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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,16645
OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23 (https://dejure.org/2023,16645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.06.2023 - 6 B 64/23 (https://dejure.org/2023,16645)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 (https://dejure.org/2023,16645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StVZO § 31a Abs. 1 Satz 1, VwGO § 86, GKG § 52 Abs. 1
    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

  • bussgeldsiegen.de

    Anordnung einer Vielzahl von Fahrtenbüchern bei Firmenfahrzeugen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

  • rechtsportal.de

    Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Fahrtenbuchauflage für einen gesamten Fuhrpark

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • OVG Sachsen, 26.08.2010 - 3 A 176/10

    Zulässigkeit eienr Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO, die gemäß § 57a StVZO …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Im Urteil vom 26. August 2010 - 3 A 176/10 - habe das Sächsische Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Erstreckung einer Anordnung auf sämtliche Kraftfahrzeuge eines Kraftfahrzeughalters einer sorgfältigen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliege.

    Rn. 10 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1970 - 7 B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6; SächsOVG, Urt. v. 26. August 2010 - 3 A 176/10 -, juris Rn. 19;… BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 16 ff.;… OVG NRW, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).

    Dabei ist neben der Einschätzung, ob auch mit den von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeugen künftig mit entsprechenden Verkehrsverstößen gerechnet werden kann, zugleich die Prüfung erforderlich, ob die Umstände, die bei der Anlasstat dazu geführt hatten, dass der verantwortliche Fahrzeugführer nicht ermittelt werden konnte, für alle von der Fahrtenbuchauflage erfassten Kraftfahrzeuge des Fahrzeughalters gelten (SächsOVG, Urt. v. 26. August 2010 a. a. O.).

    Soweit die Antragstellerin auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. August 2010 - 3 A 176/10 - verweist, war dort eine Unverhältnismäßigkeit der Erstreckung auf den gesamten Fuhrpark deshalb angenommen worden, weil die betroffenen Fahrzeuge mit einem sogenannten Fahrtenschreiber ausgestattet waren, dessen Protokolle es in gleicher Weise wie ein Fahrtenbuch ermöglichten, den Fahrzeugführer zu identifizieren.

  • OVG Sachsen, 14.07.2010 - 2 B 436/09

    Einstweilige Verfügung, amtsangemessene Beschäftigung, Aktentransport

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18; v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 -, juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 1022, § 80 Rn. 125).

    Sie stehen aber im Ermessen des Gerichts und kommen nur in Ausnahmefällen in Betracht (SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2010 a. a. O.).

    Rn. 6 Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre der Antragstellerin fallen und aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2010 a. a. O.;… v. 27. Julni 2000 - 2 BS 27/00 -, juris Rn. 9;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017., Rn. 320 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 10 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 1970 - 7 B 19.70 -, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6;… SächsOVG, Urt. v. 26. August 2010 - 3 A 176/10 -, juris Rn. 19;… BayVGH, Beschl. v. 9. Januar 2017 - 11 CS 16.2585 -, juris Rn. 16 ff.; OVG NRW, Urt. v. 10.9.1997 - 25 A 4812/96 -, NJW 1998, 2305).

    Rn. 15 Teilweise wird in der Rechtsprechung ein Mengenrabatt aus Billigkeitsgründen gewährt, wenn eine Vielzahl von Fahrtenbüchern zu führen ist (…BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13 st. Rspr.; früher auch: OVG NRW, Urt. v. 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9).

