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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6150
BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89 (https://dejure.org/1991,6150)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1991 - 6 C 19.89 (https://dejure.org/1991,6150)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1991 - 6 C 19.89 (https://dejure.org/1991,6150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflichtverletzung - Nichterhebung eines Zeugenbeweises - Gewissensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.03.1985 - 6 C 9.84

    Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Religiöse …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Dies gelte insbesondere hinsichtlich des Urteils vom 11. März 1985 - BVerwG 6 C 9.84 - (NVwZ 1985, 493), wonach der Einstellung eines Antragstellers, der auf eine Frage des Gerichts den soldatischen Einsatz anderer beurteilen solle, keine überzeitlichen, jedermann verpflichtenden Wertvorstellungen zugrunde liegen müßten; auch sei danach eine Überprüfung der Antworten des Antragstellers an den Kriterien richtig oder falsch unzulässig.

    Immerhin erscheint insoweit, als das Verwaltungsgericht dem Kläger eine "nur sehr oberflächliche" Auseinandersetzung mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung speziell im Hinblick darauf angelastet hat, daß er bei der Verurteilung derjenigen Menschen, die anders als er den Kriegsdienst mit der Waffe ableisteten, nicht habe erkennen lassen, "daß auch diese gute Gründe für ihre gegenteiligen Ansichten ins Feld führen ... können", der folgende Hinweis angezeigt: Mit dieser Feststellung nimmt das Verwaltungsgericht - zumindest dem Anschein nach - eine Wertung nach gut und weniger gut, nach richtig und falsch vor und mißt die Antworten des Klägers an diesen Maßstäben, was nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf die typischerweise individuellen Gewissensmaßstäbe eines jeden Wehrpflichtigen gerade nicht zulässig ist (vgl. dazu u.a. das vom Kläger angeführte Urteil des Senats vom 11. März 1985 - BVerwG 6 C 9.84 - <NVwZ 1985, 493>).

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

    Dies gilt zumal dann, wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet, ohne daß er deshalb insoweit einen förmlichen Beweisantrag stellen müßte (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei diesem hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> mit Nachweisen; aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).

  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls solange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung bei diesem hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> mit Nachweisen; aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 C 64.87 -).
  • BVerwG, 18.04.1983 - 6 C 202.81

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Verletzung der Aufklärungspflicht - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Dies gilt zumal dann, wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet, ohne daß er deshalb insoweit einen förmlichen Beweisantrag stellen müßte (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 21.02.1985 - 6 C 87.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung des Vaters des …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
    Dies gilt zumal dann, wenn der Wehrpflichtige seinerseits entsprechende Beweismittel substantiiert anbietet, ohne daß er deshalb insoweit einen förmlichen Beweisantrag stellen müßte (vgl. hierzu Urteile vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - , vom 21. Februar 1985 - BVerwG 6 C 87.82 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).
  • BVerwG, 23.07.1992 - 6 C 15.90

    Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht des VG - Zweifel am Vorliegen einer …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls so lange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).

    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133 mit Nachweisen sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).

  • BVerwG, 19.06.1992 - 6 C 23.90

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Inhalt der Aufklärungspflicht in Verfahren, in denen über die Berechtigung eines Wehrpflichtigen zu entscheiden ist, gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern, muß das Verwaltungsgericht jedenfalls so lange, wie es sich auch nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei zu keiner endgültigen und fundierten Beurteilung in der Lage sieht, sondern wie noch Zweifel bestehen, aufgrund der ihm von Amts wegen obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von sich aus alle zur Tatsachenfeststellung geeigneten Erkenntnismittel nutzen (vgl. bereits Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101 mit Nachweisen sowie u.a. Urteile vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).

    Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133 mit Nachweisen sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -).

  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 C 32.89

    Urteilsbegründung Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen einer …

    Insoweit wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats (aus jüngster Zeit z.B. im Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 - mit Nachweisen) verwiesen.
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