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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17768
BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24 (https://dejure.org/2024,17768)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2024 - 6 B 7.24 (https://dejure.org/2024,17768)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2024 - 6 B 7.24 (https://dejure.org/2024,17768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unverzügliche Mitteilung und unverzüglicher Nachweis eines wichtigen Grundes für den Abbruch der laufenden Prüfung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 18 Abs 1 S 1 ÄApprO 2002
    Unverzügliche Mitteilung und unverzüglicher Nachweis eines wichtigen Grundes für den Abbruch der laufenden Prüfung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 ÄApprO, Art. 12 GG
    Prüfungsrecht: Zu den Anforderungen an den Nachweis eines krankheitsbedingten nachträglichen Prüfungsrücktritts | Prüfung; Rücktritt; Mitwirkungsobliegenheiten; Unverzüglichkeit der Mitteilung; Chancengleichheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ÄApprO § 18 Abs. 1 S. 1; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Feststellung des endgültigen Nichtbestehens des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung; Verletzung einer Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Rücktrittsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Unverzügliche Mitteilung und unverzüglicher Nachweis eines wichtigen Grundes für den Abbruch der laufenden Prüfung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 ÄApprO, Art. 12 GG
    Prüfungsrecht: Zu den Anforderungen an den Nachweis eines krankheitsbedingten nachträglichen Prüfungsrücktritts | Prüfung; Rücktritt; Mitwirkungsobliegenheiten; Unverzüglichkeit der Mitteilung; Chancengleichheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Die nicht unverzügliche Geltendmachung der Rücktrittsgründe könnte in einem solchen Fall kausal dafür sein, dass Beweismittel verlorengegangen oder in ihrer Bedeutung unsicher geworden sind (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ; vgl. zu dieser Differenzierung bereits BVerwG…, Beschluss vom 3. Januar 1994 - 6 B 57.93 - juris Rn. 5).

    In der Konstellation des nachträglichen Rücktritts oder des Abbruchs einer bereits begonnenen Prüfung hat der Senat dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit besonders hohes Gewicht beigemessen und angesichts des verfassungsrechtlichen Gewichts einer den Zugang zum Beruf eröffnenden Prüfung für sämtliche Prüfungsteilnehmer eine strenge Auslegung der Verfahrensregeln gefordert (BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).

    Eine Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung hat regelmäßig zur Folge, dass es für den Prüfungsabschnitt oder Prüfungsteil auch dann bei der Note "ungenügend" bleibt, wenn objektiv ein wichtiger Grund für die Säumnis vorgelegen hat (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).

    Rn. 21 2. Zur geltend gemachten Divergenz trägt die Beschwerde vor, das Berufungsurteil verstoße gegen die in der Entscheidung zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -.

    Damit unterlasse es die im Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - geforderte Prüfung, ob die Verletzung einer prüfungsrechtlichen Nebenpflicht Auswirkung auf die Chancengleichheit gehabt habe oder die Sanktion des Nichtbestehens die im Urteil vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - aufgezeigten Schranken aus Art. 12 Abs. 1 GG überschreite.

    Rn. 22 a. Dem Berufungsurteil lässt sich weder ausdrücklich noch sinngemäß ein abweichender abstrakter Rechtssatz zu den von der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - entnehmen.

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    In der Konstellation des nachträglichen Rücktritts oder des Abbruchs einer bereits begonnenen Prüfung hat der Senat dem prüfungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit besonders hohes Gewicht beigemessen und angesichts des verfassungsrechtlichen Gewichts einer den Zugang zum Beruf eröffnenden Prüfung für sämtliche Prüfungsteilnehmer eine strenge Auslegung der Verfahrensregeln gefordert (BVerwG, Urteile vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 und vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - BVerwGE 106, 369 ).

    Rn. 21 2. Zur geltend gemachten Divergenz trägt die Beschwerde vor, das Berufungsurteil verstoße gegen die in der Entscheidung zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -.

    Damit unterlasse es die im Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - geforderte Prüfung, ob die Verletzung einer prüfungsrechtlichen Nebenpflicht Auswirkung auf die Chancengleichheit gehabt habe oder die Sanktion des Nichtbestehens die im Urteil vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - aufgezeigten Schranken aus Art. 12 Abs. 1 GG überschreite.

    Rn. 22 a. Dem Berufungsurteil lässt sich weder ausdrücklich noch sinngemäß ein abweichender abstrakter Rechtssatz zu den von der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1998 - 6 C 12.98 - und vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - entnehmen.

