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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1976 - VI C 19.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1017
BVerwG, 19.03.1976 - VI C 19.75 (https://dejure.org/1976,1017)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1976 - VI C 19.75 (https://dejure.org/1976,1017)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1976 - VI C 19.75 (https://dejure.org/1976,1017)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung des Kriegsdienstes unter Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) - Überprüfung der Beweggründe eines Kriegsdienstverweigerers für seine Gewissensentscheidung - Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit ...

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Vor allem bleibt es ohne Bedeutung, ob die Entscheidung des Wehrpflichtigen sich auf logische Erwägungen stützt, mit Gründen der Logik nicht widerlegbar und widerspruchsfrei ist (vgl. dazu Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]).

    Die Bezeichnung des Lebens als höchstes Gut kann aber ebensowenig wie etwa die Ableitung von Recht und Pflicht des Menschen zu leben allein aus der Tatsache seiner Erschaffung als bloße Floskel abgetan werden (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [a.a.O.]).

    Die Frage nach der hinreichenden geistigen Auseinandersetzung eines Wehrpflichtigen mit der Problematik kann nur dadurch beantwortet werden, daß mit ihm einzelne für und wider seinen Standpunkt sprechende Gesichtspunkte erörtert werden, damit klar wird, ob er sich mit den Einwänden schon beschäftigt hat oder sich wenigstens nunmehr ernsthaft mit ihnen befaßt (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Die Frage, wie der Wehrpflichtige zu der geltend gemachten Gewissensentscheidung gelangt ist ist jedoch zulässig, soweit davon die Feststellung abhängt, ob wirklich eine "Gewissens"-Entscheidung vorliegt (vgl. BVerfGE 12, 45 [56]).
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Zwar kommt es, wenn der Wehrpflichtige unter dem unabweisbaren Zwang seines Gewissens steht, nicht auf die Art der Motive an, die für die Auslösung der Gewissensentscheidung maßgebend gewesen sind (vgl. BVerwGE 7, 242 [247]).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    In aller Regel muß sich das Verwaltungsgericht, um die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG bejahen zu können, ein Bild von der Fähigkeit des Wehrpflichtigen machen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22]).
  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Der Kriegsdienstverweigerer vermag diese Situation gerade nicht gewissenskonform zu lösen (BVerwGE 39, 269 [272]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwiekelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten zu müssen (vgl. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Von dem Wehrpflichtigen kann aber nur ein gewisses gedankliches Abwägen der in Betracht kommenden Gesichtspunkte erwartet werden (vgl. Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29]).
  • BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Lediglich in seltenen Ausnahmefällen kann dem einzelnen seine innere Überzeugung von Recht und Unrecht derart zur "Natur" geworden sein, daß der Gewissensentscheidung kein solches inneres Ringen vorausgegangen sein muß (vgl. Beschluß vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75
    Es hat die Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen überspannt und die Äußerungen des Klägers der Sache nach - unzulässig - auf ihre "Richtigkeit" oder "Unrichtigkeit" untersucht, statt sie allein auf ihre Gewissensbindung hin zu prüfen (vgl. dazu auch Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58]).
  • BVerwG, 18.09.1987 - 6 CB 18.86

    Maßstäbe für die Verweigerung des Kriegsdienstes - Begriff der "grundsätzlichen …

    Dem Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - liegt - wie zahlreichen späteren und in der Beschwerde genannten Entscheidungen - der Gedanke zugrunde, daß nicht von jedem Kriegsdienstverweigerer eine folgerichtige Durchdringung der Probleme der Kriegsdienstverweigerung und deren überzeugende Darstellung erwartet werden kann.

    In der von der Beschwerde herangezogenen Entscheidung vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - ist darüber hinaus ausgeführt, daß der Gewissensentscheidung ein inneres Ringen, also ein Gewissenskampf, vorausgegangen sein kann, daß aber auch derjenige Wehrpflichtige, dem das Gewissen gleichsam zur "Natur" geworden ist, ebenfalls eine Gewissensentscheidung getroffen haben kann, ohne daß es dafür einer selbstquälerischen Auseinandersetzung mit anderen Wertvorstellungen bedürft hätte.

  • BVerwG, 10.11.1986 - 6 B 142.85

    Nachweis einer Gewissensentscheidung - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer …

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht von den in der Beschwerdeschrift im einzelnen bezeichneten Entscheidungen des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. und 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch nicht von denen des nunmehr allein für dieses Rechtsgebiet zuständigen 6. Senats (Urteile vom (richtig:) 22. November 1974 - BVerwG 6 C 31.74 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 -) ab, der die zur Problematik des Gewissensbegriffes und den Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung in den früheren Entscheidungen des 7. und des 8. Senats bereits angelegte Rechtsprechung übernommen bzw. entsprechend fortentwickelt hat.

    Sie verkennt dabei die weitere Intention der für die behauptete Abweichung angeführten Entscheidung, wonach die von dem Wehrpflichtigen erwartete ernsthafte gedankliche Auseinandersetzung entsprechend den jeweiligen geistigen Anlagen und Fähigkeiten des Wehrpflichtigen zu erfolgen hat (vgl. hierzu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - m.w.N.) und daß dieser Grundsatz im Falle des Klägers, der im Jahre 1983 den Besuch des Gymnasiums mit der Reifeprüfung abschloß und die Absicht hatte, im Anschluß daran ein Philosophiestudium aufzunehmen, nach Auffassung des Verwaltungsgerichts eine "Intellekt und Vorbildung" entsprechende, "umfassende" Auseinandersetzung mit der einschlägigen Problematik erfordert hätte, die nach den getroffenen Feststellungen jedoch nicht erfolgt ist.

  • BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80

    Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …

    Grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten zu müssen (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80] und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 -).
  • BVerwG, 17.10.1980 - 6 C 10.79

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Verweigerung des Kriegsdienstes mit der …

    Denn grundsätzlich wird nur derjenige, der sich mit den Problemen des Tötungsverbotes ernsthaft und entsprechend seinen geistigen Anlagen befaßt hat, die erforderliche gegenwärtige Vorstellung darüber entwickelt haben, welche seelische Belastung es für ihn zur Folge hätte, wenn er entgegen den Geboten seines Gewissens im Kriege mit Waffen Menschen töten müßte (vgl. Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80], vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und das für die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Urteil vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 -).
  • BVerwG, 20.08.1976 - 6 CB 44.76

    Darlegungserfordernis gelegentlicher Lücken einer unmittelbaren Aufzeichnung …

    Zwar erscheint zweifelhaft, ob die abstrakt gehaltenen Erörterungen, mit denen das Verwaltungsgericht der Berufung eines Wehrpflichtigen auf seine Anschauung von dem Leben des Menschen als "höchstem Gut" den ethischen Bezug abspricht, statt konkret auf die Bindung des Klägers an die damit behauptete innere Haltung abzustellen, mit dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 19.75 - vereinbar sind.
  • BVerwG, 01.12.1981 - 6 B 66.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Soweit es sich auf die Urteile des Senats vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - (Buchholz § 25 WPflG Nr. 80), 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - und 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 2.75 - beruft, wendet es sich gegen die Rechtsfindung und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 30.08.1979 - 6 B 29.79

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderung …

    Die Beschwerde führt in diesem Zusammenhang als Divergenzentscheidungen die Urteile des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) und des nunmehr zuständigen beschließenden Senats vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - an.
  • BVerwG, 23.11.1982 - 6 B 75.82

    Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen des Tötungsverbotes und …

    Es geht vielmehr in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch mit dem Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 - davon aus, daß einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG grundsätzlich eine ernsthafte und den geistigen Anlagen des Wehrpflichtigen entsprechende Auseinandersetzung mit den Problemen des Tötungsverbotes und des Kriegsdienstes vorangegangen sein muß.
  • BVerwG, 29.01.1980 - 6 B 97.79

    Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Das Verwaltungsgericht ist damit von den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätzen über die Anforderungen an die Verbindlichkeit einer Gewissensentscheidung in Konfliktfällen und in menschlichen Grenzsituationen abgewichen (vgl. u.a. BVerwGE 39, 269 [272]; 44, 313 [318]; Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 19.75 -).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76

    Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang …

    Je nach den Umständen wird zu der erforderlichen geistigen Auseinandersetzung aber gehören, sich Maßstäbe für ein Abwägen in Grenzsituationen, etwa bei Notwehr oder Nothilfe zu erarbeiten (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG VI C 19.75 -).
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