Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 6 B 950/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Versetzung Schwerbehinderung Dienstliche Gründe Außerdienstliches Verhalten Distanzüberschreitung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Versetzung Schwerbehinderung Dienstliche Gründe Außerdienstliches Verhalten Distanzüberschreitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versetzung eines Lehrers wegen Distanzüberschreitungen gegenüber seinen Schülern; Pflegen einer intensiven Freundschaft mit einem 11-jährigen Schüler, gemeinsame Übernachtungen in einem Bett und Küssen auf den Mund als Distanzüberschreitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzung eines Lehrers wegen Distanzüberschreitungen gegenüber seinen Schülern; Pflegen einer intensiven Freundschaft mit einem 11-jährigen Schüler, gemeinsame Übernachtungen in einem Bett und Küssen auf den Mund als Distanzüberschreitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Versetzung (Lehrer) - Außerdienstliches Fehlverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 1 B 887/10
Bandidos-Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers rechtfertigt Abordnung in den …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 6 B 950/11
Rn. 8 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 1 B 887/10 -, juris (zur Abordnung eines Gerichtsvollziehers). - OVG Niedersachsen, 09.07.2003 - 1 NDH M 1/03
Aufsichtspflicht; körperliche Berührung; Lehrer; Suspendierung; Wiedereinsetzung
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2011 - 6 B 950/11
Rn. 10 Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.Juli 2003 - 1 NDH M 1/03 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 6 A 157/14
Einvernehmen von sexuellen Handlungen zwischen Lehrern und minderjährigen …
Rn. 12 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. September 2011 - 6 B 950/11 -, juris, Rdn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 1 NDH M 1/03 -, juris, Rdn. 24. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 6 A 197/12
Antrag eines Studienrats auf Zulassung der Berufung bzgl. eines Rechtsstreits …
Die Richtigkeit dieses Urteils wird zunächst nicht schon dadurch in Zweifel gezogen, dass das Verwaltungsgericht sich zur Begründung auf die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 8. September 2011 - 6 B 950/11 - gestützt hat, in der der Senat ebenfalls bereits das Vorliegen von Rechtsfehlern der streitgegenständlichen Versetzungsentscheidung verneint hat.Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die Feststellungen des Senats im Beschluss vom 8. September 2011 - 6 B 950/11 - zutreffend dargetan, dass der Kläger den an ihn gemäß § 34 Satz 3 BeamtStG zu stellenden Anforderungen nicht gerecht geworden ist.
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