Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6597
BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82 (https://dejure.org/1985,6597)
BVerwG, Entscheidung vom 15.08.1985 - 6 C 134.82 (https://dejure.org/1985,6597)
BVerwG, Entscheidung vom 15. August 1985 - 6 C 134.82 (https://dejure.org/1985,6597)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6597) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.01.1985 - 6 C 54.82

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Speziell für Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, daß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muß, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>) Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil jedenfalls in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei gerecht (vgl. dazu Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - sowie vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -).

    Die im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Erklärungen des Klägers liefen letztlich nämlich insgesamt auf eine primär rational begründete Kriegsdienstverweigerung hinaus, so daß sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung darauf beschränken konnte, an einem typischen Einzelbeispiel seine Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Klägers zu erläutern (vgl. dazu auch einerseits Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - und andererseits Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.82 -).

  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Speziell für Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, daß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muß, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>) Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil jedenfalls in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei gerecht (vgl. dazu Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - sowie vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Zwar muß das Verwaltungsgericht kraft seiner Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, solange, wie es lediglich Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen hat, zusätzlich zur Vernehmung des Wehrpflichtigen selbst zu den Gründen für seine Kriegsdienstverweigerung alle sonst ihm noch zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen, ehe es das Anerkennungsbegehren wegen der nicht ausgeräumten Zweifel abweist (vgl. dazu Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> mit Nachweisen).
  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82

    Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Da der Kläger die Art und Weise, wie das Verwaltungsgericht bei seiner Vernehmung als Partei seine Aussage festgehalten hat - nämlich "im Hinblick auf § 160 Abs. 3 Nr. 4 in Verbindung mit § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO" mit Einverständnis des Klägers dergestalt, daß ein Mitglied des Gerichts seine Aussage als Beteiligter mitschrieb, sie als Anlage dem Protokoll beifügte und daß diese Aussage dann im Tatbestand des Urteils als Klägervortrag erschien -, nicht gerügt hat, ist nicht zu prüfen, ob und inwieweit sich dieser Verfahrensfehler (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = NJW 1983, 2275 [BVerwG 23.03.1983 - 6 C 96/82]>) auf die getroffene Sachentscheidung ausgewirkt hat.
  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 51.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Speziell für Verfahren, in denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen begehrt, hat das Bundesverwaltungsgericht aus dieser Vorschrift gefolgert, daß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des betroffenen Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe derjenigen Gründe enthalten muß, die für die Entscheidung über sein Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; danach sind insbesondere formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts vom Wehrpflichtigen nicht ausreichend (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>) Diesen Anforderungen wird das angefochtene Urteil jedenfalls in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei gerecht (vgl. dazu Urteile vom 24. November 1982 - BVerwG 6 C 51.81 - sowie vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 -).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 6 C 119.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Die im Tatbestand des angefochtenen Urteils wiedergegebenen Erklärungen des Klägers liefen letztlich nämlich insgesamt auf eine primär rational begründete Kriegsdienstverweigerung hinaus, so daß sich das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung darauf beschränken konnte, an einem typischen Einzelbeispiel seine Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung des Klägers zu erläutern (vgl. dazu auch einerseits Urteil vom 16. Januar 1985 - BVerwG 6 C 54.82 - und andererseits Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.82 -).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 6 B 196.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
    Unter diesen Umständen durfte das Verwaltungsgericht davon ausgehen, daß die Aussagen der Mutter des Klägers im Falle ihrer Vernehmung als Zeugin lediglich den Eindruck bestätigen würden, den es bereits aufgrund der eingehenden Vernehmung des Klägers als Partei selbst von diesem gewonnen hatte, nämlich daß seine Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, primär vernunftorientiert sei und sich noch nicht zu einer Gewissensentscheidung verdichtet habe (vgl. hierzu auch Beschluß vom 29. Januar 1985 - BVerwG 6 B 196.84 -).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …

    Bei seiner Entscheidung, die beiden von der Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträge hätten "als unzulässig abgelehnt werden müssen (§ 86 Abs. 2 VwGO)", weil sie nicht auf die Erforschung von Tatsachen, sondern auf eine rechtliche Würdigung gerichtet gewesen seien, ist das Verwaltungsgericht zwar zutreffend davon ausgegangen, daß nur ein in der mündlichen Verhandlung förmlich und vorbehaltlos gestellter, hinreichend substantiierter und auf die Erforschung von Tatsachen gerichteter Beweisantrag gemäß § 86 Abs. 2 VwGO die Pflicht des Gerichts zu einer begründeten Bescheidung des Beweisantrags noch in der mündlichen Verhandlung auslöst (vgl. dazu Beschluß vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und Urteil vom 15. August 1985 - BVerwG 6 C 134.82 -).
  • BVerwG, 02.09.1986 - 6 B 73.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abweichung bei Zugrundelegung …

    Dagegen spricht zunächst, daß es die fraglichen Bekundungen des Klägers bei seiner Vernehmung als Partei, die es nach Meinur der Beschwerde nicht oder unzulänglich oder unrichtig berücksichtigt haben soll, im Tatbestand des Urteils mit eben dem konkreten Inhalt wiedergegeben hat, auf den sich die Beschwerde stützt; daß die Wiedergabe der Aussage des Klägers im Tatbestand des Urteils unvollständig oder unrichtig wäre, macht die Beschwerde nicht geltend (zu den Anforderungen an die Protokollierung der Aussage des als Beteiligter vernommenen Wehrpflichtigen vgl. die Urteile des Senats vom 16. Juli 1985 - BVerwG 6 C 73.82 - und vom 15. August 1985 - BVerwG 6 C 134.82 -, beide Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und die dortige Protokollierungspraxis betreffend, unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31>).
  • BVerwG, 06.06.1986 - 6 B 126.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wegen einer Gewissensentscheidung gegen …

    Im übrigen sind die Anforderungen an die Begründung eines Urteils, das das Begehren eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG abweist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. dazu aus jüngster Zeit z.B. Urteile vom 15. August 1985 - BVerwG 6 C 134.82 - und vom 18. März 1986 - BVerwG 6 C 45.83 - mit Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht