Rechtsprechung
| BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.11.1971 - II VG W 140/71
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73
Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG dann vor, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriegs mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. zuletztUrteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 113.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]).Dieser Ausgangspunkt würde mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht in Einklang stehen (vgl. dazuUrteil vom 13. November 1973 - BVerwG VI C 113.73 -).
- BVerwG, 25.07.1973 - VI C 68.73
Parteivernehmung als Beweismittel in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Eine solche Abwägung wäre hier um so mehr veranlaßt gewesen, wenn man in Erwägung zieht, daß für einen Wehrpflichtigen, der - angenommen - eine echte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, die vorläufige Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Untauglichkeit bedeutet, daß er für diese Zeit nicht Soldat wird, er deshalb auch in keinen Gewissenskonflikt geraten kann und sich somit für ihn (noch) keine Notwendigkeit ergibt, seinen Anspruch aus Art. 4 Abs. 3 GG in dem für ihn nicht gerade einfachen Anerkennungsverfahren durchzusetzen (vgl. dazu auchUrteil vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 -). - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Eine "ernste Gewissensnot" (so schon BVerfGE 12, 45 [55]) ist als Voraussetzung für die Geltendmachung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG erforderlich, aber auch ausreichend.
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG dann vor, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriegs mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. zuletztUrteil vom 30. November 1973 - BVerwG VI C 113.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]). - BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Es sprechen im Gegenteil einige Formulierungen, insbesondere die in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zum Ausdruck gebrachte mögliche Bereitschaft zum Tyrannenmord (vgl. dazu u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]und im Anschluß daranBeschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI B 89.73 -), gegen das Vorliegen einer solchen Gewissensentscheidung. - BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Es sprechen im Gegenteil einige Formulierungen, insbesondere die in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zum Ausdruck gebrachte mögliche Bereitschaft zum Tyrannenmord (vgl. dazu u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]und im Anschluß daranBeschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI B 89.73 -), gegen das Vorliegen einer solchen Gewissensentscheidung. - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Es sprechen im Gegenteil einige Formulierungen, insbesondere die in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zum Ausdruck gebrachte mögliche Bereitschaft zum Tyrannenmord (vgl. dazu u.a. BVerwGE 37, 69; 39, 269 [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]und im Anschluß daranBeschluß vom 28. September 1973 - BVerwG VI B 89.73 -), gegen das Vorliegen einer solchen Gewissensentscheidung. - BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Es bedarf dabei aber einer Erörterung des gegebenen Sachverhalts, eines Abwägens des Für und Wider (vgl.Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 76.71 -). - BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Unschädlichkeit des Stellens eines Antrags auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Dies kann jedoch, wie bereits in demUrteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 - ausgeführt ist, im Einzelfall anders sein, ohne daß dies ohne weiteres oder gar zwingend den Schluß rechtfertigt, es liege keine Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes vor.
- BVerwG, 20.06.1977 - 6 CB 19.77
Begründung einer Abweichungsrüge - Teilbarkeit des Gewissens
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun.Es die Urteile vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 111.73 - beruft, wird auch dieser Vortrag den Verfahrensanforderungen nicht gerecht.
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -). - BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 89.75
Abweichungsrüge im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
Worin die Beschwerde eine Abweichung von den weiter angeführten Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich dem Beschluß vom 10. September 1968 - BVerwG VIII B 42.67 - sowie den Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 24], vom 29. März 1974 - BVerwG VI C 111.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 52.73 - sieht, ist nicht erkennbar.
- BVerwG, 24.01.1978 - 6 CB 19.77
Zweitantrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aussetzung eines …
Wenn die Beschwerde sich in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 28) und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 beruft, so ist auch dieser Hinweis nicht geeignet, eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darzutun. - BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Erforderlich ist - wovon offenbar auch das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeht - "ernste Gewissensnot" (so schon BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch Urteil vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -). - BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
- BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen - Erfordernis …
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann vorliegt, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 113.73 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]). - BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 44.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Soweit die Beschwerde in Ziff. 3 der Beschwerdeschrift Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - geltend macht, genügt ihr Vorbringen nicht dem für den Zulassungsgrund des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG vorgeschriebenen Darlegungserfordernis des § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO. - BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 17.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Nach dieser Rechtsprechung kann die vollständige Ableistung des Friedenswehrdienstes als Beweisanzeichen dafür gewertet werden, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht vorliegt (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120] sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - und aus neuerer Zeit Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -). - BVerwG, 22.05.1984 - 6 CB 21.84
Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nach Beginn des …
Die im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG durch einen Wehrpflichtigen, der seinen Grundwehrdienst widerspruchslos angetreten oder ihn bereits ohne größere Schwierigkeiten abgeleistet hat, stehenden Fragen sind jedoch in den von der Beschwerde erwähnten sowie in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - , vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - und aus neuerer Zeit Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -)weitgehend geklärt; der vorliegende Fall wirft im Zusammenhang hiermit keine weiteren Rechtsfragen auf, die bei Zulassung der Revision rechtsgrundsätzlich zu klären wären. - BVerwG, 11.08.1980 - 6 CB 88.80
Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Anerkennung eines vorherigen Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 21.06.1976 - 6 ER 202.76
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfolgloses Armenrechtsgesuch - …
- BVerwG, 15.05.1975 - 6 B 31.75
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