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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 6 C 11.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3273
BVerwG, 15.02.1990 - 6 C 11.88 (https://dejure.org/1990,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 6 C 11.88 (https://dejure.org/1990,3273)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 6 C 11.88 (https://dejure.org/1990,3273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung der Aufklärungspflicht bei unterbliebener Ladung des Kriegsdienstverweigerers - Erforderlichkeit der Ladung des Kriegsdienstverweigerers bei erforderlicher Parteivernehmung - Aus einem fehlenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 4 Abs. 3 S. 1; VwGO § 86 Abs. 1
    Gerichtliche Aufklärungspflicht in KDV-Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 6 C 11.88
    Dabei wird es auch die vom Senat u.a. in seinemUrteil vom 24. April 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze für die Behandlung derartiger "Alt-Anträge" zu beachten haben.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 6 C 11.88
    Dieses wird nunmehr unter Berücksichtigung der dafür maßgebenden Umstände (vgl. BVerwGE 55, 217) zu prüfen haben, ob der Kläger die behauptete Gewissensentscheidung getroffen hat.
  • BVerwG, 03.09.1987 - 6 C 11.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung - Beweismittel - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1990 - 6 C 11.88
    Wenn das Verwaltungsgericht angesichts, des Verhaltens des Klägers Zweifel an der, Ernsthaftigkeit der von diesem behaupteten Gewissensentscheidung hatte, hätte es geeignete Vorkehrungen treffen müssen, damit der Kläger dazu in der Verhandlung vom 4. Juni 1987 vernommen, werden konnte (vgl. zur regelmäßig notwendigen Vernehmung, des Wehrpflichtigen als Partei vor einer Abweisung seiner Klage u.a.Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - ).
  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer - …

    Wie der Senat insbesondere in seinem Urteil vom 3. September 1987 - BVerwG 6 C 11.86 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 192) und auch in seinen Urteilen vom 29. Januar 1990 - BVerwG 6 C 4.88 - sowie vom 15. Februar 1990 - BVerwG 6 C 11.88 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 220) näher ausgeführt hat, gebietet es - abgesehen von Ausnahmefällen (…vgl. z.B. Urteil vom 3. September 1987, a.a.O. S. 5) - die Aufklärungspflicht des Gerichts, eine Beweisaufnahme durch förmliche Vernehmung des Klägers als Partei immer dann durchzuführen, wenn dessen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nicht schon nach der Aktenlage oder aufgrund einer ergänzenden formlosen Anhörung nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 KDVG geboten erscheint und wenn nicht andererseits das Vorbringen des Klägers ergibt, daß er sich aus anderen als Gewissensgründen um die Anerkennung bemüht oder sich nicht im Sinne des § 1 KDVG der Beteiligung an jeder Waffenanwendung zwischen den Staaten widersetzt.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1999 - 12 L 4537/99

    Verfahrensmangel; Anordnung des persönlichen Erscheinens; ; Aufklärungspflicht; …

    Allerdings mag dieser Grundsatz Ausnahmen unterliegen, insbesondere wenn der Kläger im Einzelfall selber maßgeblich (z.B. als Beweismittel im Wege der Parteivernehmung) über in seiner ureigensten Sphäre liegende Umstände dem Gericht Auskunft geben muss (vgl. zum Verfahren auf Anerkennung als ‚Kriegsdienstverweigerer': BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 6 C 11/88 -, NVwZ 1990, 423-424, wo das BVerwG darauf abgestellt hat, eines Vertagungsantrags des Prozeßvertreters hätte es nicht bedurft; BVerwG, Beschluss vom 27. März 1998 - BVerwG 6 B 37/98 -, zur abgekürzten Ladungsfrist).
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