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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,50882
VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851 (https://dejure.org/2009,50882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2009 - 6 C 08.851 (https://dejure.org/2009,50882)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 6 C 08.851 (https://dejure.org/2009,50882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenerstattung; notwendige Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung; Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten; Erhebung von zwei Klagen in derselben Sache; unzulässiger Rechtsweg; Verweisung; Verbot der doppelten Rechtshängigkeit; Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06

    Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Allerdings ließe sich die vorliegende Fallkonstellation im Ausgangspunkt nach denselben Maßstäben beurteilen, die für die mehrfache Einlegung eines identischen Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung gelten: Legt ein Beteiligter ein Rechtsmittel mehrfach ein, sei es irrtümlich, sei es zur Vermeidung von Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit, so handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist; die mehrfache Einlegung kann nur für die zu treffende Kostenentscheidung von Bedeutung sein (vgl. BGH, U.v. 29.6.1966 - IV ZR 86/65 - BGHZ 45, 380/382 f.; B.v. 30.5.2007 - XII ZB 82/06 - NJW 2007, 3640/3641;… Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 41 vor § 124).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 171/04

    Verfahren bei mehrfacher Einlegung einer Berufung und Verweisung an ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Das gilt auch bei der Einreichung der Rechtsmittelschriften bei verschiedenen Gerichten, wenn das Rechtsmittel nach Verweisung ein und demselben Gericht zur Entscheidung vorliegt (BGH, U.v. 15.2.2005 - XI ZR 171/04 ).
  • BFH, 26.05.2006 - IV B 151/04

    Rechtshängigkeit - zwei Klagen gegen einen Steuerbescheid

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Sind infolge der Verweisung beide Klagen beim zuständigen Gericht des zulässigen Rechtswegs anhängig, dürfte dieses nach den genannten Grundsätzen die zuletzt erhobene Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern müsste die Verfahren nach § 93 Satz 1 VwGO verbinden und über die Klage einheitlich entscheiden (so BFH, B.v. 26.5.2006 - IV B 151/04 zur Erhebung von zwei Klagen gegen einen Steuerbescheid).
  • BGH, 29.06.1966 - IV ZR 86/65

    Mehrfache Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Allerdings ließe sich die vorliegende Fallkonstellation im Ausgangspunkt nach denselben Maßstäben beurteilen, die für die mehrfache Einlegung eines identischen Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung gelten: Legt ein Beteiligter ein Rechtsmittel mehrfach ein, sei es irrtümlich, sei es zur Vermeidung von Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit, so handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich zu entscheiden ist; die mehrfache Einlegung kann nur für die zu treffende Kostenentscheidung von Bedeutung sein (vgl. BGH, U.v. 29.6.1966 - IV ZR 86/65 - BGHZ 45, 380/382 f.; B.v. 30.5.2007 - XII ZB 82/06 - NJW 2007, 3640/3641;… Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 41 vor § 124).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2008 - 10 OA 165/08

    Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwaltes für die Vertretung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH, B.v. 12.4.2001 - 4 C 01.768 ; NdsOVG, B.v. 25.7.2008 - 10 OA 165/08 ;… J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 8 zu § 162).
  • VGH Bayern, 12.04.2001 - 4 C 01.768
    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2009 - 6 C 08.851
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH, B.v. 12.4.2001 - 4 C 01.768 ; NdsOVG, B.v. 25.7.2008 - 10 OA 165/08 ;… J. Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 8 zu § 162).
  • VGH Bayern, 11.04.2019 - 3 C 16.1639

    Streitwertbemessung bei Klage auf Unfallausgleich

    Legt ein Beteiligter ein Rechtsmittel mehrfach ein, sei es irrtümlich, sei es zur Vermeidung von Unsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit - hier wegen der Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen des Berichtigungsbeschlusses vom 10. August 2016 -, so handelt es sich um dasselbe Rechtsmittel, über das einheitlich (nach Verbindung der Verfahren gemäß § 93 VwGO) zu entscheiden ist (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2009 - 6 C 08.851 - juris Rn. 6;… BGH, U.v. 29.6.1966 - IV ZR 86/65 - BGHZ 45, 380/382 f. - juris Rn. 10;… Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, Rn. 41 vor § 124;… BFH, B.v. 26.5.2006 - IV B 151/04 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 02.06.2014 - 6 C 14.903

    Kostenfestsetzung; erstattungsfähige Aufwendungen; Rechtsanwaltskosten; …

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH, B.v. 29.5.2009 - 6 C 08.851 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Rn. 7 Dass sowohl das Verwaltungsgericht bei der Versendung der Akten als auch das Landgericht beim Betreiben des Verfahrens die Vorschrift des § 17b Abs. 1 Satz 1 GVG nicht beachtet haben, bleibt für die Frage der Kostenerstattung zwischen den Beteiligten ohne Auswirkung (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2009 - 6 C 08.851 - juris Rn. 6).

  • VG München, 30.11.2012 - M 2 M 12.4985

    Kostenerinnerung; Verfahrensgebühr; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten einer …

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies im Einzelfall ausnahmsweise zugelassen, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH vom 29.05.2009 Az. 6 C 08.851 juris RdNr. 4 m.w.N.).
  • VG München, 07.01.2013 - M 10 M 12.6187

    Antrag auf Entscheidung des Gerichts; Kostenfestsetzung; Anwaltliche Vertretung …

    Eine Ausnahme gilt nur, wenn die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen (BayVGH vom 29.5.2009 Az. 6 C 08.851 RdNr. 4 m.w.N. zur Rechtsprechung und zur Kommentarliteratur).
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