Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge unzureichender Urteilsbegründung - Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Eindruck des Gerichts von der Person sowie von den Motiven und dem Gewicht der Erklärungen des Wehrpflichtigen - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 30.07.1980 - III/V E 503/80
- BVerwG, 05.02.1981 - 6 CB 155.80
- BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Danach (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) bedarf es der konkreten Feststellung, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist.Auf der Linie dieser Urteile liegt der bereits erwähnte Beschluß vom 6. Februar 1978 (BVerwGE 55, 217), in dem die Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zusammenfassend dargestellt worden sind.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Die Grundsätze für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 WPflG sind nach dem vom Verwaltungsgericht erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) in der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127 [166]) für verfassungsmäßig erachteten Rechtsprechung des erkennenden Senats weiterentwickelt worden. - BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Die Grundsätze für die Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG und des § 25 WPflG sind nach dem vom Verwaltungsgericht erwähnten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) in der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127 [166]) für verfassungsmäßig erachteten Rechtsprechung des erkennenden Senats weiterentwickelt worden.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Die Rechtsprechung dieses früher für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen Senats ist bereits durch die Rechtsprechung des später zuständig gewordenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 358) dahin modifiziert worden, daß Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers für den Nachweis der behaupteten Gewissensentscheidung nicht genügen. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf das in BVerwGE 14, 146 (nicht: 12, 146) abgedruckte Urteil des 7. Senats vom 11. Mai 1962 ist schwer verständlich. - BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Sie ermöglicht nicht nur gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf wesentliche Mängel des Verfahrens, sondern aufgrund des Erfolges der Nichtzulassungsbeschwerde dessen vollständige Überprüfung auf die Verletzung von revisiblem Recht (vgl. BVerwGE 21, 286 mit Nachweisen). - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 155.80
Vor allem fehlt es in dem angefochtenen Urteil - wie schon in früheren vom Bundesverwaltungsgericht aufgehobenen Urteilen der III. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - an der erforderlichen konkreten Feststellung, daß der Kläger wirklich eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, also unter dem inneren Zwang steht, nicht im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu können (vgl. dazu Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]).
- BVerwG, 26.10.1981 - 6 C 195.80 Wie der Senat u.a. in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmten Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - sowie - unter Aufhebung von Urteilen der III. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden - in seinen Urteilen vom 10. Juni 1981 - BVerwG 6 C 156.80 - und 26. Juni 1981 - BVerwG 6 C 155.80 und BVerwG 6 C 178.80 - näher ausgeführt hat, verpflichtet die Regelung des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO das Verwaltungsgericht dazu, in den Urteilsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die Voraussetzungen für seine Entscheidung als erfüllt anzusehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".