  • BVerwG, 27.09.2022 - 6 B 20.22

    Rücktritt von einer berufsbezogenen Prüfung wegen krankheitsbedingter …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    So kann die Prüfungshistorie im Einzelfall Grundlage für besondere Sorgfaltsanforderungen an den Prüfling sein (vgl. die Fallgestaltung in BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1993 - 6 C 28.92 - juris), es können sich aus dem Prüfungsrechtsverhältnis unter dem Gesichtspunkt des gebotenen Grundrechtsschutzes durch Verfahren für die Prüfungsbehörde dem Prüfling gegenüber Hinweispflichten ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 2004 - 6 B 2.04 - juris) oder die Prüfungshistorie bietet Anhalte dafür, der Frage näher nachzugehen, ob der Rücktritt die Folge von Prüfungsstress, einer Examenspsychose oder eines Dauerleidens sein könnte (vgl. Beschluss vom 27. September 2022 - 6 B 20.22 - juris).

    Zudem rügt die Beschwerde, das Berufungsurteil verkenne die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27. September 2022 - 6 B 20.22 - unter der Randnummer 17 aus dem Gedanken des Grundrechtsschutzes durch Verfahren entwickelten bzw. bestätigten Hinweispflichten der Prüfungsbehörde gegenüber dem Prüfling.

    Rn. 24 c. Gleichfalls auf der Rechtsanwendungsebene verbleibt die Rüge, das Berufungsurteil verkenne die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 27. September 2022 - 6 B 20.22 - aus dem Gedanken des Grundrechtsschutzes durch Verfahren entwickelten bzw. bestätigten Hinweispflichten der Prüfungsbehörde gegenüber dem Prüfling.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ).

    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Beteiligten mitzuteilen, welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für entscheidungserheblich hält und welche Rechtsauffassungen es seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ).

    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Dies setzt deren Kenntnis vom Prozessstoff voraus (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Im Anwaltsprozess ist Maßstab der gewissenhafte und kundige Prozessbevollmächtigte, der die vertretbaren Auffassungen in den Blick nimmt (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Dies setzt deren Kenntnis vom Prozessstoff voraus (stRspr, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 765, 766/89 - BVerfGE 89, 381 und vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose; …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Der in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung eröffnet dem Tatrichter dafür einen Wertungsrahmen und beschränkt zugleich die revisionsgerichtliche Kontrolle der Tatsachenfeststellung, denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 …und vom 31. März 2021 - 6 B 55.20 - juris Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2024 - 6 B 7.24
    Der in § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung eröffnet dem Tatrichter dafür einen Wertungsrahmen und beschränkt zugleich die revisionsgerichtliche Kontrolle der Tatsachenfeststellung, denn die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ;… Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 …und vom 31. März 2021 - 6 B 55.20 - juris Rn. 4 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

  • BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer …

  • BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Prüfungsrecht

  • BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 55.20

    Anerkennung einer Sanitätsoffizierin als Kriegsdienstverweigerin

  • BVerwG, 09.03.2017 - 6 B 51.16

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich; Gehörsrüge

  • BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 3.19

    Zurückverweisung wegen Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes

  • BVerwG, 22.02.2024 - 6 B 63.23

    Anerkennung einer Oberstabsärztin als Kriegsdienstverweigerin; Rüge der …

  • BVerwG, 23.05.2023 - 6 B 33.22

    40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Beratungsstelle …

  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der …

  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg; …

  • BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 37.10

    Allgemeine Studiengebühr; Vertrauensschutz; Recht auf Teilhabe an den staatlichen …

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör; …

  • BVerwG, 12.03.2004 - 6 B 2.04

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Rüge der nicht ordnungsgemäßen …

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
  • BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten …

  • BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22

    Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2025 - 6 A 1700/22

    Prüfungsausschuss; Prüfungsausschussvorsitzender; Prüfungsrücktritt; Säumnis; …

    Rn. 70 Siehe nur OVG NRW, Beschluss vom 25.3.2024 - 6 B 1368/23 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 20; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 283 ff.

    Rn. 80 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14 f.

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14, sowie Urteil vom 13.5.1998 - 6 C 12.98 -, BVerwGE 106, 369 = juris Rn. 22.

    Rn. 87 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14.

    Rn. 89 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14, zum Fall des nachträglichen.

