Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1985 - 6 C 142.82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (16)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Das sind Tatsachen, die den im Einzelfall unterlaufenen Rechtsanwendungsfehler und die Kausalität dieses Fehlers für den Inhalt des Verwaltungsakts ausmachen: Es sind mit anderen Worten die konkreten Entscheidungsfehler -- in denen Vorlagefällen: Die unzutreffende Fristberechnung (BVerwG 6 C 142.82) und die unzutreffende Anrechnung von Vordienstzeiten (BVerwG 2 C 101.81) --, die im Einzelfall den Verwaltungsakt als "rechtswidrig im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG qualifizieren. - VG Hannover, 18.06.2026 - 7 A 1212/24
Altersrente; schutzwürdiges Vertrauen; Altersversorgung; Altersversorgungswerk; …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (BVerwG, Urteil vom 21.06.1985 - 6 C 142/82 - , juris Rn. 26-27 m.w.N.; Sächs. OVG…, Urteil vom 12.03.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).Schutzwürdig ist also nur dasjenige Vertrauen in den Bestand eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, das den Begünstigten erkennbar oder nachweisbar zu Handlungen oder Unterlassungen veranlasst hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urteil vom 21.06.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.; Sächs. OVG…, Urteil vom 12.03.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).
Die Manifestation des Vertrauens muss erkennbar zum Ausdruck kommen; die bloße "Bestandserwartung", das schlichte Hinnehmen eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der "ohne Arg" erlangt wurde, oder die Vornahme einer vermögensrelevanten Handlung, deren Folgen von der Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes wirtschaftlich negativ beeinflusst werden, genügt nicht (…vgl. Schoch in: Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG, § 48 Rn. 135; BVerwG, Urteil vom 21.06.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
Er war insofern entschlossen, sich im Alter wirtschaftlich erheblich einzuschränken und seine Lebensumstände hieran anzupassen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.06.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 35).
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2313/24
Altersrente; Altersversorgung; schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann aber in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 26-27 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).Schutzwürdig ist also nur dasjenige Vertrauen in den Bestand eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, das den Begünstigten erkennbar oder nachweisbar zu Handlungen oder Unterlassungen veranlasst hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).
Die Manifestation des Vertrauens muss erkennbar zum Ausdruck kommen; die bloße "Bestandserwartung", das schlichte Hinnehmen eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der "ohne Arg" erlangt wurde, oder die Vornahme einer vermögensrelevanten Handlung, deren Folgen von der Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes wirtschaftlich negativ beeinflusst werden, genügt nicht (…vgl. Schoch in: Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG, § 48 Rn. 135; BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
Das Ausmaß, in dem sich seine Einkünfte nach dem Enden seiner Berufstätigkeit gegenüber denjenigen mindern, die er zuvor für ausreichend erachtet hatte, ist so groß, dass die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes wegen der damit verbundenen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Lage im Alter zu unterbleiben hat (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 34).
- VG Hannover, 15.04.2026 - 7 A 2080/24
Schutzwürdiges Vertrauen; Altersrente; Altersversorgung; Zahnärztekammer …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 26-27 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).Schutzwürdig ist also nur dasjenige Vertrauen in den Bestand eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, das den Begünstigten erkennbar oder nachweisbar zu Handlungen oder Unterlassungen veranlasst hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).
Die Manifestation des Vertrauens muss erkennbar zum Ausdruck kommen; die bloße "Bestandserwartung", das schlichte Hinnehmen eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der "ohne Arg" erlangt wurde, oder die Vornahme einer vermögensrelevanten Handlung, deren Folgen von der Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes wirtschaftlich negativ beeinflusst werden, genügt nicht (…vgl. Schoch in: Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG, § 48 Rn. 135; BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
Sie war insofern entschlossen, sich im Alter wirtschaftlich erheblich einzuschränken und ihre Lebensumstände hieran anzupassen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 35).
- VG Hannover, 25.03.2026 - 7 A 2322/24
Altersrente; Altersversorgung; Schutzwürdiges Vertrauen; Zahnärztekammer …
Vertrauensschutz auch für die Zukunft kann nur in Ausnahmefällen demjenigen gewährt werden, dessen Vertrauen auf den uneingeschränkten Fortbestand des ihn begünstigenden Verwaltungsakts schutzwürdig ist (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 26-27 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).Schutzwürdig ist also nur dasjenige Vertrauen in den Bestand eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts, das den Begünstigten erkennbar oder nachweisbar zu Handlungen oder Unterlassungen veranlasst hat, die seine wirtschaftliche Lage oder seine sonstigen Lebensumstände beeinflussen und nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig gemacht werden können (BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.;… Sächs. OVG, Urt. v. 12.3.2019 - 2 A 332/17 -, juris Rn. 18).