  • OVG Saarland, 19.04.2023 - 1 B 25/23

    Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark bei vielfachen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Dies lässt erkennen, dass für die mangelnde Mitwirkung nicht ein etwaig wechselnder Benutzerkreis und eine daraus gegebenenfalls resultierende Schwierigkeit, denjenigen, der das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu ermitteln, ausschlaggebend waren, sondern allein die bereits im Grundsatz fehlende Bereitschaft, ihre Obliegenheit, an der Aufklärung der mit ihren Fahrzeugen begangenen Verkehrsverstöße soweit mitzuwirken, wie ihr das möglich und zumutbar ist (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 19. April 2023 - 1 B 25/23 -, juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 16 Überwiegend wird ein solcher Mengenrabatt aber inzwischen abgelehnt (…OVG NRW, Beschl. v. 26. November 2019 - 8 E 802/19 -, juris Rn. 5 ff.; VGH BW, Beschl. v. 12. November 2015 - 10 S 2047/15 -, juris Rn. 4;… OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 16 Überwiegend wird ein solcher Mengenrabatt aber inzwischen abgelehnt (…OVG NRW, Beschl. v. 26. November 2019 - 8 E 802/19 -, juris Rn. 5 ff.;… VGH BW, Beschl. v. 12. November 2015 - 10 S 2047/15 -, juris Rn. 4; OVG LSA, Beschl. v. 29. Januar 2013 - 3 M 727/12 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008
    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 15 Teilweise wird in der Rechtsprechung ein Mengenrabatt aus Billigkeitsgründen gewährt, wenn eine Vielzahl von Fahrtenbüchern zu führen ist (BayVGH, Beschl. v. 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris Rn. 13 st. Rspr.;… früher auch: OVG NRW, Urt. v. 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 8 Die Verhältnismäßigkeit zwischen Verkehrsverstoß und Maßnahme ist hier nicht problematisch, da bereits bei einer mit einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewerteten Vergehen davon ausgegangen wird, dass er von einigem Gewicht ist, sodass er die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertigen kann (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2; Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 229 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 6 D 80/20 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Rn. 8 Die Verhältnismäßigkeit zwischen Verkehrsverstoß und Maßnahme ist hier nicht problematisch, da bereits bei einer mit einem Punkt im Sinne der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung bewerteten Vergehen davon ausgegangen wird, dass er von einigem Gewicht ist, sodass er die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. September 1999 - 3 B 94.99 -, juris Rn. 2;… Urt. v. 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227 229 m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 11. Januar 2021 - 6 D 80/20 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 28.12.2009 - 1 B 400/09

    Eigenständigkeit des Verfahrens nach § 80 Abs. 7 Verwaltungsgerichtsordnung ( …

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 -, juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 1022, § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins; …

  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 11 CS 16.2585

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

  • OVG Sachsen, 07.10.2016 - 3 B 115/16

    Fahrtenbuchauflage, Androhung, Wiederholungsgefahr, Firmenfahrzeug, …

  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung …

  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 A 520/16

    Fahrtenbuch, Firmenfahrzeug, Fahrzeugführer, Feststellung, Ermittlungen

  • OVG Sachsen, 11.01.2021 - 6 D 80/20

    Prozesskostenhilfe; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkung des Fahrzeughalters; Angaben

  • OVG Sachsen, 27.06.2000 - 2 BS 27/00
  • OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23

    Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit …

    Rn. 54 d) Vor diesem Hintergrund kommt es auf die weiteren von den Beteiligten aufgeworfenen Rechtsfragen nach der Verwertbarkeit von Behördenzeugnissen im Übrigen und bejahendenfalls den daran zu stellenden Anforderungen (…vgl. insoweit für das Hauptsacheverfahren z. B.: BVerwG, Beschl. v. 10. Juli 2019 - 1 B 45.19 -, juris Rn. 8 m. w. N.; allgemein zum Eilverfahren: SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5) nicht an.
  • OVG Sachsen, 07.07.2026 - 6 B 299/25

    Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeug; Unaufklärbarkeit des Fahrzeugführers; …

    Es fällt vielmehr in deren Sphäre, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist (st. Rspr., vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 6, v. 24. Oktober 2017 - 3 A 37/17 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.02.2025 - 6 B 160/24

    Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnis; Entziehung; "harte" Droge; MDMA; MDA; …

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5;… v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 15.01.2024 - 6 A 776/20

    Zur Beweislastverteilung, wenn die Auszahlung von Fördermitteln in einer …

    Hinzu kommt, dass das Gericht insbesondere hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, die in die eigene Sphäre des Klägers fallen und aus denen er für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will, ohnehin nicht gehalten ist, von sich aus weitere Aufklärungsmaßnahmen einzuleiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 6;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; jeweils m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 03.09.2025 - 6 B 31/25

    Amtsermittlung; Betreiber; Beweiserhebung; Eilverfahren; Erlaubnis; …

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 14, v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5;… v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 - , juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 05.12.2024 - 6 B 108/24

    Eichenprozessionsspinner; polizeiliche Gefahr; öffentliche Sicherheit; …

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5;… v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 - , juris Rn. 18;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8; v. 28. Dezember 2009 - 1 B 400/09 - , juris; st. Rspr.;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 80 Rn. 125).
  • OVG Sachsen, 30.09.2025 - 6 B 99/25

