Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1999 - 6 BN 11.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bejahung der Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen bei Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Antragstellers - Betroffensein der Antragsteller in eigenen wirtschaftlichen Positionen
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 27.07.1998 - 3 K 3847/97
- BVerwG, 17.03.1999 - 6 BN 11.98
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99
- OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1999 - 6 BN 11.98
Diese Begründung wirft bisher ungeklärte bzw. noch klärungsbedürftige Fragen nicht auf (vgl. Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25;… Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 47 Rn. 54;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl. 1998, § 47 Rn. 35;… Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 Rn. 47).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01
Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung; …
Auf die Beschwerde der Antragsteller hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 17. März 1999 (BVerwG 6 BN 11.98 ) die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen dieses Urteil aufgehoben und die Revision zugelassen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten 3 K 3847/97, BVerwG 6 BN 11.98, BVerwG 6 CN 3.99 und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners (Beiakten A bis E) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
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