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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 24.11.1983 - 6 B 7.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6308
OVG Berlin, 24.11.1983 - 6 B 7.83 (https://dejure.org/1983,6308)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24.11.1983 - 6 B 7.83 (https://dejure.org/1983,6308)
OVG Berlin, Entscheidung vom 24. November 1983 - 6 B 7.83 (https://dejure.org/1983,6308)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …

    Zwar bindet diese Feststellung den erkennenden Senat nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 88.62 - und vom 25. Juli 1973 - BVerwG 6 C 13.73 - ferner Beschluß vom 28. Januar 1983 - BVerwG 6 B 7.83 -); der übrige Akteninhalt führt indessen - wie ausgeführt - zu einer gleichartigen Feststellung.
  • BVerwG, 10.01.1985 - 6 CB 118.83

    "Aktenwidrigkeit" eines Urteils - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …

    Der mit der Revision erhobene Vorwurf der "Aktenwidrigkeit" des angefochtenen Urteils ist nicht gerechtfertigt, so daß offenbleiben kann, ob dieser in der Revisionsbegründung ohne die in § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Bezeichnung der für verletzt gehaltenen Rechtsnorm geltend gemachte Mangel dem Verfahrensrecht oder dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluß vom 28. Januar 1983 - BVerwG 6 B 7.83 - Urteil vom 7. Mai 1984 - BVerwG 6 C 112.02 -).
  • BVerwG, 07.05.1984 - 6 C 112.82

    Rechtsmittel

    Der Vorwurf der "Aktenwidrigkeit" des angefochtenen Urteils ist ebenfalls nicht gerechtfertigt, so daß offenbleiben kann, ob ein solcher Mangel dem Verfahrensrecht oder dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluß vom 28. Januar 1983 - BVerwG 6 B 7.83 -).
  • BVerwG, 03.08.1983 - 6 CB 105.81

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der …

    Es kann offenbleiben, ob ein solcher Mangel dem Verfahrensrecht oder dem sachlichen Recht zuzuordnen ist (vgl. dazu Beschluß vom 28. Januar 1983 - BVerwG 6 B 7.83 - mit Nachweisen); denn ein solcher Mangel liegt hier nicht vor.
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