  • BVerwG, 25.06.2026 - 6 B 17.25
    Aus alledem folgt zugleich, dass Anhaltspunkte für eine Aktenwidrigkeit der verwaltungsgerichtlichen Feststellungen - das heißt für einen offensichtlichen, keiner weiteren Beweiserhebung bedürftigen zweifelsfreien Widerspruch zwischen den getroffenen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 27) - nicht erkennbar sind.
  • VGH Bayern, 19.08.2025 - 7 ZB 25.798

    Genehmigung des Rücktritts von der ärztlichen Prüfung wegen Krankheit

    Ihre Verletzung kann dazu führen, dass die Prüfungsbehörde das Vorliegen eines wichtigen Grunds ablehnt, weil dieser nicht erwiesen ist; denn hierfür trägt der Prüfling die materielle Beweislast (BVerwG, B.v. 26.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 15;… U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - juris Rn. 11 m.w.N.;… vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 26).

    Angesichts der Prüfungshistorie der Klägerin, die seit 2020 bereits acht Mal aus krankheitsbedingten Gründen von Prüfungen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zurückgetreten war, davon mehrmals aufgrund einer Erkrankung aus dem gynäkologischen Formenkreis, war die Prüfungsbehörde aus Gründen der Chancengleichheit sogar gehalten, der Klägerin aufzugeben, in Zukunft eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit, die wiederholt auf eine bereits bekannte gynäkologische Erkrankung gestützt war, von einem Amtsarzt begutachten zu lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 20;… BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 31).

    Erst wenn der Rücktrittsgrund nach den am Maßstab der Zumutbarkeit ausgelegten Verfahrensregeln im Rechtssinne unverzüglich mitgeteilt und belegt ist, kann sich die zuständige Prüfungsbehörde der Frage zuwenden, ob ein wichtiger Grund tatsächlich vorliegt und ein neuer Versuch zu gewähren ist (BVerwG, B.v. 24.6.2024 - 6 B 7.24 - juris LS 1).

    Eine Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung hat regelmäßig zur Folge, dass es für den Prüfungsabschnitt oder Prüfungsteil auch dann bei der Note "ungenügend" bleibt, wenn objektiv ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorgelegen hat (vgl. für den Fall der Säumnis BVerwG, B.v. 24.6.2024 - 6 B 7.24 - juris LS 1).

  • VGH Bayern, 05.08.2026 - 11 ZB 26.540

    Nichtteilnahme am schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung für Fahrlehrer wegen …

    Auch kann die Prüfungsbehörde insbesondere im Hinblick auf die "Prüfungshistorie" des Prüflings, etwa bei mehreren kurzfristigen Rücktritten, detailliertere Nachweise verlangen, wenn sie berechtigte Zweifel an der geltend gemachten Prüfungsunfähigkeit hat (BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 20).

    Letzterer birgt auch im Hinblick auf die Chancengleichheit der Prüfungsteilnehmer eine deutlich höhere Missbrauchsgefahr und rechtfertigt daher strengere Nachweisanforderungen als der Rücktritt vor Prüfungsbeginn (BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 14 ff.;… Fischer/Jeremias/Dieterich a.a.O. Rn. 282).

    Hingegen ist die Chancengleichheit der Mitprüflinge bei Säumnismitteilung vor Prüfungsbeginn dann nicht berührt, wenn ein wichtiger Grund zweifelsfrei vorliegt und somit keine Gefahr besteht, dass der säumige Prüfling, der dies geltend macht, sich gegenüber Mitprüflingen eine zusätzliche Prüfungschance zu verschaffen sucht (BVerwG, B.v. 25.6.2024 a.a.O. Rn. 14).

  • VGH Bayern, 10.12.2024 - 7 C 24.1806

    Rechtsfolge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. § 18 Abs. 1 S. 1 ÄApprO

    Diese Rechtsfolge wird nur dann ausgelöst, wenn es einen wichtigen Grund für die faktische Verhinderung gab (…vgl. BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 22.2267 - juris Rn. 17; vgl. insoweit auch BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 17), mithin ein wichtiger Grund dafür vorlag, dass der stationäre Krankenhausaufenthalt gerade an den Prüfungstagen stattzufinden hatte.

