Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 15.02.1999 - 6 B 6010/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87
Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit - …
Auszug aus VG Braunschweig, 15.02.1999 - 6 B 6010/99
Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels ist nach den gesetzlichen Vorgaben nur statthaft, wenn schädliche und unvertretbare Auswirkungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sind (BVerwG, Urt. vom 10.11.1988, BVerwGE 81, 12 = Buchholz 424.4 Nr. 1; OVG Lüneburg…, Beschl. vom 20.02.1992, aaO.; VG Braunschweig…, Urt. vom 12.09.1990, aaO.).Allerdings steht den Behörden hin-sichtlich der Vertretbarkeit oder Unvertretbarkeit von Auswirkungen eines Mittels keine Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urt. vom 10.11.1988, aaO.); vielmehr ist nach dem - erforderlichenfalls vom Gericht zu ermittelnden - Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Auswirkungen eine Abwägung vorzunehmen.
- VG Braunschweig, 15.06.1999 - 6 B 54/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Anfechtung einer unselbständigen …
Ein solcher Antrag ist nicht dadurch entbehrlich geworden, dass der Antragstellerin entgegen der vom Gesetz für den Regelfall vorgesehenen Dauer von 10 Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 PflSchG a.F.) eine längstens bis zum 30. Dezember 1998 befristete Zulassung erteilt worden war (st. Rspr. der Kammer, Beschl. v. 15.02.1999, 6 B 6010/99; Beschl. v. 18.04.1999, 6 B 26/99, Beschl. v. 14.06.1999, 6 B 46/99). - VG Braunschweig, 20.07.1999 - 6 B 79/99
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und einstweiliger Rechtsschutz; …
Die Kammer hält an ihrer schon in früheren Entscheidungen (Beschl. vom 15.02.1999, 6 B 6010/99; Beschl. vom 11.05.1999, 6 B 72/99) vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die an anderer Stelle des Gesetzes getroffene Grundregel einer Zulassungsbedürftigkeit von Pflanzenschutzmitteln, die in Verkehr gebracht oder eingeführt werden sollen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG), mit der Übergangsvorschrift des § 45 Abs. 9 PflSchG nicht (zeitweise) außer Kraft gesetzt werden sollte.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".