.1999, 6 B 439/98, ZBR 2000, 355).

    Ein solcher Zeitraum wird nach zutreffender Auffassung als ausreichend angesehen, die Härtefallregelung in § 7 Abs. 2 LGG NW tatbestandlich ausfüllen zu können (OVG NRW 09.02.2000, 6 B 581/99).

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