Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Qualifizierung eines allgemeinen religiösen Standpunkts als Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 23.04.1980 - 7 K 3067/78
- BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
In der neuen Verhandlung wird das Verwaltungsgericht unter Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwGE 55, 217) aufgezeigten Maßstäbe die Umstände des Einzelfalles und insbesondere das Ergebnis einer Vernehmung des Klägers als Partei zu würdigen haben. - BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Dabei wird es inbesondere auch beachten müssen, daß den Stellungnahmen eines Kriegsdienstverweigerers zu Problemen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Kriegsdienst mit der Waffe haben, wie etwa der Sterbehilfe und dem Schwangerschaftsabbruch, in aller Regel keine entscheidende Bedeutung für die Beantwortung der Frage zukommen kann, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat (vgl. dazu Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [NJW 1980, 2771] und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 -). - BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Dabei wird es inbesondere auch beachten müssen, daß den Stellungnahmen eines Kriegsdienstverweigerers zu Problemen, die keinen unmittelbaren Bezug zum Kriegsdienst mit der Waffe haben, wie etwa der Sterbehilfe und dem Schwangerschaftsabbruch, in aller Regel keine entscheidende Bedeutung für die Beantwortung der Frage zukommen kann, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat (vgl. dazu Urteile vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [NJW 1980, 2771] und vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 -). - BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 104.80
Zugehörigkeit zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Beweis für eine …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist; dies hat der Senat selbst in Fällen der Zugehörigkeit des Wehrpflichtigen zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas betont und eine besondere Erörterung verlangt, inwiefern gerade der Kläger für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93] und 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -). - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 127.80
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist; dies hat der Senat selbst in Fällen der Zugehörigkeit des Wehrpflichtigen zu der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas betont und eine besondere Erörterung verlangt, inwiefern gerade der Kläger für seine Person eine echte Gewissensentscheidung getroffen hat (vgl. Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 93] und 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -).
- BVerwG, 11.12.1981 - 6 C 10.81
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge einer unzureichenden …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 -, vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 127.80 - und vom 26. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 195.80 - sowie Beschluß vom 15. Januar 1981 - BVerwG 6 B 154.80 -). - BVerwG, 26.10.1981 - 6 C 195.80 Der Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß ein religiöser Standpunkt als solcher noch keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG ist (vgl. Urteile vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 104.80 - und 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 127.80 - sowie Beschluß vom 15. Januar 1981 - BVerwG 6 B 154.80 -).
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