Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,840
BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79 (https://dejure.org/1980,840)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1980 - 6 C 10.79 (https://dejure.org/1980,840)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1980 - 6 C 10.79 (https://dejure.org/1980,840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe durch einen Arzt - Wertentscheidung gegen das Töten von Menschen - Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - Bedeutung der Erklärungen eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Das Verwaltungsgericht muß deshalb prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Wehrpflichtige eine in diesem Sinne zu verstehende Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen hat; nur so kann es im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Bundeswehr in verfassungskonformer Weise lösen (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]; 48, 127 [166]; BVerwGE 55, 217 [219]).

    Er widerspräche auch der von dem erkennenden Senat entwickelten Grundregel, daß der Feststellung, ob ein Wehrpflichtiger die behauptete Gewissensentscheidung getroffen habe, alle Gesichtspunkte von Aussagewert zugrunde zu legen sind (BVerwGE 55, 217 [219]).

  • BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80

    Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Denn grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, wenn er entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten müßte (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80], vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und das für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 -).

    Denn dieses hat lediglich entschieden, daß aus der Tatsache, daß ein Kriegsdienstverweigerer auch den Dienst in einem Kriegslazarett ablehne, allein nicht geschlossen werden dürfe, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen (Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - und vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Die Frage, wie er zu dieser Entscheidung gelangt ist, kann jedoch gestellt werden, um festzustellen, ob wirklich eine Entscheidung des "Gewissens" vorliegt (BVerfGE 12, 45 [56]).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Das Verwaltungsgericht muß deshalb prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Wehrpflichtige eine in diesem Sinne zu verstehende Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen hat; nur so kann es im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Bundeswehr in verfassungskonformer Weise lösen (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]; 48, 127 [166]; BVerwGE 55, 217 [219]).
  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Das Verwaltungsgericht muß deshalb prüfen, ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Wehrpflichtige eine in diesem Sinne zu verstehende Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen hat; nur so kann es im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Bundeswehr in verfassungskonformer Weise lösen (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]; 48, 127 [166]; BVerwGE 55, 217 [219]).
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Das ist nicht der Fall, wenn die Entscheidung auf mehrere, sie einzeln tragende rechtliche Gesichtspunkte gestützt ist und der auf der Abweichung beruhende Gesichtspunkt hinweggedacht werden kann, ohne daß sich an der Entscheidung im Ergebnis etwas ändert (Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.73 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109]).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Diese Voraussetzung für die Zulassung der Revision ist nur erfüllt, wenn die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweichenden rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung ursächlich sind (BVerwGE 14, 342 [347]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Denn grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, wenn er entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten müßte (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80], vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und das für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 -).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69

    Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Denn dieses hat lediglich entschieden, daß aus der Tatsache, daß ein Kriegsdienstverweigerer auch den Dienst in einem Kriegslazarett ablehne, allein nicht geschlossen werden dürfe, er habe keine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst getroffen (Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 128.69 - und vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75

    Verweigerung des Kriegsdienstes unter Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79
    Denn grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, wenn er entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten müßte (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80], vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und das für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 -).
  • BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 82.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 29.02.1984 - 6 CB 195.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Begriff der …

    Ob es bei der Befragung des Klägers die Anforderungen an die vom Wehrpflichtigen verlangte geistige Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG .6 C 10.79 - mit Nachweisen) möglicherweise überspannt und die Antworten des Klägers zu Unrecht auch einer Richtigkeits- oder Vollständigkeitskontrolle unterzogen hat (vgl. dazu Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen), ist deshalb unerheblich, weil es insoweit an der hinreichenden Bezeichnung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts fehlt, von denen das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll.

    So genügt z.B. nach dem Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - (…a.a.O.) nicht schon ein "gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte", sondern der Wehrpflichtige muß sich mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung und des Tötungsverbots "ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen" befaßt haben (vgl. auch Beschluß vom 31. Mai 1983 - BVerwG 6 B 34.83 -).

  • BVerwG, 29.05.1987 - 6 B 38.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen …

    Zu der weiterhin von der Beschwerde vermißten "näheren Auseinandersetzung" des Verwaltungsgerichts mit den Anforderungen, die an die gedankliche Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung zu stellen sind, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich die konkreten Anforderungen an den einzelnen Wehrpflichtigen an seinen individuellen geistigen Fähigkeiten ausrichten müssen (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - sowie Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - In diesem Zusammenhang hat der Senat außerdem in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die vom Wehrpflichtigen gegebenen Antworten nicht als "richtig" oder "falsch" bewertet werden dürfen und daß sie nicht logisch konsequent und in sich widerspruchsfrei sein müssen, sondern daß es letztlich allein auf die Motivation des Wehrpflichtigen ankommt sowie speziell darauf, ob sie einen konkreten Bezug zu der von ihm geltend gemachten gewissensmäßigen Betroffenheit, Belastung und Orientierung aufweist (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - und vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - sowie Beschlüsse vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - und vom 11. September 1984 - BVerwG 6 CB 33.82 -).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 6 B 79.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Hier hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer voraussetzt, daß er sich mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung hinreichend geistig auseinandergesetzt hat, und daß sich die konkreten Anforderungen an den einzelnen Wehrpflichtigen an seinen individuellen geistigen Fähigkeiten ausrichten müssen (vgl. das grundlegende Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81] sowie etwa Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117] mit Nachweisen).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat außerdem in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die vom Wehrpflichtigen gegebenen Antworten nicht als "richtig" oder "falsch" bewertet werden dürfen und daß sie nicht logisch konsequent und in sich widerspruchsfrei sein müssen, sondern daß es letztlich allein auf die Motivation des Wehrpflichtigen ankommt sowie speziell darauf, ob sie einen konkreten Bezug zu der von ihm geltend gemachten gewissensmäßigen Betroffenheit, Belastung und Orientierung auf weist (…vgl. außer den bereits genannten Urteilen vom 13. Dezember 1974, a.a.O., sowie vom 17. Oktober 1980, a.a.O., z.B. Beschlüsse vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 135] mit Nachweisen und vom 11. September 1984 - BVerwG 6 CB 33.82 -).

