Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erschließungsbeitragsrecht; Rechtsweg; Ablösungsvereinbarung; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Schadensersatzanspruch; Verschulden bei Vertragsschluss; Erlöschen durch Verjährung; Amtshaftungsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
- BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 29.09.2008 - 6 BV 05.3193
Rechtsweg (partielle Unzulässigkeit der Klage hinsichtlich der Geltendmachung von …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Rn. 17 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Sitzungsniederschrift, die Gerichtsakten beider Rechtszüge, auf die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge und auf die in der mündlichen Verhandlung beigezogenen Akten des Parallelverfahrens 6 BV 05.3193 Bezug genommen.Rn. 21 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen Herrn Z. und der Beklagten vom 25. November 1996 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin (an Stelle von Herrn Z.) den Ablösungsbetrag von 154.890,00 DM (= 79.194,00 Euro) am 12. März 1997 ohne Rechtsgrund gezahlt.
Er konnte es auch gar nicht sein, weil er nach Ansicht der Klägerin erst mit Kenntnis der Rechtskraft des Urteils im Parallelverfahren 6 BV 05.3193, also mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010, entstanden sein soll, die Klage beim Landgericht aber bereits am 23. Dezember 2004 erhoben worden war.
- BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08
Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Insoweit habe der in einem Parallelverfahren ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 2010 Az. 9 B 66.08 Klarheit gebracht.Rn. 21 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. September 2008, das im Parallelverfahren 6 BV 05.3193 ergangen und rechtskräftig ist (vgl. nachfolgend BVerwG vom 21.1.2010 DVBl 2010, 575), festgestellt, dass die Beklagte die mit Beschluss des Stadtrats vom 18. November 1993 festgelegten Ablösungsbeträge unter Verstoß gegen ihre Ablösungsbestimmungen (§ 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.V.m. § 9 EBS 1978 bzw. § 11 EBS 1997 ermittelt hat. Daran wird festgehalten. Demnach war auch die im vorliegenden Verfahren maßgebliche Ablösungsvereinbarung zwischen Herrn Z. und der Beklagten vom 25. November 1996 wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot von Anfang an nichtig. Die Klägerin hat mithin (an Stelle von Herrn Z.) den Ablösungsbetrag von 154.890,00 DM (= 79.194,00 Euro) am 12. März 1997 ohne Rechtsgrund gezahlt.
Da die Ablösungsvereinbarung vom 25. November 1996, wie oben ausgeführt, nichtig und damit von Anfang an unwirksam war, können aus ihr keine Rechtsfolgen hergeleitet werden, und zwar auch nicht solche, die sich aus der Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben (BVerwG vom 21.1.2010 DVBl. 2010, 575).
- BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Der Senat hält an dieser Auffassung fest, zumal auch in vergleichbaren Fallgestaltungen ein "Gleichlauf" der Verjährungsbestimmungen angenommen wird, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses an die Stelle von Erfüllungsansprüchen treten (vgl. BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216).
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Der Senat hält an dieser Auffassung fest, zumal auch in vergleichbaren Fallgestaltungen ein "Gleichlauf" der Verjährungsbestimmungen angenommen wird, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund ein und desselben schädigenden Ereignisses an die Stelle von Erfüllungsansprüchen treten (vgl. BVerwG vom 29.8.1996 BVerwGE 102, 33; vom 21.9.2000 BayVBl 2001, 216). - BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91
Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung stehen aber der Annahme einer durch eine Amtspflichtverletzung verursachten Vermögensschädigung entgegen (BGH vom 10. Februar 1983 NJW 1983, 2311; bestätigt nach Änderung des § 17 Abs. 2 GVG durch Urteil vom 12.11.1992 NJW 1993, 1526). - BGH, 10.02.1983 - III ZR 151/81
Amtshaftung und öffentlich-rechtlicher Vertrag
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung stehen aber der Annahme einer durch eine Amtspflichtverletzung verursachten Vermögensschädigung entgegen (BGH vom 10. Februar 1983 NJW 1983, 2311; bestätigt nach Änderung des § 17 Abs. 2 GVG durch Urteil vom 12.11.1992 NJW 1993, 1526). - OLG Frankfurt, 10.08.2000 - 1 U 172/99
Amtshaftung einer Gemeinde für aufmassfehler bei der Berechnung von …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 6 BV 06.3254
Rn. 30 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Klägerin zitierten Entscheidungen zur Amtspflichtverletzung im Rahmen der Geltendmachung von Erschließungskosten (insbes. OLG Frankfurt vom 10. August 2000 NVwZ-RR 2001, 150).
- BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11
Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt; …
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 - 6 BV 06.3254 - wird zurückgewiesen. - VGH Bayern, 22.03.2018 - 6 ZB 18.123
Antrag auf Zulassung einer Berufung- Anspruch auf Kaufpreisberichtigung
Gemäß Art. 10" Art. 13 Abs. 1 Nr. 5a KAG i.V.m. § 228 AO beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (vgl. auch BayVGH" U.v. 21.10.2010 - 6 BV 06.3254 - juris Rn. 22). - VG Ansbach, 05.03.2015 - AN 3 K 13.01480
Nichtige Vorauszahlungsvereinbarung; Erstattungsanspruch verjährt
Damit ist der Anspruch nach § 232 AO durch Verjährung erloschen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010, 6 BV 06.3254 für den Fall einer nichtigen Ablösungsvereinbarung). - OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 A 359/10
Unterliegen der öffentlich-rechtlichen Ansprüche auf Erstattung im Voraus …
Soweit das Kommunalabgabenrecht der Länder insofern auf die Abgabenordnung verweist, unterliegen solche Erstattungsansprüche der Zahlungsverjährung gemäß § 228 AO (…BayVGH, Beschl. v. 30. April 2003 - 6 ZB 99.3347 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urt. v. 21. Oktober 2010 - 6 BV 06.3254 -, juris Rn. 22/23;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 52 bis 54, § 22 Rn. 24). - VG Münster, 12.09.2011 - 3 K 126/11
Fehlende Einbeziehbarkeit eines im Zeitpunkt der Entstehung einer Beitragspflicht …
Vgl. BayVGH, Urteile vom 21.10.2010 - 6 BV 06.3254 -, juris, Rdn. 23 (zum Erschließungsbeitragsrecht); Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2011, § 8 Rdn. 183.
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