Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 134.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Rückforderung eines gewährten Haushaltszuschlages - Voraussetzungen für die Gewährung eines Haushaltszuschlags - Anforderungen an die gemeinsame Wohnung am ausländischen Dienstort - Zweck und Umfang zu gewährender Auslandsdienstbezüge - Beachtlichkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.05.1975 - 5 A 173/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.10.1978 - V A 91/75
- BVerwG, 16.07.1980 - 6 B 30.79
- BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 134.80
Papierfundstellen
- NVwZ 1984, 311
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57
Amtspflichten gegenüber Antragsteller
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 134.80
Denn jenem ist es nach der Rechtsprechung nicht vorzuwerfen, wenn er in einer noch nicht durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärten Rechtsfrage einen Standpunkt einnimmt, der einer späteren rechtlichen Prüfung nicht standhält (BGHZ 30, 19 [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57] [22]).
- BVerwG, 12.12.1990 - 6 C 8.89
Recht der Soldaten: Anspruch auf Auslandsdienstbezüge von in einen NATO-Stab …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - VG Freiburg, 11.11.2025 - 3 K 4072/24
Erschwerniszulage; Rückforderung; Entreicherung; Billigkeitsentscheidung
In einer rechtlichen Situation, die ersichtlich noch der richterlichen Klärung bedarf - wie auch die Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung von Anfang des Jahres belegt (Beschluss vom 15.01.2025 - 2 B 36.24 -, juris) -, darf es dem Kläger, als einem in Rechtsfragen unerfahrenen Soldaten, nicht zum Nachteil gereichen, wenn er die Rechtslage nicht richtig erkennt und als Folge dessen eine Leistung entgegennimmt, die ihm gegebenenfalls nicht zusteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.1983 - 6 C 134.80 -, juris Rn. 26). - BVerwG, 12.12.1990 - 6 C 9.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, M und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ).
- BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 11.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 16.89
Versetzung eines Soldaten - Höhe einer Besoldung
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 5.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 10.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 14.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 12.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 13.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
Nach den vom Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die mangels zulässiger und begründeter Rügen der Revision gemäß § 137 Abs. 2 VwGO für das Revisionsgericht bindend sind, erfüllt der Kläger auch die weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf Auslandsdienstbezüge in Form des Auslandszuschlags gemäß §§ 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 55 Abs. 1, 4 und 5 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BBesG, nämlich daß er tatsächlich die mit einem Auslandsdienst typischerweise verbundenen materiellen und immateriellen Erschwernisse und Belastungen getragen hat, zu deren Ausgleich der Auslandszuschlag bestimmt ist (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 134.80 - ). - BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 7.89
Standort eines Marinesoldaten - Anspruch eines Marinesoldaten auf …
- BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 6.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
- BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 15.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
- BVerwG, 03.01.1991 - 6 C 4.89
Anspruch von Marinesoldaten auf Gewährung von Auslandszuschlag und …
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