Rechtsprechung
| BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - Gewissensentscheidung - Aufklärungspflicht des Gerichts - Mitwirkungspflicht des Wehrpflichtigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 02.10.1980 - 129 V 79
- BVerwG, 16.07.1982 - 6 CB 197.80
- BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Papierfundstellen
- BVerwGE 66, 138
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Die Gewissensnot des Wehrpflichtigen ist lediglich ein Merkmal der in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 Satz 1 WPflG für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorausgesetzten Gewissensentscheidung und kein zusätzliches Erfordernis neben einer solchen Gewissensentscheidung (Bestätigung der st. Rspr., vgl. u.a. Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]).Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat der Senat mit Beschluß vom 16. Juli 1982 die Revision gegen das angefochtene Urteil zugelassen, weil es von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80) abweicht.
Daß es sich bei der vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich geforderten Gewissensnot nicht um ein zusätzliches Erfordernis neben der in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG vorausgesetzten Gewissensentscheidung, sondern lediglich um ein Merkmal einer jeden Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG handelt, hat der erkennende Senat insbesondere in seinem Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80) herausgestellt.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Das Bundesverfassungsgericht hat sodann in seinem Beschluß vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - (BVerfGE 12, 45) zur Verfassungsmäßigkeit des § 25 Satz 1 WPflG als "Gewissensentscheidung" im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG "jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von 'Gut' und 'Böse' orientierte Entscheidung" bezeichnet, "die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte".Die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner grundlegenden Entscheidung zum Recht der Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 12, 45 [55, 57]) aufgezeigt, und darüber geht auch der erkennende Senat mit seinen Anforderungen nicht hinaus.".
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73
Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
In einem solchen Fall werde auch vom Bundesverwaltungsgericht die Ausschöpfung aller sich anbietenden Erkenntnisquellen gefordert (Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52]).Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um eine Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung aufzulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen in einer Weise substantiiert dargelegt werden, daß sich dem Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52] und Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101]).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Diesen Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit übernommen und in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. Urteil des 7. Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 52.58 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 7]; Urteile des 8. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26] und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - [BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43]; Urteile des 6. Senats vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66] sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]). - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Oktober 1958 - BVerwG 7 C 235.57 - (BVerwGE 7, 242 [246] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 1) das Gewissen definiert als "die eigene Erkenntnis des Erlaubten und des Verbotenen und die Ansicht, verpflichtet zu sein, dieser Erkenntnis gemäß zu handeln, somit eine im Innern ursprünglich vorhandene Überzeugung von Recht und Unrecht und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Betroffenen zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen". - BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um eine Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung aufzulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen in einer Weise substantiiert dargelegt werden, daß sich dem Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52] und Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101]). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Diesen Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit übernommen und in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. Urteil des 7. Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 52.58 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 7]; Urteile des 8. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26] und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - [BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43]; Urteile des 6. Senats vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66] sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]). - BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Daraus folgt vor allem, daß die Letztverantwortung dafür, welche Beweise zu erheben sind und welche nicht, nicht auf die Beteiligten abgewälzt werden darf, sondern immer beim Gericht bleibt, zumal allein das Gericht die rechtlichen Maßstäbe festlegt, auf deren Grundlage es den Rechtsstreit entscheidet, und somit auch den Rahmen für die notwendigen tatsächlichen Feststellungen absteckt (vgl. dazu Beschlüsse vom 6. August 1973 - BVerwG 6 CB 140.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 55] und vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 105]). - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73
Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Diesen Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit übernommen und in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. Urteil des 7. Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 52.58 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 7]; Urteile des 8. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26] und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - [BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43]; Urteile des 6. Senats vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66] sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]). - BVerwG, 23.03.1973 - VI C 81.73
Beweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
Auszug aus BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Diesen Maßstab hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit übernommen und in ständiger Rechtsprechung angewandt (vgl. Urteil des 7. Senats vom 23. Juni 1961 - BVerwG 7 C 52.58 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 7]; Urteile des 8. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG 8 C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26] und vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 46.72 - [BVerwGE 41, 53 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 43]; Urteile des 6. Senats vom 23. März 1973 - BVerwG 6 C 81.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 49] und vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66] sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]). - BVerwG, 11.03.1977 - 6 CB 61.76
Gewährleistung des Anspruchs des Bürgers auf den gesetzlichen Richter während des …
- BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73
Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
- BVerwG, 18.10.1979 - 6 C 23.79
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 04.09.1978 - 6 C 25.77
- BVerwG, 06.05.1980 - 6 C 31.80
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in Kriegsdienstverweigerungsverfahren - …
- BVerwG, 23.06.1961 - VII C 52.58
- BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Das hat das Verwaltungsgericht ausweislich der Sitzungsniederschrift über die mündliche Verhandlung und die Vernehmung des Klägers als Partei nicht getan (vgl. dazu Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -, vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 - und vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135]). - BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot
Er hat im Gegenteil in jüngerer Zeit, weil die Anforderung eines "schweren seelischen Schadens" mißverstanden werden kann (etwa im Sinne eines notwendigen pathologischen Befundes mit der Folge, daß z.B. ein "robust wirkender" Wehrpflichtiger, wie ihn das Verwaltungsgericht im Kläger gesehen hat, möglicherweise trotz schwerer Gewissensnot nicht anerkannt würde), wie das Bundesverfassungsgericht a.a.O. maßgeblich nur noch auf das Erfordernis einer "schweren Gewissensnot" abgestellt (vgl. etwa Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - sowie Beschluß vom 25. Februar 1986 - BVerwG 6 B 185.84 -). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Da der Kläger die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht gerügt hat - dies hätte er mangels Zulassung der Revision durch das Verwaltungsgericht im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 34 Abs. 3 WPflG a.F. in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO tun müssen -, kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht mit dieser Formulierung, insbesondere im Hinblick auf die Unterstreichung des Adjektivs "ernsthaft", nur eine bestimmte Kategorie von "Gewissensentscheidungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe" als Gewissensentscheidungen im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG anerkennen wollte - womit es von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen wäre (vgl. z.B. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133>)- oder ob es lediglich das von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geforderte Merkmal der "Ernsthaftigkeit" einer jeden Gewissensentscheidung gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG hervorheben wollte.
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des …
In diesen Grenzen seiner Aufklärungspflicht obliegt es dem Tatsachengericht andererseits, den Sachverhalt - unter Heranziehung der Beteiligten - von Amts wegen zu erforschen (urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -).Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um die Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung auszulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel oder sonstigen Aufklärungsmöglichkeiten sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen derart substantiiert dargelegt werden, daß sich den Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - n.w. Nachw.).
- BVerwG, 25.06.1986 - 6 C 98.83
Kriegsdienstverweigerungssachen - Anforderungen an Aufklärungspflicht - Zeugen - …
Insoweit ist dann auch kein förmlicher Beweisantrag erforderlich, um eine Pflicht des Gerichts zu einer entsprechenden Beweiserhebung auszulösen; vielmehr reicht es aus, daß die in Betracht kommenden Beweismittel sowie die mittels einer Beweiserhebung zu ermittelnden, entscheidungserheblichen Tatsachen in einer Weise substantiiert dargelegt werden, daß sich dem Gericht aufgrund seiner Amtsermittlungspflicht eine Beweiserhebung aufdrängen muß (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 36.73 - , Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - sowie Urteile vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - und vom 18. April 1983 - BVerwG 6 C 202.81 -). - BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86
Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung …
Danach konnte die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nur ausgesprochen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür ermittelt worden waren, daß der Zwang zum Wehrdienst zu schwerer seelischer Not führen würde; die eigenen Erklärungen des Antragstellers waren dafür das maßgebende Beweismittel (vgl. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 230.73 - und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 -). - BVerwG, 16.05.1988 - 6 B 31.88
Voraussetzungen der Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer …
Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, daß ein Wehrpflichtiger nur dann als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG anerkannt werden kann, wenn er im Falle des Zwanges, Kriegsdienst mit der Waffe leisten und im Kriege Menschen töten zu müssen, in schwere seelische Not geriete, weil er gegen ein in seinem Gewissen verankertes absolutes Tötungsverbot verstoßen müßte, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - <BVerwGE 66, 138 [BVerwG 25.08.1982 - 6 C 197/80] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133> sowie Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - ); insoweit wirft die Rechtssache des Klägers keine neue grundsätzliche, höchstrichterlich klärungsbedürftige Rechtsfrage auf.Erkennbar hat aber das Verwaltungsgericht mit seiner Formulierung "schwerer seelischer Schaden" nichts anderes gemeint, als der Senat mit seiner Anforderung einer Gewissensnot (vgl. Urteil vom 25. August 1982, a.a.O., sowie Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 6 B 48.85 -).