    Gemäß seiner Mitwirkungspflicht aus § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄApprO hat er die Gründe für seinen Rücktritt durch hinreichend konkrete Angaben so zu benennen und nachzuweisen, dass das Prüfungsamt in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob ein wichtiger Grund i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 3 ÄApprO vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 15;… BayVGH, U.v. 4.12.2023 - 7 B 23.1263 - juris Rn. 15), also ob der ärztliche Eingriff im Krankenhaus gerade während des Prüfungszeitraums erforderlich bzw. eine Verlegung auf einen Zeitpunkt davor oder danach zumutbar war.

    Eine Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung hat im Übrigen regelmäßig zur Folge, dass es für den Prüfungsabschnitt oder Prüfungsteil auch dann bei der Note "ungenügend" bleibt, wenn objektiv ein wichtiger Grund für die Säumnis vorgelegen hätte (vgl. BVerwG, B.v. 25.6.2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 15 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2026 - 19 A 1088/26
    Rn. 6 Vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 21, und vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - juris, Rn. 65, Beschlüsse vom 23. Juni 2026 - 5 B 15.25 - juris Rn. 35, vom 25. Juni 2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 33.
  • VG Berlin, 06.11.2024 - 26 L 181.24

    Einstweiliger Rechtschutz zur Fortsetzung einer Laufbahnausbildung im …

    Ein späterer, nicht mehr unverzüglicher Nachweis eines wichtigen Grundes vermag das Fehlen eines rechtzeitigen Nachweises nicht mehr zu heilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2024 - 6 B 7/24 -, juris, Rn. 17).

    Jedenfalls liegt kein Fall der zweifelsfreien Prüfungsunfähigkeit vor, der ggf. großzügigere Maßstäbe bei der Anwendung des Unverzüglichkeitsmaßstabs rechtfertigten könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.6.2024 - 6 B 7/24 -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 16.08.2024 - 6 B 16.24

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 25. Juni 2024 - BVerwG 6 B 7.24 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Juni 2024 - BVerwG 6 B 7.24 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2023 zurückgewiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 6 B 1248/25

    Prüfungsrücktritt; Säumnis; Chancengleichheit; Unverzüglichkeit; Evidenz der …

    Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 3.9.2025 - 6 A 1700/22 -, juris Rn. 67 ff., und Beschluss vom 25.3.2024 - 6 B 1368/23 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 20; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Aufl. 2026, Rn. 283 ff.

    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14, sowie Urteil vom 13.5.1998 - 6 C 12.98 -, BVerwGE 106, 369 = juris Rn. 22.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2026 - 6 B 431/25

    Prüfungsrücktritt; Säumnis; Chancengleichheit; Unverzüglichkeit; Evidenz der …

    Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 3.9.2025 - 6 A 1700/22 -, juris Rn. 67 ff., und Beschluss vom 25.3.2024 - 6 B 1368/23 -, juris Rn. 16 f. m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 20; Jeremias, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Aufl. 2026, Rn. 283 ff.

    Rn. 25 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.6.2024 - 6 B 7.24 -, juris Rn. 14, sowie Urteil vom 13.5.1998 - 6 C 12.98 -, BVerwGE 106, 369 = juris Rn. 22.

  • VGH Bayern, 31.07.2025 - 7 B 25.449

    Tierärztliche Vorprüfung, wiederholte Rücktritte, krankheitsbedingte …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2026 - 5 N 2.21

    Prüfungsrecht, Antrag auf Zulassung der Berufung, …

  • VG München, 12.12.2024 - M 27 K 23.3206

    Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, Wichtiger Grund für den Rücktritt von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2024 - 19 A 1558/24

    Rüge der fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags und der …

  • VG Köln, 24.08.2026 - 6 L 1927/26
  • VG Magdeburg, 07.05.2026 - 3 A 322/23

    Erfolgreiche Klage gegen die Versagung des Rücktritts von der Eignungsprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2025 - 9 S 76/25

    Streitwert für Angelegenheiten bezüglich der Ersten oder Zweiten Abschnitte der …

  • VG Düsseldorf, 24.04.2026 - 15 K 5200/22
  • VG Gelsenkirchen, 22.10.2025 - 4 L 1875/25

    Rücktritt von einer Prüfung, Unverzüglichkeit

  • VG Gelsenkirchen, 10.04.2025 - 4 L 596/25
  • VG München, 16.01.2025 - M 27 K 23.3153

    Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Wichtiger Grund für den Rücktritt von …

  • VG München, 02.06.2025 - M 27 E 25.2840

    Einstweilige Anordnung, Erster Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Vorläufige, …

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