Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.09.1992 - 6 B 92.2315 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 17.09.1992 - 6 B 92.2315
- BVerwG, 31.03.1993 - 8 B 33.93
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2007 - 13 S 152/07
Nachträgliche Beifügung begünstigenden Bedingung zu einem belastenden …
Eine solche - hier nicht vorliegende - Konstellation betrifft die von dem Kläger im Zulassungsantrag angeführte Rechtsprechung des Bay.VGH (Urteil vom 17.9.1992 - 6 B 92.2315 -, juris; ebenso auch VG Bayreuth, Urteil vom 13.11.2002 - B 4 K 02.446 - juris). - VG Halle, 08.05.2012 - 2 A 72/11
Kostenfestsetzungsbescheid für Baugenehmigung zur Errichtung einer …
Im Verwaltungsprozess wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag bestimmt und durch die Klagebegründung präzisiert (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1992 - 6 B 92.2315 -, juris).Rn. 19 Für den Kläger folgt aus § 91 Abs. 1 VwGO ein Wahlrecht, ob er einen nach Erhebung der Anfechtungsklage erlassenen, den angegriffenen Bescheid abändernden, neuen Bescheid im Wege der Klageerweiterung in das anhängige Klageverfahren mit einbezieht oder ob er diesen neuen Bescheid selbständig angreift (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1992, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2017 - 2 L 2/16
Anfechtung eines geänderten Kostenfestsetzungsbescheides; Verjährung von …
Erlässt die Behörde nach Erhebung einer Anfechtungsklage gegen einen von ihr erlassenen belastenden Verwaltungsakt einen neuen, abändernden Verwaltungsakt, hat der Kläger ein Wahlrecht, ob er den nach Erhebung einer Anfechtungsklage erlassenen Bescheid im Wege der Klageänderung nach § 91 VwGO in das anhängige Klageverfahren mit einbezieht oder ob er diesen neuen Bescheid selbständig angreift und das bereits anhängige Klageverfahren für erledigt erklärt (vgl. BayVGH, Urt. v. 17.09.1992 - 6 B 92.2315 -, juris;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 91 RdNr. 4, m.w.N.; Preusche, DVBl 1992, 797 [802], m.w.N).
- VG Karlsruhe, 24.02.2026 - 12 K 606/25
Richter; Beurteilung; Anlassbeurteilung; Erprobungsabordnung; Unabhängigkeit; …
- VGH Bayern, 30.04.2014 - 6 ZB 13.2640
Straßenausbaubeitragsrecht; Zulassungsverfahren; "Ergänzungsbescheid"; Ersetzung …
Abgesehen davon hat der Kläger ausdrücklich erklärt, den "Ergänzungsbescheid" selbstständig im Widerspruchsverfahren angreifen und nicht in das anhängige Gerichtsverfahren einbeziehen zu wollen (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 17.9.1992 - 6 B 92.2315 - juris Rn. 17, 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 13 B 1348/21
Aufschiebende Wirkung; Abänderungsverfahren; Aussetzungsverfahren; …
Rn. 26 Vgl. OVG LSA, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 L 2/16 -, juris, Rn. 7, m. w. N.; Bay. VGH, Urteil vom 17. September 1992 - 6 B 92.2315 -, juris, Rn. 18. - VG Regensburg, 13.09.2016 - RN 4 K 16.394
Anfechtung einer geänderten Anordnung zur Hundehaltung
Der Kläger hat in einem solchen Fall, wie bereits ausgeführt, die Möglichkeit, den neuen Bescheid im Wege der Klageerweiterung in das anhängige Klageverfahren einzubeziehen oder diesen neuen Bescheid mit einer selbständigen Klage anzugreifen (vgl. hierzu auch: BayVGH, U. v. 17.9.1992, Az: 6 B 92.2315). - VG Halle, 23.03.2012 - 4 A 73/10
Zum Erlass einer Teilstilllegung einer Schweinemastanlage wegen Nichtbefolgung …
Jedenfalls dann, wenn der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt durch einen neuen Verwaltungsakt vollständig ersetzt wird, hat der Kläger ein Wahlrecht, ob er den nach Erhebung der Anfechtungsklage erlassenen, den angegriffenen Bescheid ersetzenden, neuen Bescheid im Wege der Klageerweiterung in das anhängige Klageverfahren mit einbezieht oder ob er diesen neuen Bescheid selbständig angreift (VGH München, Urteil vom 17. September 1992 - 6 B 92.2315 - juris Rn. 17; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 13 S 152/07 - juris Rn. 6;… Ortloff, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 91 Rn. 23 Fn. 18; Preusche, DVBl. 1992, 797 ). - VG München, 07.01.2008 - M 25 S 07.2795
Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei …
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis und die gem. § 91 VwGO im Wege der Klageänderung zum Gegenstand des Verfahrens gemachte (vgl. BVerwG, B. v. 23. Dezember 1994 - 4 B 262/94 - 1. LS; BayVGH, U. v. 17. September 1992 - 6 B 92.2315 - LS) Androhung der Abschiebung nach Kroatien ist zulässig, jedoch unbegründet.
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