Rechtsprechung
| BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines Beamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 12.12.1974 - I A 50/72
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.06.1978 - V A 60/75
- BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht, aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also zum Beispiel die Zeugen und Sachverständigen genannt und die im einzelnen in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).Nach dem gesamten Lauf des Verfahrens hätte zur Vermeidung eines Rügeverlustes auch von dem anwaltlich vertretenen Kläger aufgrund seiner Mitwirkungspflicht erwartet werden müssen, daß er in bezug auf die nunmehr für so bedeutsam gehaltenen Beweisfragen in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht formelle Beweisanträge stellt (vgl. hierzu Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht …
- BVerwG, 08.03.1974 - VI B 72.73
- BVerwG, 18.03.1976 - 6 B 86.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung eines …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77
Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Auslaufendem Recht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136] und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160]). - BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Auslaufendem Recht kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen gerichtet ist (u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 136] und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160]). - BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die unrichtige Auslegung und Anwendung einer Rechtsvorschrift nur dann eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder sich in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73
Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die unrichtige Auslegung und Anwendung einer Rechtsvorschrift nur dann eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder sich in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.12.1969 - VI C 107.65
Prüfungsmaßstab von Beamten bei der Anwendung eines neuen Gesetzes - …
Auszug aus BVerwG, 10.07.1979 - 6 B 73.78
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt die unrichtige Auslegung und Anwendung einer Rechtsvorschrift nur dann eine schuldhafte Fürsorgepflichtverletzung dar, wenn sie gegen den klaren, bestimmten und eindeutigen Wortlaut der Vorschrift verstößt oder sich in Gegensatz zu einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt (vgl. u.a. BVerwGE 14, 222 [230 f.]; Urteile vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27] und vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84] jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.01.1969 - VI C 45.67
Antrag eines Beamten auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des …
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82
Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei …
Daß der Beklagte, der für einen geordneten Fortgang der Ausbildung verantwortlich war, zur gleichen Rechtsansicht gelangte und danach handelte, könnte ihm, wenn diese sich nachträglich als unrichtig erwiese, nicht als Verschulden zur Last gelegt werden (vgl. dazu Urteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - , vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 -ZBR 1983, 205> sowie Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - <ZBR 1979, 374>). - BVerwG, 25.11.1981 - 2 B 59.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur …
aufgeworfene Frage nach den "besonderen Verhältnissen des Einzelfalles" im Sinne des § 76 VwGO a.F. betrifft ausschließlich die Auslegung außer Kraft getretenen Rechts und kann schon aus diesem Grunde die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht rechtfertigen (…ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 53], vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 72] und vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - [ZBR 1979, 374]). - BVerwG, 22.08.1980 - 6 C 51.80
Überprüfung und Beurteilung der Gewissensentscheidung - Wahrscheinlichkeit des …
Die weitere Rüge, die Schlußfolgerungen, die das Verwaltungsgericht aus den Einlassungen des Klägers während seiner Parteivernehmung gezogen habe, verstießen gegen Grundsätze des Beweisrechts, kann im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision nicht angebracht werden, weil sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem materiellen Recht zuzuordnen ist (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - m.w.N.).
- BVerwG, 09.08.1989 - 6 B 23.89
Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld
Damit sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch deshalb nicht gegeben, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschlüsse vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - und vom 19. September 1988 - BVerwG 2 B 122.88 -) wie der von auslaufendem Recht regelmäßig - wie auch hier - keine grundsätzlich Bedeutung zukommt; denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - , vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - und vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - <ZBR 1979, 374>). - BVerwG, 19.02.1980 - 6 B 15.80
Ersetzung einer ordnungsgemäßen Beschwerdebegründung durch die Bezugnahme auf …
Solchem Recht aber kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Zulassung der Revision im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts beschränkt (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - [ZBR 1979, 374] m.w.N.). - BVerwG, 28.11.1984 - 2 B 134.83
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Es ist höchstrichterlich bereits hinreichend geklärt, daß ein Verschulden eines Beamten im allgemeinen zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das verhalten des Beamten als rechtmaßig gewertet hat (vgl. u.a. Urteile vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 18.71 - , vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 -RiA 1982, 153> mit weiteren Nachweisen; Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - <ZBR 1979, 374>; vgl. auch BGHZ 73, 161 [BGH 14.12.1978 - III ZR 77/76] = NJW 1979, 653). - BVerwG, 02.07.1981 - 6 B 17.81
Möglichkeit der Auslegung eines Antrags eines Berufssoldaten auf Anerkennung als …
Auslaufendem Recht kommt aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - [ZBR 1979, 374] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.06.1980 - 6 B 61.80
Nichtzulassung der Revision mangels Verfahrensmängel - Verletzung der Grundsätze …
- BVerwG, 02.07.1981 - 6 CB 4.81
Rückforderung von Kosten einer im Berufssoldatenverhältnis gewährten …
Auslaufendem Recht kommt aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - [ZBR 1979, 374] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 30.09.1980 - 6 B 92.80
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung einer …
Mit derartigen Angriffen aber kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nach ständiger Rechtsprechung nicht dargelegt werden, sie sind im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde vielmehr unbeachtlich (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1979 - BVerwG 6 B 73.78 - [ZBR 1979, 374] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.09.1980 - 6 B 86.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Besoldung eines Schulleiters …
- BVerwG, 24.08.1982 - 2 B 142.82
Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- BVerwG, 08.12.1980 - 6 B 145.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts - …
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