Die Manifestation des Vertrauens muss erkennbar zum Ausdruck kommen; die bloße "Bestandserwartung", das schlichte Hinnehmen eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes, der "ohne Arg" erlangt wurde, oder die Vornahme einer vermögensrelevanten Handlung, deren Folgen von der Rücknahme des begünstigenden Verwaltungsaktes wirtschaftlich negativ beeinflusst werden, genügt nicht (…vgl. Schoch in: Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG, § 48 Rn. 135; BVerwG, Urt. v. 21.6.1985 - 6 C 142/82 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
- VGH Bayern, 27.04.2018 - 3 B 17.1256
Rücknahme der Berücksichtigung von praktischen Ausbildungszeiten bei der …
Soweit sich der Kläger darauf beruft, im Vertrauen auf die Richtigkeit der ursprünglichen Festsetzung der Höhe des Ruhegehaltssatzes und der darauf beruhende Festsetzung der Versorgungsbezüge im Juni 2011 einen Kredit aufgenommen zu haben, der in monatlichen Raten von 250,- EUR abzuzahlen sei, und im November 2013 einen PKW für 33.979,- EUR gekauft zu haben, waren diese Verpflichtungen nicht im Vertrauen auf die Richtigkeit der Festsetzung der Versorgungsbezüge veranlasst (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.1985 - 6 C 142.82 - juris Rn. 32). - OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17
Rücknahme; Dienstunfall; Vertrauensschutz
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu die folgenden Maßstäbe aufgestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. Juni 1985 - 6 C 142.82 -, juris Rn. 27 und 32):. - BVerwG, 24.06.1986 - 2 C 40.84
Rechtswidriger Versorgungsfestsetzungsbescheid - Rücknahmemöglichkeit - …
Soweit es darum geht, einen - wie hier - die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen bildenden rechtswidrigen Verwaltungsakt für die Zukunft zurückzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse an dessen Aufhebung, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, in der Regel - und so auch hier - gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. u.a. Urteil vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 28.10.1993 - 2 C 18.92
Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters nach einer …
Soweit es darum geht, einen die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen bildenden rechtswidrigen Verwaltungsakt für die Zukunft zurückzunehmen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem öffentlichen Interesse an dessen Aufhebung, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, in der Regel - und so auch hier - gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Verwaltungsakts das Übergewicht beizumessen (vgl. u.a. Urteile vom 21. Juni 1985 - BVerwG 6 C 142.82 - m.w.N. undvom 24. Juni 1986 - BVerwG 2 C 40.84 - ). - VG Stade, 14.11.2024 - 3 A 1221/18
Bundeswehrübung; Dienstunfallanerkennung; Dissektion Arteria vertebralis rechts; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 21. Juni 1985 (- 6 C 142.82 - juris Rn. 27 und 32) die folgenden Maßstäbe aufgestellt:. - BVerwG, 26.01.1994 - 9 B 645.93
Voraussetzungen für die Erteilung eines Vertriebenenausweises - Geltung eines …
- BVerwG, 28.01.1987 - 2 CB 82.86
Rücknahme eines die Voraussetzung für den laufenden Bezug von Geldleistungen …
- VGH Bayern, 21.04.2022 - 5 ZB 20.724
Rücknahme einer rechtswidrigen Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung (sog. …
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.09.2004 - VK 4/03
- VG Osnabrück, 01.04.2003 - 1 A 52/02
Anhörung; Investitionszuschuss; Jahresfrist; positive Kenntnis; Rücknahme; …
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 17.09.2004 - VK 4/03
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1984 - 6 C 142.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 122.81
Verwaltungsakt - Rechtswidrig - Rücknahme
Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 6 C 142.82
von den Urteilen des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - (BVerwGE 66, 61) und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 164.81 - abzuweichen, und ruft deswegen gemäß § 11 Abs. 3 VwGO den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts um Entscheidung an.Der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat § 48 Abs. 4 VwVfG, der mit Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG wörtlich übereinstimmt, in seinem Urteil vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - (…a.a.O.) wie folgt ausgelegt:.
- BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 164.81
Verwaltungsverfahren - Steuerbegünstigung - Ferienwohnung - Rücknahme - …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1984 - 6 C 142.82
von den Urteilen des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1982 - BVerwG 8 C 122.81 - (BVerwGE 66, 61) und vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 164.81 - abzuweichen, und ruft deswegen gemäß § 11 Abs. 3 VwGO den Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts um Entscheidung an.Diese Auslegung des § 48 Abs. 4 VwVfG hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 164.81 - bestätigt.
- BVerwG, 26.10.1984 - 2 C 101.81
Voraussetzung für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Umfang der …
Der 2. Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 6. Senats in seinem Vorlagebeschluß vom 26. Juni 1984 - BVerwG 6 C 142.82 - an.
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