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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,541
BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13 (https://dejure.org/2014,541)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2014 - 6 C 2.13 (https://dejure.org/2014,541)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 (https://dejure.org/2014,541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    RStV § 26
    Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche Unbedenklichkeit; vorherrschende Meinungsmacht; Marktmacht; Fernsehmarkt; Geringfügigkeitsgrenze; Fensterprogramme; Bonus; Vorwegabzug.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RStV § 26
    Bonus; Fensterprogramme; Fernsehmarkt; Fernsehveranstalter; Geringfügigkeitsgrenze; Marktmacht; Vorwegabzug; medienrechtliche Unbedenklichkeit; vorherrschende Meinungsmacht; Änderung der Beteiligungsverhältnisse

  • rechtsinformationen.bund.de

    Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche Unbedenklichkeit; vorherrschende Meinungsmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 S 1 RdFunkStVtr BY 2001, § 29 S 3 RdFunkStVtr BY 2001, § 26 Abs 1 RdFunkStVtr BY 2001, § 26 Abs 2 S 1 RdFunkStVtr BY 2001, § 26 Abs 2 S 2 RdFunkStVtr BY 2001
    Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche Unbedenklichkeit; vorherrschende Meinungsmacht

  • Wolters Kluwer

    Vorherrschende Meinungsmacht im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligung an einem Fernsehveranstalter; Vorherrschende Meinungsmacht im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligungsrechte an der ProSiebenSat.1 Media AG (P7S1)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RStV § 26 Abs. 2 S. 2; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
    Vorherrschende Meinungsmacht im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligung an einem Fernsehveranstalter; Vorherrschende Meinungsmacht im Zusammenhang mit der Veränderung der Beteiligungsrechte an der ProSiebenSat.1 Media AG (P7S1)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG war medienrechtlich unbedenklich

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG war medienrechtlich unbedenklich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Untersagung der ProSiebenSat.1-Übernahme durch Springer war rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gescheiterten Übernahme von ProSiebenSat1 - Fusion mit Springer hätte genehmigt werden müssen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beabsichtigte Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG war medienrechtlich unbedenklich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Etwaige Meinungsmacht im Fernsehen durch veränderte Beteiligungsverhältnisse hängt von Zuschaueranteil ab

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Etwaige Meinungsmacht im Fernsehen durch veränderte Beteiligungsverhältnisse hängt von Zuschaueranteil ab

  • beck.de (Kurzinformation)

    ProSiebenSat.1-Übernahme durch Axel Springer unbedenklich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Übernahme von ProSiebenSAT.1 Media AG durch Axel Springer AG medienrechtlich unbedenklich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 52
  • NVwZ-RR 2014, 473
  • MMR 2015, 67
  • K&R 2014, 547
  • DÖV 2014, 580
  • afp 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.11.2010 - 6 C 16.09

    Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Makel; …

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13
    Rn. 10 Auf die Revision der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 6 C 16.09 - (BVerwGE 138, 186 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 59) den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil die Klägerin ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung habe und deshalb zu prüfen sei, ob die medienrechtliche Unbedenklichkeit der geplanten Veränderung der Beteiligungsverhältnisse hätte bestätigt werden müssen oder eine solche Bestätigung ausgeschlossen sei, weil die Klägerin durch die Übernahme der Beteiligungen eine vorherrschende Meinungsmacht im Sinne des § 26 Abs. 1 RStV erlangt hätte.

    Er hat seiner Entscheidung insoweit gemäß § 144 Abs. 6 VwGO die rechtliche Beurteilung des Senats im Urteil vom 24. November 2010 - BVerwG 6 C 16.09 - (BVerwGE 138, 186 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 59 Rn. 22 ff.) zugrunde gelegt, wonach die Klage in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig ist.

    Rn. 29 bb) In seinem ersten Revisionsurteil vom 24. November 2010 hat der Senat § 26 RStV jedoch dahingehend ausgelegt, dass eine vorherrschende Meinungsmacht nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 der Vorschrift angenommen werden kann, also insbesondere nicht zwingend die dort genannten Schwellenwerte für den Zuschaueranteil erreicht sein müssen (BVerwG 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 59 Rn. 31 ff.).

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13
    Dies kann der Fall sein, wenn von Beginn an nur wenige Anbieter vorhanden sind, wenn eine anfängliche Vielzahl von Anbietern durch Ausscheiden kleiner Veranstalter auf wenige große Veranstalter zusammenschmilzt, wenn ein und derselbe Veranstalter mehrere im Geltungsbereich eines Rundfunkgesetzes empfangbare Programme anbietet oder wenn ein Zusammenschluss privater Anbieter stattfindet (BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 - 1 BvF 1/84 - BVerfGE 73, 118 ).

    Für den Landesgesetzgeber kann im Rahmen seiner Rundfunkgesetzgebung eine Verpflichtung zu Vorkehrungen nur bestehen, soweit die Entstehung multimedialer Meinungsmacht zu Gefahren für die Meinungsvielfalt im Rundfunk zu führen droht (BVerfG, Urteil vom 4. November 1986 a.a.O. S. 175).

  • BVerwG, 06.05.2015 - 6 C 11.14

    Klagebefugnis; Programmänderungsverlangen; Landesmedienanstalt; …

    Um diesen "Makel" zu verlieren, ist die Klägerin nach wie vor darauf angewiesen, dass gerichtlich geklärt wird, ob die Beklagte von der Beigeladenen die Ersetzung der von der Klägerin produzierten Formate durch genehmigungsfähige andere Inhalte verlangen durfte (vgl. in anderem Zusammenhang: BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 - BVerwGE 149, 52 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 NE 21.3037

    Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die …

    Verwendet ein Gesetzgeber Regelbeispiele so haben diese Leitbildcharakter für die Auslegung einer Vorschrift (BVerwG, U. v. 29.1.2014 - 6 C 2.13 - NVwZ-RR 2014, 473).
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …

    Anders als die KEK, der nach der Rechtsprechung des Senats bei der Konkretisierung des nach § 26 RStV maßgeblichen unbestimmten Gesetzesbegriffs der vorherrschenden Meinungsmacht ein Beurteilungsspielraum zukommt, sofern der Einzelfall Besonderheiten aufweist, die sich durch die in § 26 Abs. 2 RStV genannten Regelbeispiele nicht angemessen erfassen lassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186, Rn. 42 ff., und vom 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 - BVerwGE 149, 52, Rn. 29), unterliegt die ZAK bei ihrer Entscheidung über den Zulassungsantrag eines privaten Rundfunkveranstalters einer strikten Gesetzesbindung.
  • BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19

    Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …

    Anders als die KEK, der nach der Rechtsprechung des Senats bei der Konkretisierung des nach § 26 RStV maßgeblichen unbestimmten Gesetzesbegriffs der vorherrschenden Meinungsmacht ein Beurteilungsspielraum zukommt, sofern der Einzelfall Besonderheiten aufweist, die sich durch die in § 26 Abs. 2 RStV genannten Regelbeispiele nicht angemessen erfassen lassen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186, Rn. 42 ff., und vom 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 - BVerwGE 149, 52, Rn. 29), unterliegt die ZAK bei ihrer Entscheidung über den Zulassungsantrag eines privaten Rundfunkveranstalters einer strikten Gesetzesbindung.
  • OVG Sachsen, 17.05.2022 - 3 C 16/20

    Untersagung; Öffnung; Einkaufszentrum; großflächiger Einzelhandel; …

    Rn. 96 Verwendet ein Gesetzgeber Regelbeispiele, so haben diese Leitbildcharakter für die Auslegung einer Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 11 B 10.12

    Jugendmedienschutzrechtliche Aufsichtsmaßnahme gegenüber Rundfunkveranstalter - …

    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2010 (6 C 16.09, hier zit. nach juris Rn 30) ausführt, dass danach ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ausnahmsweise schon dann zu bejahen sei, wenn die Beteiligten darlegen könnten, dass sie an der Klärung der durch den streitigen Bescheid aufgeworfenen Fragen ein besonderes berechtigtes Interesse haben, das sich auch aus der Präjudizierung eines vergleichbaren, wenn auch derzeit noch nicht absehbaren Vorhabens ergeben könne, hat das BVerwG das für diese Fallkonstellation bejahte Feststellungsinteresse - wie mit dem nachfolgenden Urteil v. 29. Januar 2014 (- 6 C 2/13 -, NVwZ-RR 2014, 473) klargestellt - nicht aus einer Wiederholungsgefahr, sondern vielmehr aus einem Rehabilitationsinteresse abgeleitet.
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …

    Verwendet ein Normgeber Regelbeispiele, so haben diese Leitbildcharakter für die Auslegung einer Vorschrift (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2014 - 6 C 2.13 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

    Verwendet ein Normgeber Regelbeispiele, so haben diese Leitbildcharakter für die Auslegung einer Vorschrift (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2014 - 6 C 2.13 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …

    Verwendet ein Normgeber Regelbeispiele, so haben diese Leitbildcharakter für die Auslegung einer Vorschrift (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2014 - 6 C 2.13 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 02.06.2022 - 3 B 23.21

    Veröffentlichung und Rechtmäßigkeit der Ergebnisse des sogenannten 10. Warentests …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass auch die Beeinträchtigung der unternehmerischen Entfaltung durch eine behördliche Maßnahme ein Rehabilitationsinteresse zu begründen vermag (…BVerwG, Urteile vom 24. November 2010 - 6 C 16.09 - BVerwGE 138, 186 Rn. 27 und vom 29. Januar 2014 - 6 C 2.13 - BVerwGE 149, 52 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 21.11.2017 - 7 C 16.1330

    Erstattungsfähigkeit geltend gemachter Rechtsanwaltsvergütungen

  • OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20

    Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung …

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