    Beschwerde; Eilverfahren; Beweiserhebung; überwiegende Wahrscheinlichkeit; …

    Die Beweiserhebung und weitere Ermittlungen bleiben dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Februar 2025 - 6 B 160/24 -, juris Rn. 14, v. 28. Juni 2023 - 6 B 64/23 -, juris Rn. 5, v. 1. Juni 2022 - 6 B 18/22 -, juris Rn. 18;… v. 14. Juli 2010 - 2 B 436/09 -, juris Rn. 8;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 30. Aufl. 2024, § 80 Rn. 125).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5690
BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23 (https://dejure.org/2024,5690)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2024 - 6 B 64.23 (https://dejure.org/2024,5690)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2024 - 6 B 64.23 (https://dejure.org/2024,5690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de

    Zulassung zur mündlichen Prüfung im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung; Wiederholung einer schriftlichen Aufsichtsarbeit bzw. deren Neubewertung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundes(verfassungs)recht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur dann zu rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334 S. 3 und vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 132 Rn. 17).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen; …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG könnte - ließen sich der Norm subjektive Rechte der Prüflinge entnehmen - allenfalls solchen Bestehensanforderungen entgegenstehen, die sich in gravierender Weise vom bundesüblichen Standard abheben, so dass sich in ihnen ein regelrechter Systembruch manifestiert (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 - NVwZ 2014, 86 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 1995 - 6 B 100.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 350 S. 80).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Rn. 10 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 und vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundes(verfassungs)recht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur dann zu rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 334 S. 3 …und vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6;… Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 132 Rn. 17).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Rn. 10 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 6 B 35.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 425 Rn. 3 …und vom 21. Dezember 2017 - 6 B 43.17 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 198 Rn. 6 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.03.2021 - 6 BN 2.20

    Rückwirkende Änderung der Modalitäten der Einbeziehung der Modulnoten in die …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Auch Rechtsfragen zu auslaufendem oder ausgelaufenem Recht oder zu Übergangsrecht haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil mit der Zulassung der Revision keine für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 6 B 33.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 169 Rn. 11 f. und vom 15. März 2021 - 6 BN 2.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.11.2009 - 6 B 33.09

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bzgl. der Einordnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    Auch Rechtsfragen zu auslaufendem oder ausgelaufenem Recht oder zu Übergangsrecht haben nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil mit der Zulassung der Revision keine für die Zukunft richtungsweisende Klärung erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2009 - 6 B 33.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 169 Rn. 11 f. …und vom 15. März 2021 - 6 BN 2.20 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.06.1995 - 6 B 100.94

    Rechtmäßigkeit einer juristischen Prüfung - Bildung eines arithmetischen Mittels …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 6 B 64.23
    § 5d Abs. 1 Satz 2 DRiG könnte - ließen sich der Norm subjektive Rechte der Prüflinge entnehmen - allenfalls solchen Bestehensanforderungen entgegenstehen, die sich in gravierender Weise vom bundesüblichen Standard abheben, so dass sich in ihnen ein regelrechter Systembruch manifestiert (BVerwG…, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 - NVwZ 2014, 86 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 1995 - 6 B 100.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 350 S. 80).
  • BVerwG, 14.06.2024 - 3 B 11.23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von …

    Eine solche Frage hat regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO dazu bestimmt ist, eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft herbeizuführen und eine solche Klärung mit der Revision nicht mehr zu erreichen wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2024 - 6 B 64.23 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2024 - 13 S 365/22

    Qualifikation der Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen …

    Die zweite anerkannte Ausnahmekonstellation ist gegeben, wenn das in Rede stehende Recht noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist, was mit dem Zulassungsvorbringen substantiiert dargelegt werden muss (…zum Ganzen vgl. Beschluss des Senats vom 29.09.2023 - 13 S 1412/22 - juris Rn. 34 f.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 10.04.2024 - 14 LA 51/23 - juris Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 07.11.2023 - 1 A 1632/21 - juris Rn. 42 f.; zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.03.2024 - 6 B 64/23 - juris Rn. 10…, vom 29.02.2024 - 2 B 42/23 - juris Rn. 7 …und vom 04.02.2016 - 6 B 45.15 - juris Rn. 12; dazu, dass § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO weitgehend § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entspricht, siehe etwa BVerfG…, Beschluss vom 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 - juris Rn. 32).
  • VG Freiburg, 11.12.2024 - 10 K 2391/22

    Genehmigung eines Schiedsspruchs über das Pflegebudget

    Rn. 114 Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur, wenn für die Entscheidung eine konkrete, fallübergreifende und bislang ungeklärte Frage von Bedeutung ist, deren Klärung im Revisions- bzw. Berufungsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.03.2024 - 6 B 64.23 -, juris Rn. 10 m.w.N. für die Revision; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.06.2024 - 13 S 365/22 -, juris Rn. 73 für die Berufung).
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