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| OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Prüfung Laufbahnprüfung Modulprüfung Teilprüfung Nichtbestehen Wiederholungsmöglichkeit Kompensation Verhältnismäßigkeit
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Prüfung Laufbahnprüfung Modulprüfung Teilprüfung Nichtbestehen Wiederholungsmöglichkeit Kompensation Verhältnismäßigkeit
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Kurzfassungen/Presse (2)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit eines 2000-Meter-Laufes i.R. eines Bachelorstudiengangs der Polizeivollzugsbeamten in NRW
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.06.2013 - 2 L 782/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13
- BVerfG, 24.10.2013 - 1 BvR 2776/13
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13
Rn. 18 vgl. Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 -, juris, mit weiteren Nachweisen,. - BVerwG, 07.03.1991 - 7 B 178.90
Zahnärztliche Vorprüfung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13
Rn. 15 Vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen. - BVerfG, 06.12.1994 - 1 BvR 1123/91
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der sogenannten Einzelfachwiederholung in der …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13
Rn. 15 Vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen. - VGH Bayern, 29.04.2013 - 7 ZB 12.1973
Grundlagen- und Orientierungsprüfung; Biologie; endgültiges Nichtbestehen; …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 6 B 808/13
Rn. 15 Vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1994 - 1 BvR 1123/91 - BVerwG, Beschluss vom 7. März 1991 - 7 B 178.90 - BayVGH, Beschluss vom 29. April 2013 - 7 ZB 12.1973 -, jeweils juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Auflage 2010, Rn. 769, jeweils mit weiteren Nachweisen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2013 - 10 S 54.12
Beschwerde gegen Ablehnung von einstweiligem Rechtsschutz und Versagung von PKH; …
Dies spricht dafür, die zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelten Grundsätze über die Anforderungen an prüfungsrechtliche Bestehensregelungen nicht uneingeschränkt auf Laufbahnprüfungen zu übertragen (…so wohl auch Lemhöfer, a.a.O., Rn. 12; für eine Prüfung am Maßstab des Art. 12 Abs. 1 GG ohne Thematisierung des Art. 33 Abs. 2 GG in vergleichbaren Fallgestaltungen allerdings OVG LSA…, Beschluss vom 19. April 2012 - 1 M 32/12 -, NVwZ-RR 2012, 553, juris Rn. 6 f.; OVG Sachsen…, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 B 503/12 -, ZBR 2013, 278, juris Rn. 13; OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, juris Rn. 13).Dieser zu Art. 12 Abs. 1 GG entwickelte Maßstab gilt auch für die vorliegend zu beurteilende Laufbahnprüfung (so im Ergebnis auch OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013, a.a.O., Rn. 16 ff.), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass der Dienstherr bei der Festlegung der Qualifikationsanforderungen das Ziel einer optimalen Aufgabenerfüllung durch die Verwaltung verfolgen und daher auch besonders hohe Anforderungen an die zukünftigen Beamten stellen darf.
Vorliegend besteht zudem ein besonderes öffentliches Interesse an einer zeitlich straffen Durchführung des Studiums (vgl. OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013, a.a.O., Rn. 15), zumal die Studierenden während des Studiums als Beamte auf Widerruf alimentiert werden.
Rn. 21 Bei Gesamtwürdigung aller Umstände spricht viel dafür, dass die Entscheidung der Antragsgegnerin, dass die Bachelorprüfung des Antragstellers aufgrund zweimaligen Nichtbestehens des Moduls 05 als endgültig nicht bestanden gelte, rechtmäßig ist, zumal der Antragsteller keine Einwendungen gegen die Durchführung der Prüfung selbst oder ihre Bewertung (mehr) erhebt (vgl. zur Beurteilung einer ähnlichen Fallkonstellation einerseits OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013, a.a.O., das eine Nichtbestehensentscheidung für rechtmäßig erachtet hat, und andererseits OVG LSA…, Beschluss vom 19. April 2012, a.a.O., Rn. 15, das die Bestehensregelung für verfassungsrechtlich fraglich hält).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 A 1117/13
Klage eines Kommissaranwärters auf Gewährung einer weiteren …
Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II (Bachelor) der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (VAPPol II Bachelor a.F.) die Leistungsüberprüfung einer Leistung aus der Gruppe 5 des Deutschen Sportabzeichens bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -).Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - festgestellt, dass gegen die Regelung der VAPPol II Bachelor a.F. keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, es insbesondere nicht unverhältnismäßig sei, dem Prüfling - unabhängig von der Anzahl der bereits erbrachten Leistungsnachweise - lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren.
