Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.08.1980 - 11 A 117/80
- BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
- BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Ihnen lassen sich nicht die rechtlichen und tatsächlichen Merkmale entnehmen, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Zusammenfassung in BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung sein können.Den Ausführungen des Verwaltungsgerichts ist auch nicht zu entnehmen, daß der Entscheidung des Klägers eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, was nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG verlangt werden muß (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).
Dabei wird das Verwaltungsgericht die vom Bundesverwaltungsgericht (insbesondere in dem erwähnten Beschluß BVerwGE 55, 217) für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer genannten Grundsätze zu beachten haben.
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Ein noch wesentlich stärkeres Anzeichen gegen das Vorliegen einer solchen ernsthaften Entscheidung hat der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - darin gesehen, daß ein Kriegsdienstverweigerer erst nach seiner Entlassung als Unteroffizier der Reserve und Ableistung seines Wehrdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt hat. - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
- BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 76.71
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -). - BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Unschädlichkeit des Stellens eines Antrags auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -). - BVerwG, 03.06.1981 - 6 C 201.80
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall
Auszug aus BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Wie der Senat unter anderem in seinem den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannten Urteil vom 3. Juni 1981 - BVerwG 6 C 201.80 - näher ausgeführt hat, muß in solchen Fällen den Urteilsgründen zu entnehmen sein, daß das Parteivorbringen und die sonstigen wesentlichen Umstände des Einzelfalles gesichtet und kritisch gewürdigt worden sind und nach welchen Maßstäben dies geschehen ist.
- OVG Thüringen, 17.05.2010 - 2 KO 63/10
Antrag auf Entlassung aus den Soldatenverhältnis auf Zeit wegen …
So stellt zunächst die freiwillige Verpflichtung des Klägers für den Sanitätsdienst in der Bundeswehr und die Absolvierung mehrjähriger Ausbildungsabschnitte ein starkes Indiz dafür dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen (vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 -,NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 -, Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919.04 - a. a. O.).Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus anstelle eines Schlüsselerlebnisses auch sonstige Umstände als geeignet und ausreichend angesehen, wenn und soweit sie jedenfalls im Ergebnis - insoweit wie ein Schlüsselerlebnis - eine wirkliche Umkehr des Soldaten bewirkt haben können (BVerwG, Urteile vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294, vom 10. Februar 1989 - 6 C 9.86 - NVwZ-RR 1989, 417, vom 28. Juli 1981 - 6 C 188.80 - Juris und vom 11. März 1981 - 6 C 73.80 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 25. Februar 2005 - 10 A 11919/04 - a. a. O.).
- BVerwG, 22.05.1984 - 6 CB 21.84
Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nach Beginn des …
Die im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG durch einen Wehrpflichtigen, der seinen Grundwehrdienst widerspruchslos angetreten oder ihn bereits ohne größere Schwierigkeiten abgeleistet hat, stehenden Fragen sind jedoch in den von der Beschwerde erwähnten sowie in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - , vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - und aus neuerer Zeit Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -)weitgehend geklärt; der vorliegende Fall wirft im Zusammenhang hiermit keine weiteren Rechtsfragen auf, die bei Zulassung der Revision rechtsgrundsätzlich zu klären wären. - BVerwG, 25.05.1982 - 6 C 30.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bedeutsamkeit einer späten Stellung des …
Im allgemeinen wird ein so später Zeitpunkt des Anerkennungsantrages eines Wehrpflichtigen in ähnlicher Weise gegen die Annahme einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe sprechen wie im Falle der Antragstellung erst nach Antritt oder gar nach vollständiger Ableistung des Grundwehrdienstes (vgl. dazu Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120] sowie vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - [VG Schleswig 11 A 117/80]).
- BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87
Vollständige Zugrundelegung eines ermittelten Sachverhalts im Rahmen der …
Danach und nach der weiteren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -) ist ein starkes Anzeichen gegen das Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darin zu sehen, daß ein Kriegsdienstverweigerer erst längere Zeit nach Ableistung seines Wehrdienstes einen Anerkennungsantrag stellt. - BVerwG, 04.06.1986 - 6 B 97.85
Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nach Ableistung des …
Soweit sich das Beschwerdevorbringen darauf bezieht, daß der Kläger seinen Wehrdienst freiwillig zwei Jahre lang geleistet hat und schließlich erfolgreich zum Offizier ausgebildet worden und als solcher tätig gewesen ist, sind die damit zusammenhängenden Rechtsfragen insbesondere durch das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) geklärt; nach dem Urteil vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - ist etwa bei einem Unteroffizier der Reserve, der seinen Dienst freiwillig versehen hat, eine danach getroffene Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zwar denkbar, sie wird aber in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden "Schlüsselerlebnis" oder mit sonstigen vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden Umständen darzutun sein; eine vom Wehrpflichtigen bekundete Beeinflussung durch seine Eltern und Hemmungen gegenüber einem früheren Anerkennungsantrag können allenfalls schwache Anzeichen sein, die den Eindruck seiner fehlenden Glaubwürdigkeit vermindern können. - BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Anerkennung eines vorherigen Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer - …
Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120), vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - entschieden, die Tatsache, daß ein Wehrpflichtigter erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, sei nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt. - BVerwG, 22.06.1983 - 6 B 56.83
Darlegung einer Abweichung von der Rechtsprechung und den Grundsätzen der …
Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120] und vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - ab, genügt schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG i.V.m. § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO. - BVerwG, 12.10.1989 - 6 B 15.89
Besonders schwer wiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im …
Es hat auch nicht verkannt, daß danach sowie nach der weiteren einschlägigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -) nicht nur ein Schlüsselerlebnis, sondern auch sonstige vom Wehrpflichtigen geltend zu machende und nachzuweisende besonders schwerwiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG dienen können, die der Wehrpflichtige geltend macht, obwohl er seinen Grundwehrdienst schon vor längerer Zeit abgeleistet hat, ohne einen Widerspruch zu seinem Gewissen zu empfinden.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.08.1980 - 11 A 117/80
- BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
- BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.05.1960 - II C 67.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80
Hieraus ergibt sich, daß die Prozeßkostenhilfe nicht mehr bewilligt werden darf, wenn der Rechtsstreit bereits durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 157, 96; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 12. Oktober 1956 - BVerwG 2 C 130.56 - und vom 12. Mai 1960 - BVerwG 2 C 67.58 - Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 119 Anm. II Nr. 3 aa mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 12.10.1956 - II C 130.56
Auszug aus BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80
Hieraus ergibt sich, daß die Prozeßkostenhilfe nicht mehr bewilligt werden darf, wenn der Rechtsstreit bereits durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 157, 96; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 12. Oktober 1956 - BVerwG 2 C 130.56 - …und vom 12. Mai 1960 - BVerwG 2 C 67.58 - Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 119 Anm. II Nr. 3 aa mit weiteren Nachweisen). - RG, 22.02.1938 - VII 170/37
Kann das Armenrecht noch auf ein Gesuch bewilligt werden, welches nach Abschluß …
Auszug aus BVerwG, 26.11.1981 - 6 C 188.80
Hieraus ergibt sich, daß die Prozeßkostenhilfe nicht mehr bewilligt werden darf, wenn der Rechtsstreit bereits durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 157, 96; Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 12. Oktober 1956 - BVerwG 2 C 130.56 - …und vom 12. Mai 1960 - BVerwG 2 C 67.58 - Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 119 Anm. II Nr. 3 aa mit weiteren Nachweisen).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".