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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 11698/17.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42585
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 11698/17.OVG (https://dejure.org/2018,42585)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17.OVG (https://dejure.org/2018,42585)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 6 C 11698/17.OVG (https://dejure.org/2018,42585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Tourismusbeitragssatzung in Bad Kreuznach unwirksam

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2022 - 6 A 10962/21

    Heranziehung eines nur mittelbar Begünstigten zum Tourismusbeitrag

    Dort erfolgt die gebotene Einschränkung im Rahmen der Definition der "besondere[n] wirtschaftliche[n] Vorteile", die solche sind, die "im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit" geboten werden (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 6 C 11698/17.OVG und 6 C 10041/18.OVG -, juris Rn. 72 bzw. Rn. 78).

    Deshalb kann auf typische Durchschnittsfälle abgestellt werden, wenn damit ein einigermaßen sicherer Schluss auf den Umfang der jeweiligen Vorteile verbunden ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 46 bzw. Rn. 52, vom 5. November 2002 - 6 C 11072/02.OVG -, ESOVG, vom 8. September 1998 - 6 A 10808/98.OVG -, UA S. 6, vom 12. November 1986 - 10 C 51/85 -, AS 21, 87, und vom 10. Juli 1978 - 6 A 77/76 -, UA S. 9, sowie Beschluss vom 5. August 2011 - 6 A 10497/11.OVG -, BA S. 3).

    Rn. 21 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht es auch in Einklang, dass sich der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Tourismus gemäß § 3 Abs. 1 TBS nach einem Messbetrag bemisst, der aus drei Komponenten besteht: Dem Umsatz (§ 3 Abs. 2) multipliziert mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Tourismus resultierenden Umsatzanteil (Vorteilssatz, § 3 Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz für den Gewinnanteil der jeweiligen Betriebsart (Gewinnsatz, § 3 Abs. 4; vgl. zur Zulässigkeit dieser Komponenten bereits OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 47 bzw. Rn. 53, …und Beschluss vom 5. August 2011, a.a.O., BA S. 3).

    Rn. 24 Das aus der Verknüpfung des Tourismusbeitrags mit seinen Verwendungszwecken folgende Aufwandsüberschreitungsverbot verpflichtet dazu, den Beitragssatz so zu bemessen, dass das in einem bestimmten Rechnungszeitraum zu erwartende Aufkommen die in diesem Zeitraum zu erwartenden Kosten der betreffenden öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 KAG in ihrer Gesamtheit nicht übersteigt (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 86 bzw. Rn. 93; entsprechend zu Gästebeiträgen nach § 12 Abs. 2 KAG : OVG RP, Urteil vom 27. September 2018 - 6 C 10515/18.OVG -, UA S. 6).

    Eine Einrichtung oder Veranstaltung muss dabei nicht überwiegend touristischen Zwecken dienen, es genügt vielmehr - wie aus der Gesetzesformulierung "ganz oder teilweise" hervorgeht - dass sie auch nur anteilig touristischen Zwecken dient (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 87 bzw. Rn. 94, …und Urteil vom 27. September 2018, a.a.O., UA S. 7).

    Rn. 26 Bei der Festlegung der jeweiligen Kommunalanteile hat die Antragsgegnerin einen Spielraum, dessen Wahrung insbesondere daraufhin kontrolliert werden kann, ob sie auf einer greifbaren Fehleinschätzung beruht, nicht die relevanten tatsächlichen Umstände berücksichtigt oder in sich widersprüchlich ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 88 bzw. Rn. 95, …und Urteil vom 27. September 2018, a.a.O., UA S. 7, m.w.N.).

    Eine greifbare Fehleinschätzung - also ein einzelner Kalkulationsmangel - im Rahmen der gesamten Kalkulation eines Tourismusbeitrags kann zudem nur dann zur Unwirksamkeit des festgesetzten Beitragssatzes führen, wenn die Fehleinschätzung nicht nur "greifbar" falsch ist, sondern zugleich eine Größenordnung erreicht, die im Ergebnis für die Beitragsfestsetzung erheblich ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 88 bzw. Rn. 95…, vom 27. September 2018, a.a.O., UA S. 7, und vom 23. August 2010 - 6 A 10558/10.OVG -, AS 39, 326).

    Der Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers ist insoweit also durch das aus dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) und aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Willkürverbot begrenzt, welches darüber hinaus in seiner Ausprägung als Folgerichtigkeitsgebot den Normgeber an seine eigenen Leitgedanken bindet (vgl. VerfGH RP…, Urteil vom 4. Mai 2016 - VGH N 22/15 -, juris Rn. 56 , m.w.N.; BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 -, BVerfGE 122, 210; OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 56 bzw. Rn. 61).

    Die Notwendigkeit zur Differenzierung und die hiermit verbundene gesonderte Feststellung bei der Umsatzermittlung (vgl. hierzu OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 49 bzw. Rn. 55) geht aus den zugrundeliegenden Satzungsbestimmungen an mehreren Stellen hervor.

    Der Beitragsmaßstab im Allgemeinen knüpft damit an die objektive Möglichkeit der Erzielung eines besonderen wirtschaftlichen Vorteils an, ohne dass es auf die tatsächliche Erzielung ankäme (vgl. OVG RP, Urteile vom 19. Dezember 2018, a.a.O., juris Rn. 46 bzw. Rn. 52; und Urteil vom 6. Juli 1982 - 10 C 9/82 -, KStZ 1983, 116, 188).

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 46 m. w. N.).

    Rn. 167 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht im Einklang, dass der Messbetrag, der die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausdrückt, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TBS aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4) errechnet wird (…Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 ff.; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 47; BayVGH…, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 8).