- BVerwG, 25.02.1986 - 6 B 185.84
Maß der Gewissensbelastung für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Diese Feststellung könnte, für sich betrachtet, den Eindruck erwecken, als würde nach Auffassung des Verwaltungsgerichts für die Annahme einer schweren Gewissensnot als eines der Merkmale der Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 GG (vgl. dazu außer dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 247.73 - auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - ) nicht erst ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, sondern bereits ein wesentlich geringerer Grad von Wahrscheinlichkeit, möglicherweise sogar eine gleich große Wahrscheinlichkeit ausreichen, so daß selbst bei erheblichen, aber nicht überwiegenden Zweifeln eine Gewissensnot zu bejahen wäre.Nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wie sie insbesondere im Urteil vom 25. August 1982, a.a.O., zusammengefaßt und präzisiert worden ist, setzt die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe aber keineswegs immer einen "schweren seelischen Schaden" voraus, auch wenn dies häufig der Fall sein wird, sondern es genügt bereits eine schwere Gewissensnot, die den Betroffenen nicht zur Ruhe kommen läßt, ihn an sich selbst zweifeln läßt, ohne daß sich dies in einem als solchen erkennbaren seelischen Schaden äußern müßte.
- BVerwG, 23.07.1992 - 6 C 15.90
Kriegsdienstverweigerung - Aufklärungspflicht des VG - Zweifel am Vorliegen einer …
Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach der Vernehmung des Klägers als Partei noch Zweifel am Vorliegen einer Gewissensentscheidung hat, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt es seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu auch Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - BVerwGE 66, 138 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133 mit Nachweisen sowie aus jüngerer Zeit z.B. Urteil vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 19.89 -). - BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84
Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf …
Aus diesem Grunde sind, wenn nach der Vernehmung des Wehrpflichtigen selbst etwa hinsichtlich seiner Glaubwürdigkeit Zweifel geblieben sind, substantiiert angebotene Beweise, die diese Zweifel ausräumen können, zu erheben; anderenfalls verletzt das Verwaltungsgericht seine Pflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO (vgl. dazu Urteil vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 51.87
Verletzung der Aufklärungspflicht durch unterlassene Vernehmung eines …
- BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 88.82
Kriegsdienstverweigerung - Grundwehrdienst - Schießübung - Schwere seelische Not
- BVerwG, 12.03.1991 - 6 C 19.89
Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflichtverletzung - Nichterhebung …
- BVerwG, 19.06.1992 - 6 C 23.90
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung der …
- BVerwG, 02.02.1990 - 6 C 64.87
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
- BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern …
- BVerwG, 18.03.1986 - 6 C 45.83
Aufklärungspflicht im Sinne einer Letztverantwortung für die Beweiserhebung - …
- BVerwG, 21.02.1985 - 6 C 87.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung des Vaters des …
- BVerwG, 16.03.1990 - 6 C 63.87
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Anerkennung als …
- BVerwG, 01.03.1989 - 6 C 63.86
Annahme einer Gewissensentscheidung - Kriegsdienst mit Waffe - Schwerer …
- BVerwG, 14.08.1985 - 6 CB 28.84
Darlegungsanforderungen bei einer Revision - Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 30.04.1984 - 6 C 188.81
Begründete Verfahrensrevision - Verletzung der Aufklärungspflicht - …
- BVerwG, 15.09.1982 - 6 C 14.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Prüfung …
- BVerwG, 19.08.1987 - 6 B 82.86
- BVerwG, 26.06.1986 - 6 B 104.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Zweifeln an der …
- BVerwG, 15.08.1985 - 6 C 134.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.12.1983 - 6 C 130.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.03.1988 - 6 B 49.87
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus …
- BVerwG, 10.03.1987 - 6 CB 10.86
Bestimmung der Voraussetzungen für eine Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
- BVerwG, 20.10.1986 - 6 B 112.85
Aufhebung einer Entscheidung wegen Abweichung von der Rechtsprechung
- BVerwG, 04.06.1986 - 6 B 91.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der …
- BVerwG, 11.06.1985 - 6 CB 14.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis der Gewissensentscheidung
- BVerwG, 20.03.1985 - 6 B 81.84
Annahme einer gefestigten Gewissensentscheidung hinsichtlich einer …
- BVerwG, 06.03.1985 - 6 CB 117.83
Überprüfung einer Gewissensentscheidung über den Kriegsdienst mit der Waffe - …
- BVerwG, 25.01.1985 - 6 B 3.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1986 - 6 B 208.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als …
- BVerwG, 03.04.1986 - 6 B 214.84
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.02.1986 - 6 B 182.84
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den …
- BVerwG, 01.08.1983 - 6 CB 103.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
- BVerwG, 04.07.1983 - 6 C 5.82
Anforderungen an die Darlegung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst …
- BVerwG, 19.01.1983 - 6 C 72.82
Einstellung des Verfahrens bei übereinstimmender Erledigungserklärung der …
- BVerwG, 25.06.1986 - 6 CB 4.85
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts - …
- BVerwG, 22.11.1985 - 6 B 37.84
Anforderungen an die hinreichende Darlegung der gerügten Abweichung des …
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