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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3127
BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78 (https://dejure.org/1978,3127)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 6 B 71.78 (https://dejure.org/1978,3127)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 6 B 71.78 (https://dejure.org/1978,3127)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftige Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die Aufklärungsrüge

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Damit aber kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - mit weiteren Nachweisen).

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache vermag eine solche von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängige Fragestellung nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.11.1977 - 6 B 10.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Damit aber kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92] und vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - mit weiteren Nachweisen).

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache vermag eine solche von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängige Fragestellung nicht zu begründen (…ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im künftigen Revisionsverfahren geboten ist und der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache vermag eine solche von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles abhängige Fragestellung nicht zu begründen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [a.a.O.], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 10. November 1977 - BVerwG 6 B 10.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Bereits im Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] hat das Bundesverwaltungsgericht aber entschieden, daß die Rüge, das Gericht habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat.
  • BVerwG, 06.05.1977 - 6 B 5.77

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1978 - 6 B 71.78
    Mangelnde Sachaufklärung kann nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts auf die fraglichen Tatsachen ankam (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 6 B 5.77 - mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten …

    Das angestrebte Angestelltenverhältnis ist auch nicht als unmittelbare Vorstufe zur Begründung eines Beamtenverhältnisses gedacht (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Juni 1981 - 6 B 71.78 - BVerwGE 62, 364, 374).
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