    Die Antragsgegnerin durfte die Vorteilssätze der jeweiligen Betriebsarten im Rahmen pauschaler Schätzung in der Anlage der Satzung festlegen (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 48).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (…vgl. Senatsurteil vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW…, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH…, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).

    Rn. 210 Es verstößt aber auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Gemeinde - wie hier - auf den untersten Reingewinnsatz abstellt (so auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 51; VG Arnsberg…, Urteil vom 17.12.2014 - 13 K 2771/13 - juris Rn. 75).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger; …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrs- bzw. Tourismusbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr bzw. Tourismus ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (…vgl. Senatsurteil vom 23.3.2009 - 9 LC 257/07 - juris Rn. 35 m. w. N.; vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 46 m. w. N.).

    Rn. 116 Mit den Grundsätzen eines zulässigen pauschalierenden und typisierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabs steht im Einklang, dass der Messbetrag, der die besonderen wirtschaftlichen Vorteile ausdrückt, gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 TBS aus der Summe der vereinnahmten Leistungsentgelte aus der beitragspflichtigen Tätigkeit (im Folgenden: Umsatz), im Falle der Umsatzsteuerpflicht abzüglich enthaltener Umsatzsteuer, multipliziert mit dem touristisch bedingten Anteil (Vorteilssatz, Abs. 3) und dem Gewinnsatz (Abs. 4) errechnet wird (…Senatsurteil vom 23.3.2009, a. a. O., Rn. 36 ff.; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 47; BayVGH…, Beschluss vom 2.3.2018 - 4 ZB 17.689 - juris Rn. 8).

    Die Antragsgegnerin durfte die Vorteilssätze der jeweiligen Betriebsarten im Rahmen pauschaler Schätzung (siehe § 3 Abs. 3 TBS i. V. m. Ziff. 4.2 der Ratsvorlage vom 22.5.2017) in der Anlage der Satzung festlegen (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 48).

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist es zulässig, sich bei der Festlegung der Gewinnsätze an der Richtsatzsammlung zu orientieren (…vgl. Senatsurteile vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 207 …und vom 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - juris Rn. 17; OVG Lüneburg…, Urteil vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - juris Rn. 51; OVG RP, Urteil vom 19.12.2018, a. a. O., Rn. 51; VGH BW…, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rn. 42 f.; OVG SH…, Urteil vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - juris Rn. 47).

    Rn. 181 Es verstößt aber auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die Gemeinde - wie hier - auf den untersten Reingewinnsatz abstellt (so auch OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17 - juris Rn. 51; VG Arnsberg…, Urteil vom 17.12.2014 - 13 K 2771/13 - juris Rn. 75).

  • VG Koblenz, 08.02.2019 - 5 K 773/18

    Rechtsanwalt muss Tourismusbeitrag zahlen

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz führt hierzu in seinem Urteil vom 19. Dezember 2018 - 6 C 11698/17.OVG - wie folgt aus:.

    Dabei gilt zum einen, dass nur solche Personen oder Betriebe in einer Beitragsgruppe mit einheitlichen Bemessungskriterien zusammengefasst werden dürfen, die in annähernd gleichem Maße Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten aus dem Tourismus erlangen, und zum anderen, dass der Beitragsmaß- stab so ausgestaltet sein muss, dass die Belastung auch im Verhältnis der Gruppen untereinander den jeweils unterschiedlichen Vorteilen in etwa gerecht wird (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Dezember 2018, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Neustadt, 30.06.2021 - 3 K 111/21

    Tourismusbeitragssatzung der Stadt Deidesheim nicht zu beanstanden

    Soweit in den Tourismusbeitragssatzungen anderer Kommunen in Rheinland-Pfalz eine entsprechende Differenzierung vorgesehen sei, sei dies von der obergerichtlichen Rechtsprechung (unter Verweis auf OVG RP, Urteil vom 19.12.2018 - 6 C 11698/17.OVG, Stadt Bad Kreuznach: Dort Vorteilssatz von 60 % für Hotel- und Pensionsbetriebe, 30 % für Gastronomiebetriebe, 8 % für Verpächter/Vermieter entsprechend betrieblich genutzter Immobilien) jedenfalls nicht beanstandet worden.

    Eine mit dieser Mustersatzung fast wortgleiche kommunale TBS war bereits Gegenstand zweier Normenkontrollverfahren und wurde in ihrer Wirksamkeit - bis auf eine Diskrepanz zwischen einem Ratsbeschluss und der Ausgestaltung der dortigen TBS - bestätigt (OVG RP, Urteile vom 19.12.2018 - 6 C 10041/18.OVG und 6 C 11698/17.OVG).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2018 - 6 C 10041/18

    Eine Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags ist insgesamt nichtig, …

    Rn. 59 Speziell der unter Nr. 126 der Betriebsartentabelle für Rechtsanwaltskanzleien festgelegte Gewinnsatz von 26 % - der von dem Antragsteller im Verfahren 6 C 11698/17.OVG als zu hoch angesehen wird - ist angesichts der typischen Kostenquote von Rechtsanwaltskanzleien auch im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2025 - 15 A 625/22

    Abgabe; Abgabengerechtigkeit; Beherbergungsbetrieb; Beitragsgerechtigkeit; …

    Rn. 86 Vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 18. Juni 2020 - 9 KN 90/18 - juris, Rn. 178 f., 181, m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6. November 2008 - 2 S 669/07 -, juris, Rn. 42 f.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19. Dezember 2018 - 6 C 11698/17 -, juris, Rn. 51, m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 2. März 2018 - 4 ZB 17.689 -, juris, Rn. 8, m. w. N.
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