Rn. 16 Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - ausgeführt:.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …
Sollte der Antrag des Antragstellers dahingehend auszulegen sein, dass er - etwa um bisheriges Prüfungswissen nicht auf unbestimmte Zeit bewahren und aktualisieren zu müssen - zumindest die Einräumung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit im Modul 03 begehrt (vgl. zu einem solchen Antrag in ähnlichen Fallkonstellationen etwa OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - OVG 10 S 54.12 u.a. -, NVwZ-RR 2014, 144, juris; OVG NW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, juris), ist auch ein solcher Anordnungsanspruch bei summarischer Prüfung nicht glaubhaft gemacht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 6 B 1420/13
Rechtmäßigkeit der Regelung über die einmalige Wiederholungsmöglichkeit der …
Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II (Bachelor) der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (VAPPol II Bachelor a.F.) die im Teilmodul der fachpraktischen Studienzeit / Praxis 4 zu erbringende Prüfungsleistung bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an Senats-beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -).Die Kammer schließe sich insoweit im vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren dem Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, nrwe.de, an.
Dass die Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten durch § 13 Abs. 2 Satz 1 StudO-BA, § 12 Abs. 1 VAPPol II Bachelor in der auf den Antragsteller anwendbaren Fassung vom 21. August 2008 (GV. NRW. S. 553) - auch mit Blick auf die zahlreichen zu absolvierenden Teilprüfungen, deren Nichtbestehen jeweils zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führt - mit höherrangigem Recht im Einklang steht, hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, nrwe.de, ausführlich dargestellt.
Dazu hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, nrwe.de, ausgeführt, dass die Regelungen der VAPPol II Bachelor a. F. von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden sind: Die Einschätzung, die in Rede stehende Teilprüfung, deren Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, biete schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage, weil gerade durch sie eine Fähigkeit nachgewiesen wird, die als unerlässlicher, nicht ausgleichsfähiger Bestandteil derjenigen Qualifikation anzusehen ist, die mit der Prüfung insgesamt nachgewiesen werden soll, erscheint keineswegs sachlich unvertretbar, so dass sich der Verordnungsgeber in dem ihm eröffneten Rahmen bewegt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - 6 A 155/18
Voraussetzungen für eine fiktivie Klagerücknahme nach § 92 Abs. 2 S. 1 VwGO ; …
Rn. 30 Vgl. dazu im einzelnen OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Dezember 2016 - 6 A 1699/15 -, juris Rn. 23, vom 10. März 2014 - 6 B 1420/13 -, juris Rn. 6 ff., und vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, juris Rn. 11 ff., 21 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2014 - 6 A 1116/13
Gewährung einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit der Klausur im Teilmodul …
Es bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der Verordnung über die Ausbildung und die II. Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt II (Bachelor) der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. August 2008 (VAPPol II Bachelor a.F.) die im Teilmodul Gefahrenabwehr/Einsatz 2 zu erbringende Prüfungsleistung bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -).Das OVG NRW habe mit Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - festgestellt, dass gegen die Regelung der VAPPol II Bachelor a.F. keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden, es insbesondere nicht unverhältnismäßig sei, dem Prüfling - unabhängig von der Anzahl der bereits erbrachten Leistungsnachweise - lediglich eine Wiederholungsmöglichkeit zu gewähren.
Rn. 16 Der Senat hat hierzu im Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - ausgeführt:.
