Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Feststellung einer behaupteten Gewissensentscheidung - Entscheidung über einen Antrag als Kriegsdienstverweigerer - Begründungspflicht eines Kriegsdienstverweigerers
Verfahrensgang
- VG München, 15.09.1987 - 2 K 86.6039
- BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst - …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1>) läßt sich nicht feststellen.Insoweit hat der Senat in seinen beiden angeführten Urteilen vom 3. Dezember 1986 (a.a.O.) jedoch klargestellt, daß diese "eingehendere Prüfung" - wie die Beklagte selbst einräumt - sich "regelmäßig nur auf die Umstände beziehen (kann), die nach dem Grund für die Zuständigkeit der Ausschüsse und Kammern zu Zweifeln an der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß geben; ... daß dieses Verfahren (in den Fällen der Inkaufnahme der 'lästigen Alternative') nur dazu dient, aufgetauchte, d.h. verbliebene Zweifel auszuräumen (oder zu bestätigen)".
- BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage
Auszug aus BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Eine Abweichung des angefochtenen Urteils vom Urteil des Senats vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2; vgl. auch Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1>) läßt sich nicht feststellen. - BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82
Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1988 - 6 B 69.87
Zwar hätte das Verwaltungsgericht zweckmäßigerweise näher darlegen sollen, auf welches konkrete Vorbringen des Klägers in seiner Antragsbegründung es seine Wertung gestützt hat, daß die späte Antragstellung des Klägers keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung begründe; denn die in § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO geregelte Begründungspflicht soll insbesondere sicherstellen, daß die Entscheidung des Gerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar ist (vgl. z.B. Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der unentgeltlichen …
Nach Auffassung des Klägers ist das Verwaltungsgericht von dem Beschluß des Senats vom 21. April 1988 (BVerwG 6 B 69.87) abgewichen, wonach die Inkaufnahme der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes ein "tragendes Indiz" für die Glaubhaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ist.Nach der Rechtsprechung des Senats kann das "tragende Indiz" der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als ein wesentliches Mittel zum Nachweis für die Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen erst dann zum Zuge kommen, wenn zuvor die schlüssige Darlegung einer Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG bejaht worden ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 6 B 69.87 -).
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