Rechtsprechung
| BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ausgestaltung des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 15.02.1985 - 7 K 34/83
- BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85
Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschluß vom 7. März 1980 - BVerwG 6 B 3.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73
Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85
Wenn die Beschwerde zunächst geltend macht, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75) und von dem Beschluß vom 5. September 1975 - BVerwG 6 C 112.74 - ab, weil sie den vom Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen aufgestellten Grundsatz, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG der der letzten mündlichen Verhandlung ist, nicht zugrunde gelegt habe, hat sie nicht - wie erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage aufgezeigt. - BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 79.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Grafik-Designer - Gewissensentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von dem Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 79.81 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 138) geltend macht, hat sie gleichfalls nicht - wie erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage, geschweige denn einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgezeigt, der als solcher in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. - BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 02.07.1986 - 6 B 64.85
Wenn die Beschwerde zunächst geltend macht, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75) und von dem Beschluß vom 5. September 1975 - BVerwG 6 C 112.74 - ab, weil sie den vom Bundesverwaltungsgericht in den genannten Entscheidungen aufgestellten Grundsatz, daß der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG der der letzten mündlichen Verhandlung ist, nicht zugrunde gelegt habe, hat sie nicht - wie erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage aufgezeigt.
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.07.1985 - 6 B 64/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14
Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss; …
Rn. 15 In Übereinstimmung hiermit geht auch die Rechtsprechung ganz überwiegend von der Geltung der Gesamtschuld im Sanierungsrecht aus (zum Sanierungsrecht VG Göttingen…, Beschluss vom 31. März 2004 - 2 B 306/03 - juris Rn. 8 unter Bezugnahme auf OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Juli 1985 - 6 B 64/85 - juris; VG Koblenz…, Beschluss vom 16. Dezember 1993 - 8 L 4832/93 - NVwZ-RR 1994, 637 [a.A. Urteile vom 26. Juni 2006 - 4 K 1305/05.KO - juris Rn. 3 ff. …und vom 10. Dezember 2007 - 4 K 209/07.KO - juris Rn. 31 ff.]; vgl. auch zur Abgabenpflicht von Miterben OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 9 LC 345/04 - NVwZ-RR 2008, 277 ; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 4 O 305/08 - juris Rn. 4; VG Schwerin…, Urteil vom 6. Januar 2012 - 4 A 437/10 - juris Rn. 28). - OVG Saarland, 11.12.2013 - 1 A 348/13
Gesamtschuldnerische Haftung der Erben für sanierungsrechtliche …
Denn jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft sei als Gesamthands-eigentümer Eigentümer im Sinne des § 41 Abs. 4 StBauFG und des § 7 Abs. 1 Satz 1 AusgleichsbetragsV und schulde den Ausgleichsbetrag in ganzer Höhe.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.7.1985 - 6 B 64/85 -, juris (nur Leitsatz); VG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1993 - 8 L 4832/93 -, NVwZ-RR 1994, 637 mit Nachweisen aus der (damaligen) Kommentarliteratur) Es wurde weder eine Anwendung der zitierten Miteigentumsregelung, nach der Miteigentümer im Verhältnis ihrer Anteile an dem gemeinschaftlichen Eigentum heranzuziehen sind, auf Miterben in Betracht gezogen(so ausdrücklich VG Koblenz…, Beschluss vom 16.12.1993, a.a.O.) noch vertreten, dass mehrere Miterben nicht jeweils Eigentümer im Sinn des Satzes 1 erster Halbsatz seien, sondern als Gesamthandsgemeinschaft heranzuziehen seien. - VG Göttingen, 31.03.2004 - 2 B 306/03
Ausgleichsbetrag; Erbe; Erbengemeinschaft; Gesamthandseigentum; Gesamthänder; …
Deshalb darf nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 10.07.1985 - 6 B 64/85, n.v.), der die Kammer folgt, eine Gemeinde den Ausgleichsbetragsbescheid gegenüber einem einzelnen Mitglied der Gesamthandsgemeinschaft, das seinerseits dann eine zivilrechtliche "interne" Ausgleichsforderung gegen die anderen Mitglieder erwirbt, erlassen und die Leistung in voller Höhe von ihm alleine fordern (so auch VG Koblenz, Beschluss vom 16.12.1993 - 8 L 4832/93 - NVwZ-RR 1994, 637 m.w.N.).
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