- VG Düsseldorf, 01.04.2014 - 26 K 5876/12
Beamte Aufstiegsbeamte Studium Prüfung Bachelor Verfahrensfehler Bewertungsfehler …
Rn. 30 OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - juris und Beschluss vom 10. März 2014 - 6 B 1420/13 - juris, jeweils zur VAPPol II Bachelor.Rn. 34 OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2014 a.a.O. und Beschluss vom 6. September 2013 a.a.O..
Rn. 36 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2015 - 6 B 608/15
Beamtenverhältnis auf Widerruf Entlassung kraft Gesetzes Kommissaranwärter …
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach der VAPPol II Bachelor vom 21. August 2008 eine Studienleistung bei Misserfolg nur einmal wiederholt werden kann (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - und 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, nachfolgend: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 -).Rn. 28 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - und vom 11. Juli 2014 - 6 A 1117/13 -, beide juris.
- VG Schleswig, 22.08.2019 - 12 B 5/19
Einstweilige Fortführung des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen …
Hinzu kommt, dass die Anzahl von Prüfungsmisserfolgen es erlaubt, Rückschlüsse auf die Qualifikation des Prüflings zu ziehen (OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 8; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 19.04.2012 - 1 M 32/12 - Juris Rn. 6, 10).Es muss gerade durch die Teilprüfung eine Fähigkeit nachgewiesen werden, die als unerlässlicher, nicht ausgleichsfähiger Bestandteil derjenigen Qualifikation anzusehen ist, die mit der Prüfung insgesamt nachgewiesen werden soll (OVG Münster, Beschluss vom 06.09.2013 - 6 B 808/13 - Juris Rn. 19).
- VG Gelsenkirchen, 18.05.2016 - 4 K 4348/14
Anforderungen an die Laufprüfung eines Kommissaranwärters
Rn. 22 Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Leistungsanforderung werde auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 - verwiesen.Rn. 66 vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2013 - 6 C 18.12 - BVerwG, Beschluss vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - OVG NRW, Beschlüsse vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, vom 11. Dezember 2013 - 6 B 1059/13 - und vom 10. November 2015 - 6 B 608/15 -, jeweils juris,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2015 - 6 A 246/15
Entlassung eines Kommissaranwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2014 - 6 B 643/14
Antrag eines Kommissaranwärters auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 6 A 1699/15
Wiederholungsbegehren einer polizeilichen Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt …
- VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 485/13
Zulassung zur Wiederholungsprüfung im Rahmen der Laufbahnausbildung für den …
- VG Köln, 27.11.2013 - 6 L 1242/13
- VG Köln, 23.01.2014 - 6 K 5183/12
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelorprüfung der Polizeivollzugsbeamtinnen und …
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.342
(Wieder-)Begründung eines Dienstverhältnisses zur Fortsetzung der …
- VG Bayreuth, 05.05.2022 - B 5 E 22.341
Einstweilige Anordnung auf vorläufige Wiedereinstellung in das Beamtenverhältnis …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 6 A 208/14
Laufbahnprüfung; Nichtbestehen; Prüfung; Tatsachenfeststellung; Teilprüfung; …
- VG Düsseldorf, 11.05.2015 - 2 L 1333/15
Endgültiges Nichtbestehen einer Bachelorprüfung nach wiederholtem Durchfallen …
- VG Schleswig, 02.12.2021 - 12 B 45/21
Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 6 B 1059/13
Beschwerde eines Kommissaranwärters bezüglich der Gewährung einer …
- VG Düsseldorf, 31.03.2015 - 2 K 7993/14
Kommissaranwärter Laufbahnprüfung 3000-Meter-Lauf Wiederholungsprüfung Rücktritt …
- VG Köln, 02.10.2014 - 6 L 1638/14
Anspruch auf eine vorläufige Fortsetzung des Studiums im Hauptstudium an der …
- VG Arnsberg, 05.02.2014 - 10 K 3360/12
Widerspruch gegen die im Abgangszeugnis eines Berufskollegs erteilten Noten in …
- VG Greifswald, 11.11.2025 - 6 A 1697/24
- VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 K 22.635
Endgültiges Nichtbestehen einer erforderlichen Zwischenprüfung, …
Redaktioneller Hinweis
Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.
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