  • BVerwG, 18.01.1983 - 6 B 97.82

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts weicht nicht i.S. des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG von den in der Beschwerdeschrift angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Dezember 1966 - BVerwG 7 C 25.65 -, vom 12. April 1972 - BVerwG 8 B 10.71 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 40) undvom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 117) ab.

    Auf die beiden erstgenannten Divergenzentscheidungen kann sich die Beschwerde schon deshalb nicht berufen, weil die Frage, ob und inwieweit der Zeitpunkt der Antragstellung im Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden kann, in der Rechtsprechung des nunmehr in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen Senats, insbesondere in demUrteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - (…a.a.O.) näher präzisiert worden ist.

  • BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81

    Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation

    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht seit jeher entschieden, daß die Erörterung von gedachten Konfliktsituationen in der mündlichen Verhandlung ein geeignetes Mittel ist, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen sowie seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, und den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst zu erwarten ist (vgl. u.a. Urteil von 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]; Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 111]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …

    Zum einen sind die damit angesprochenen Gesichtspunkte - insbesondere die Frage, ob vom Wehrpflichtigen eine "richtige", logisch widerspruchsfreie und unangreifbare, hinsichtlich der Realisierbarkeit und der Erfolgsaussichten seiner Konzeption zweifelsfreie Begründung seiner Weigerung, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, gefordert werden kann - durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - [BVerwGE 39, 269 [272] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38]; Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]; Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117]).
  • BVerwG, 05.12.1980 - 6 C 99.80

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG …

    Dazu gehört auch, daß unabhängig von der Ablehnung des Dienstes in einem Kriegslazarett oder einer anderen Stellungnahme des Wehrpflichtigen zu einer nicht unmittelbar mit dem Kriegsdienst mit der Waffe zusammenhängenden Problematik (z.B. der Sterbehilfe und des Schwangerschaftsabbruchs, vgl. Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [JZ 1980, 645 [BVerwG 10.07.1980 - 6 C 38/80] = DÖV 1980, 800 = DokBer. A 1980, 311]) die Verneinung eines Rechts zur Kriegsdienstverweigerung auf andere Umstände des Einzelfalles gestützt und hierfür auch die Motivation des Wehrpflichtigen für seine Haltung zu allen Fragen der Erhaltung des menschlichen Lebens mitberücksichtigt werden kann (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 -).
  • BVerwG, 03.06.1986 - 6 B 220.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    So hat letzteres in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Voraussetzung einer Gewissensentscheidung in aller Regel ist, daß sich der Wehrpflichtige mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung in seiner seinen Anlagen und Fähigkeiten entsprechenden Weise hinreichend geistig auseindergesetzt hat, und daß ihm gedachte zugespitzte Konfliktsituationen vorgehalten werden dürfen, um aus der Art, wie er in solchen Fällen abwägt, an welchen Maßstäben er sich orientiert, wie er seine Entscheidung begründet und wie er schließlich durch seine Entscheidung, gleich wie diese ausfällt, seelisch belastet wird, auf die Tiefe und Ernsthaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe schließen zu können (vgl. etwa schon die Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - sowie Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - ).
  • BVerwG, 03.08.1983 - 6 C 69.81

    Wehrpflichtiger - Intellektuelle Überforderung - Parteivernehmung - Problematik …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dienen die Befragung des Wehrpflichtigen zur Problematik der Kriegsdienstverweigung sowie insbesondere die Erörterung von Konfliktsituationen mit ihm dazu, um aus seinen Antworten und Reaktionen auf die Ernsthaftigkeit der von ihm geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe schließen zu können (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 117] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 B 15.81

    Bestimmung der Anforderungen an eine Gewissensentscheidung im Rahmen eines …

    Das Verwaltungsgericht macht mit diesen Ausführungen vielmehr deutlich, daß es seiner Rechtsfindung die vom Bundesverwaltungsgericht nicht nur in der angeführten Entscheidung, sondern in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung zugrunde gelegt hat, den Kriegsdienst mit der Waffe dürfe nur derjenige unter Berufung auf Art. 4 Abs. 3 GG verweigern, der für den Fall, daß er gezwungen würde, diesen Dienst zu leisten, in schwere seelische Not geriete (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 10.79 -).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 6 B 58.94

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verfahrenskosten nach Erledigung der …

  • BVerwG, 10.03.1986 - 6 B 209.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 20.02.1984 - 6 B 7.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …

  • BVerwG, 26.02.1986 - 6 B 61.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

  • BVerwG, 11.04.1983 - 6 CB 114.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 10.11.1982 - 6 B 68.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 09.06.1982 - 6 B 61.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 27.04.1982 - 6 C 92.81

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die …

  • BVerwG, 28.07.1986 - 6 CB 15.85

    Inhalt und Grenzen der gerichtlichen Aufklärungspflicht und Hinweispflicht bei im …

  • BVerwG, 05.09.1984 - 6 B 144.84

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht