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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3704
BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81 (https://dejure.org/1982,3704)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1982 - 6 C 14.81 (https://dejure.org/1982,3704)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1982 - 6 C 14.81 (https://dejure.org/1982,3704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Prüfung einer Gewissensentscheidung - Mindestanforderungen an die Begründung eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
    Solche formelhaften Wendungen, wie sie in den Urteilen einzelner Verwaltungsgerichte zu finden sind, lassen keine ausreichende Prüfung und Würdigung der gesamten maßgebenden Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Entwicklung sowie der gesamten Persönlichkeit des einzelnen Wehrpflichtigen, erkennen, wie sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für die Entscheidung über das Begehren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unerläßlich ist.

    Dieses wird in der erneuten mündlichen Verhandlung unter Beachtung der vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Maßstäbe (vgl. BVerwGE 55, 217) die Umstände des Einzelfalles und insbesondere das Ergebnis einer erneuten Vernehmung des Klägers als Partei zu würdigen haben und prüfen müssen, ob der Kläger für den maßgebenden Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geltend macht und nachweisen kann.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
    Ähnlich formelhaft ist der zweite Satz, daß der Ursprung der Beweggründe des Klägers "nach Vermutung der Kammer" einmal in den sehr lebhaft nachempfundenen Schilderungen der Eltern über ihre Kriegserlebnisse und zum anderen in der besonderen Anbindung des Klägers an sittliche Ideale, an denen er nicht rütteln ließe, liege; denn zum einen genügt nicht bereits eine "Vermutung" des Gerichts, sondern es muß sich durch entsprechende Nachfragen beim Kläger und erforderlichenfalls durch die Ausschöpfung weiterer Beweismittel eine ausreichende Tatsachengrundlage schaffen, die ihm die Bildung einer Überzeugung ermöglicht, und zum anderen wird - auch in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Aussagen des Klägers - nicht hinreichend deutlich, inwiefern die nachempfundenen Schilderungen über Kriegserlebnisse und die Anbindung an sittliche Ideale zu einer Gewissensentscheidung des Klägers im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 WPflG geführt haben (vgl. dazu BVerfGE 12, 45 und das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
    Wie der Senat in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen (vgl. BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119) hervorgehoben hat, verpflichtet diese Vorschrift das Gericht, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
    Ähnlich formelhaft ist der zweite Satz, daß der Ursprung der Beweggründe des Klägers "nach Vermutung der Kammer" einmal in den sehr lebhaft nachempfundenen Schilderungen der Eltern über ihre Kriegserlebnisse und zum anderen in der besonderen Anbindung des Klägers an sittliche Ideale, an denen er nicht rütteln ließe, liege; denn zum einen genügt nicht bereits eine "Vermutung" des Gerichts, sondern es muß sich durch entsprechende Nachfragen beim Kläger und erforderlichenfalls durch die Ausschöpfung weiterer Beweismittel eine ausreichende Tatsachengrundlage schaffen, die ihm die Bildung einer Überzeugung ermöglicht, und zum anderen wird - auch in Verbindung mit den im Tatbestand wiedergegebenen Aussagen des Klägers - nicht hinreichend deutlich, inwiefern die nachempfundenen Schilderungen über Kriegserlebnisse und die Anbindung an sittliche Ideale zu einer Gewissensentscheidung des Klägers im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 WPflG geführt haben (vgl. dazu BVerfGE 12, 45 und das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
    Auszug aus BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
    Dabei wird es angebracht sein, auf die angefochtenen Verwaltungsbescheide dann einzugehen, wenn das Verwaltungsgericht zu einem von ihnen abweichenden Ergebnis kommt, weil es in der letzten mündlichen Verhandlung, die für seine Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend ist (vgl. Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95]), zu einem anderen Beweisergebnis kommt oder den Sachverhalt anders würdigt, als insbesondere die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer es getan hat.
  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 B 215.90

    Anwendbarkeit des herabgestuften Prognosemaßstabs auf den vorverfolgten …

    Legt das Gericht seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt, wie z.B. die Auskünfte des Auswärtigen Amtes zur Haltung des türkischen Staates gegenüber der Oppositionsgruppe DDKD, nur unvollständig zugrunde, so verletzt es in der Tat seine Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (Urteil vom 15. Juli 1985 - BVerwG 6 C 120.82 - ;… Urteil vom 14. Juni 1985 - BVerwG 6 C 33.82 - a.a.O. Nr. 169; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 14.81 - a.a.O. Nr. 145).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 108.81

    Heilung fehlerhafter Beitragsbescheide - Nachträgliche Zustimmung - …

    "Im Erschließungsbeitragsrecht unterliegt ein Beitragsbescheid nicht der gerichtlichen Aufhebung, wenn er in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht die Entscheidung trifft, rechtmäßig ist (vgl. Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 6 C 14.81 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 35 S. 4 [8 f.] m.w.N.).
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