Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8985
BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 (https://dejure.org/1996,8985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,8985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1996 - 6 B 88.95
    Die Beschwerde rügt insofern ohne Erfolg eine Abweichung des Berufungsgerichts vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984 - BVerwG 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143.
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …

    Ändert er eine Einzelwertung, weil er den Einwendungen Rechnung trägt, muss er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1994 - 6 C 4.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 334 S. 34, 36 f.; Beschlüsse vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 142, vom 15. Juli 2010 - 2 B 104.09 - juris Rn. 10 …und vom 19. Mai 2016 - 6 B 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:190516B6B1.16.0] - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der …

    Er darf mit anderen Worten bei der Neubewertung das der ursprünglichen Bewertung der Prüfungsarbeiten aller Prüflinge zugrunde gelegte Bewertungssystem, soweit es rechtmäßig ist, nicht verändern (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).

    In diesem Sinne hat es der Senat auch schon bisher nicht als Änderung des Bewertungssystems angesehen, daß die Prüfer beispielsweise ihre Kritik an Teilen einer Hausarbeit nicht mehr als den Vorwurf eines Relationsfehlers aufrechterhalten, sondern nunmehr als den der Unübersichtlichkeit und Unzweckmäßigkeit des Aufbaus modifiziert haben (Beschluß vom 11. Juni 1996, a.a.O., S. 143).

  • BVerwG, 19.05.2016 - 6 B 1.16

    Offene Zweitbewertung und Nachbewertung von Klausuren der Zweiten Juristischen …

    Ändert er eine Einzelwertung, weil er den Einwendungen Rechnung trägt, muss er weiter entscheiden, ob dies Auswirkungen für die Benotung hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen …

    Der Kläger nimmt bereits nicht hinreichend in den Blick, dass Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen für die Prüfer lediglich eine allgemeine, nicht verbindliche Hilfestellung darstellen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.06.1996 - 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 379, und vom 12.07.2013 - 1 WNB 2.13 -, juris; Senatsurteil vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris; Senatsbeschlüsse vom 11.08.2015 - 9 S 612/15 -, und vom 30.10.2014 - 9 S 279/14 -, m.w.N., juris).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 B 4.97

    Berufsrecht - Prüfungsrecht, Verfahrensfehler als Aufhebungsgrund für eine …

    Bereits entschieden hat der Senat auch, daß von Bundesrechts wegen (§ 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO) kein genereller Anspruch auf Akteneinsicht in die "Musterlösungen" der Prüfer besteht (Beschluß vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2019 - 3 L 41/19

    Prüfungsrechtliche Verbesserungsklage; Verschlechterungsverbot

    Dies folgt aus der Bezugnahme des Gerichts auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1993 (- 6 C 38.92 -, juris), vom 11. Juni 1996 (- 6 B 88.95 -, juris) sowie vom 4. Juli 1999 (- 6 C 20.98 -, juris).

    Im Rahmen einer Neubewertung dürften weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zugunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996, a. a. O.).

    Der Grundsatz der Chancengleichheit verbiete eine Verschlechterung des Prüfungsergebnisses bei einer erforderlichen Neubewertung der Prüfungsleistung nur, soweit sie auf einer Änderung des Bewertungssystems oder einem Nachschieben beliebiger Gründe beruhe (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996, a. a. O.).

    Auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 (a. a. O.) lässt sich lediglich entnehmen, dass im Rahmen einer Neubewertung weder die früher festgesetzte Note verschlechtert, noch zugunsten des Prüflings in die Abwägung eingeflossene neue Einzelbewertungen durch neue nachteilige Einzelbewertungen aufgefangen werden dürfen, um durch eine solche Kompensation eine Verbesserung der Note auszuschließen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Bewertungsrelevanz von Randbemerkungen (hier: bei Klausuren im Rahmen der Zweiten …

    Dem Votum lässt sich jedoch nicht entnehmen, ob die Korrektoren den Aufbau für methodisch fehlerhaft gehalten haben mit der Folge, dass es insoweit um eine gerichtlich voll überprüfbare Fachfrage geht (vgl. hierzu OVG NW…, Urteil vom 27. Februar 1997 - 22 A 1326/94 -, NWVBl. 1997, 380, juris Rn. 4), oder ob nur die Lesbarkeit und Zweckmäßigkeit des Aufbaus und damit letztlich die Qualität der Darstellung bewertet worden ist, was eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare prüfungsspezifische Bewertung beinhaltet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.07.2010 - 2 B 104.09

    Bewertung einer mündlichen Prüfungsleistung

    Kommen sie dabei zu dem Ergebnis, dass ihre erste Bewertung weiterhin zutreffend ist, haben sie die dafür maßgeblichen Gründe mitzuteilen, wobei die Gründe erkennbar aus dem Bewertungsvorgang und der Kritik des Prüflings an ihm hergeleitet sein und aus Gründen der Chancengleichheit weiterhin den bisherigen Bewertungskriterien entsprechen müssen (…vgl. Urteile vom 9. Dezember 1992 a.a.O., vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314 und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 6 C 20.98 - BVerwGE 109, 211 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 396; Beschluss vom 11. Juni 1996 - BVerwG 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368 S. 141, 142).
  • VG Berlin, 28.10.2025 - 12 K 225.23
    Grundsätzlich - und so auch hier - gilt: Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen geben Prüfern lediglich eine allgemeine und nicht verbindliche Hilfestellung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 6 B 88/95 - juris Rn. 4).

    Musterlösungen oder allgemeine Lösungsskizzen sind keine Verwaltungsvorgänge im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, weil sie nicht das konkrete Prüfungsverfahren des einzelnen Prüflings betreffen, sondern den Prüfern lediglich eine allgemeine und nicht verbindliche Hilfestellung geben (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1996 - 6 B 88/95 - juris Rn. 4).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; Wiederholungsprüfung; endgültiges …

    Auch dem von ihr hierzu zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juni 1996 - 6 B 88.95 - (…Rn. 7 f. bei juris) lässt sich diese Aussage nicht entnehmen.
  • VG Ansbach, 14.05.2013 - AN 2 K 11.01975

    Fortdauer des Prüferamtes bis zum Abschluss eines Prüfungstermins trotz Ernennung …

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2016 - 2 ME 135/16

    Bewertungssystem; Chancengleichheit; Neubewertung; Sanktionsnote; …

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2009 - 5 ME 182/09

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …

  • VG Würzburg, 09.12.2015 - W 2 K 14.960

    Nichtbestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaften

  • VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10

    Versagung der Einsichtnahme in Prüfervermerke zu den Klausuren der zweiten …

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 3 A 78/21

    Prüfungsanfechtung bei Nichtbestehen der Prüfungsleistung "Erste Schriftliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2013 - 8 E 752/13
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 9 S 2062/14

    Anforderungen an die Korrektur eines fachlichen Bewertungsmangels

  • OVG Saarland, 08.05.2013 - 2 B 284/13

    Juristische Staatsprüfung: Anspruch auf Einsichtnahme in einen Prüfervermerk

  • BVerwG, 28.04.2000 - 6 B 6.00

    Nachträgliche Kontrolle der Bewertung einer Prüfungsarbeit - Wechsel des …

  • VG Magdeburg, 28.11.2018 - 7 A 830/16

    Bewertung von schriftlichen Abiturarbeiten; Beurteilung einer besonderen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 14 A 450/15

    Gewährung einer Schreibzeitverlängerung bei einer juristischen Staatsprüfung …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2006 - 10 Sa 576/06

    Zulassung zu einer mündlichen Prüfung - Angestelltenlehrgang - Grundsatz der …

  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WNB 2.13

    Musterlösung als Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit einer Prüferbewertung …

  • VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829

    Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts

  • VG Bayreuth, 27.05.2025 - B 5 K 23.69

    Laufbahnprüfung: Nichtbestehen der Gerichtsvollzieherprüfung, Kein Anspruch auf …

  • VG München, 25.04.2017 - M 4 K 16.508

    Anfechtung eines Prüfungsbescheids im ersten juristischen Staatsexamen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 19 A 1928/18

    Beweiswürdigung zur Voreingenommenheit eines Schulleiters bei der Erstellung der …

  • VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der …

  • VG Lüneburg, 08.12.2025 - 6 A 179/24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht