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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1976 - VI C 103.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,9555
BVerwG, 10.12.1976 - VI C 103.75 (https://dejure.org/1976,9555)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1976 - VI C 103.75 (https://dejure.org/1976,9555)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1976 - VI C 103.75 (https://dejure.org/1976,9555)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung zum Schwangerschaftsabbruch als Indiz für Fähigkeit zu sittlich motivierter Entscheidung gegen die Vernichtung menschlichen Lebens - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ernste sittliche und innerlich verbindliche Wertentscheidung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 C 90.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den …

    Eine weitere Verletzung von Bundesrecht sei darin zu sehen, daß das Verwaltungsgericht der Erörterung der Problematik der Abtreibung - wiederum in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -) - eine zentrale Bedeutung beigemessen habe, obwohl der Kläger diese Problematik nicht von sich aus mit Fragen der Kriegsdienstverweigerung verknüpft habe und mit ihr auch in seinem Medizinstudium noch nicht konfrontiert worden sei; insbesondere habe das Gericht die konkreten Anforderungen an die Befassung mit dieser Problematik weit überspannt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in bezug auf die Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und auf die aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu möglichen und zulässigen Schlußfolgerungen - und zwar eben im Hinblick auf die allein interessierende Frage, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG getroffen hat - bereits in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …

    Das hat der erkennende Senat mehrfach in Fällen der Wertung von Bekundungen zum Schwangerschaftsabbruch ausgeführt (vgl. die im Zulassungsbeschluß genannten Urteile vom 18. Juni 1975 - BVerwG 6 C 8.75 - und vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 6 B 73.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Das angefochtene Urteil weicht von den Urteilen des beschließenden Senats vom 18. Juni 1975 - BVerwG 6 C 8.75 - und vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 - ab, in denen die im Zusammenhang mit der Problematik des Schwangerschaftsabbruches aufgetretenen Rechtsfragen im Hinblick auf das Recht der Kriegsdienstverweigerung bereits geklärt worden sind (vgl. dazu auch die Beschlüsse vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 - und vom 23. Januar 1978 - BVerwG 6 CB 28.77 -); es beruht auch auf dieser Abweichung.
  • BVerwG, 24.02.1987 - 6 C 34.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Einstellung zur …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Erörterung der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen und zu den möglichen Schlußfolgerungen aus den Antworten des Wehrpflichtigen hierzu in ständiger Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht zu den Fragenkreisen gehört, deren Einbeziehung in die Gedanken zur Kriegsdienstverweigerung ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 -, 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114>, 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 - sowie vom 30. Oktober 1986 - BVerwG 6 C 90.83 -).
  • BVerwG, 08.08.1985 - 6 CB 90.83

    Revsisionszulassung wegen Divergenz hinsichtlich der Anforderungen an den …

    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der Anforderungen an den Wehrpflichtigen, sich mit Einzelfragen der Problematik von Schwangerschaftsabbrüchen auseinanderzusetzen, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. außer dem vom Kläger benannten Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 103.75 - die Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - <BVerwGE 60, 278 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113> und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - <BVerwGE 60, 336 [BVerwG 15.08.1980 - 6 C 14/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 114> sowie Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 34.82 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
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