Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schutzbereich des Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz (GG) in Bezug auf die Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an das Vorliegen einer situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.07.1969 - I VG.W Nr. 57/69
- BVerwG, 06.02.1973 - VI C 2.73
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Seine Entscheidung, in einem Kriege an Tötungshandlungen nicht teilnehmen zu wollen, hat keinen generellen, "absoluten" Charakter (BVerfGE 12, 45 [56]).Selbst wenn es ernste Gewissensbedenken sein sollten, die ihn zu dieser seiner eingeschränkten Verweigerung des Waffendienstes bestimmen, so richtet sich doch, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45 [57]) überzeugend dargelegt hat, in einem solchen Falle die Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen nicht eigentlich gegen "den Kriegsdienst mit der Waffe", sondern gegen die Entschließung der Staatsgewalt, die bewaffnete Macht zu konkreten politischen oder militärischen Zwecken einzusetzen.
Ein solcher Maßstab würde unter Umständen das Gewissen des Kriegsdienstverweigerers überfordern (vgl. BVerfGE 12, 45 [60/61]).
Seine Annahme, darin liege ein Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45), und zwar zu deren Ausführungen unter Ziff. 7 (S. 60/61), geht fehl.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (…Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]).Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde.
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 114.68
Begriff der Gewissensentscheidung - Anspruch auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Sie richtet sich nicht gegen das kriegsbedingte Töten schlechthin (vgl. insbesondere Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - [Buchholz BVerwG 448.0 § 25 WPflG Nr. 30]).Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde.
- BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61
Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Denn seine Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe wird nicht von der Erkenntnis getragen, zum Töten von Menschen im Kriege selbst schlechthin außerstande zu sein (Urteile vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 13 = NJW 1963, 1994] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118]). - BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Frage der hypothetischen Fälle insbesondere in den bereits oben erwähnten Urteilen vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - und vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 114.68 - sowie in dem Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - im wesentlichen folgendermaßen entschieden: Zwar fordern Art. 4 Abs. 3 GG und § 25 WPflG nicht, daß der Kriegsdienstverweigerer sich mit jedem auch nur entfernt denkbaren Fall einer Waffenanwendung zwischen den Staaten innerlich bereits auseinandergesetzt hat und sich auch hinsichtlich solcher Fälle, deren Eintritt ganz unwahrscheinlich ist, darüber im klaren ist, daß für ihn eine Gewissensnot eintreten würde. - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
Auszug aus BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird aber im Grundgesetz allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteil vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …
So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Gleichfalls in diesem Sinn hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - einen Widerspruch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1960 (BVerfGE 12, 45) verneint und dargelegt, daß die Situation, die dort als ganz unwahrscheinlich, wenn nicht praktisch unmöglich angesehen wird, nach dem Zusammenhang der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts anders ist als die hypothetische Annahme, eine kleine Gruppe von Menschen könne die Vernichtung Millionen anderer planen. - BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
Vereinbarkeit der Bereitschaft zum Dienst in einer Radarkompanie mit der …
Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]).
- BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 44.75
Situation im Ausrottungskrieg - Bereitschaft zur gewaltsamen Verteidigung von …
Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]; BVerwGE 37, 69 [70, 71]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]). - BVerwG, 22.11.1974 - VI C 21.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Stützen der …
Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 41]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]; Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 -).Seiner Entscheidung fehlt der "absolute", gegen das Töten von Menschen schlechthin gerichtete Charakter (Urteile vom 4. Mai 1972 - BVerwG VIII C 129.69 - und vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -, Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 -).
- BVerwG, 12.12.1973 - VI C 29.73
Begriff der Gewissensentscheidung - Situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung - …
So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -). - BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 34.84
Prozesskostenhilfe
Eine derartige grundsätzliche und uneingeschränkte Gewissensentscheidung gegen das Töten von Menschen im Kriege hat das Bundesverwaltungsgericht dann verneint, wenn der Wehrpflichtige zwar seine Teilnahme an kriegerischen Auseinandersetzungen im allgemeinen als mit seinem Gewissen unvereinbar abgelehnt, sich aber imstande gesehen hat, unter bestimmten Voraussetzungen etwa in bestimmten historischen Situationen oder unter anderen als den derzeit herrschenden politischen und militärischen Verhältnissen, doch an einem Kriege teilzunehmen (sogenannte situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung), so zum Beispiel gegenüber einem Angreifer, dessen Armee ausschließlich aus freiwilligen Soldaten besteht (vgl. Urteil des 8. Senats vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 28.67 - ; ebenso schon Urteil des 7. Senats vom 15. Mai 1963 - BVerwG 7 C 117.61 - ), zugunsten eines Staates, dessen Staatsform dem Wehrpflichtigen verteidigenswert erscheint (vgl. Urteil des 8. Senats vom 26. November 1969 - BVerwG 8 C 116.67 - ), im Falle eines aussichtsreichen Verteidigungskrieges gegen einen mit Vernichtungsabsicht vorgehenden Angreifer (vgl. Urteile des 8. Senats vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 114.68 - und vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 129.69 - ), gleichermaßen bei prinzipieller Ablehnung militärischer Gewalt gegen einen Angriff von außen, aber gleichzeitiger Bejahung der Anwendung tödlicher Gewalt gegen Menschen als Mittel der politischen Auseinandersetzung und der gewaltsamen Durchsetzung innenpolitischer Ziele (vgl. Urteil des 8. Senats vom 17. Dezember 1970 - BVerwG 8 C 19.69 - <BVerwGE 37, 69 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 32>) oder der Bereitschaft zur Waffenanwendung gegen Putschisten im Bürgerkrieg zur Verteidigung der Staatsform (vgl. Urteil des 6. Senats vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 98.74 - ), im Falle der Beschränkung der Ablehnung des Kriegsdienstes auf den Gebrauch bestimmter Waffen oder auf die Teilnahme an bestimmten Kampfhandlungen (vgl. Urteil des 6. Senats vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ), bei der Bereitschaft zu einer erfolgversprechenden Abwehr weniger Angreifer (vgl. Urteil des 6. Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG 6 C 2.73 - ) wie überhaupt im Falle der Bereitschaft zu einem Dienst, der sich aufgrund einer Gesamtschau seinem Sinngehalt nach eng und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>), wie dies etwa beim Verminen von Straßen der Fall sein kann (vgl. Beschluß des 6. Senats vom 11. März 1977 - BVerwG 6 CB 61.76 - und Urteil vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - ). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 202.73
Revision in Sachen Parteinahme ohne Bereitschaft selbst Waffen anzuwenden und …
Ihm fehlt es an der Zielsetzung, menschliches Leben außer in Notwehr oder zur Nothilfe uneingeschränkt zu erhalten (BVerwfGE 12, 45 [57]; Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]). - BVerwG, 12.12.1973 - VI C 171.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begriff der Gewissensentscheidung - …
Die Gewissensentscheidung und der darauf beruhende Antrag des Wehrpflichtigen muß also von der Erkenntnis getragen sein, zum Töten von Menschen im Kriege außerstande zu sein (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - und Beschluß vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 151.73 - jeweils mit weiteren Nachweisen und insbesondere mit Hinweis auf BVerfGE 12, 45). - BVerwG, 22.10.1974 - VI B 48.74
Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur …
Sie knüpft an Äußerungen des Klägers in der mündlichen Verhandlung über seine eventuelle Bereitschaft zur Teilnahme an gewaltsamer Verteidigung im Ausrottungskrieg an und macht geltend, das Verwaltungsgericht sei mit seinem der Klage gleichwohl stattgebenden Urteil von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Fragenkreis, insbesondere der sogenannten situationsbedingten Kriegsdienstverweigerung, abgewichen (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 50]). - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 25.07.1973 - VI C 13.73
Aktenwidrigkeit eines Urteils - Verteidigungsbereitschaft eines …
- BVerwG, 29.07.1974 - VI CB 51.73
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter - Anforderungen an die …
- BVerwG, 31.05.1974 - VI C 99.73
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 16.10.1975 - 6 B 34.75
Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Rahmen einer …
- BVerwG, 08.07.1974 - VI B 40.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73
Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …
- BVerwG, 18.03.1976 - 6 C 51.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
- BVerwG, 04.12.1974 - VI B 64.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
- BVerwG, 31.01.1974 - VI C 17.73
Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes - Unterhaltsanspruch auf vorschussweise …
- BVerwG, 18.01.1974 - VI CB 65.73
Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit …
- BVerwG, 02.04.1976 - 6 B 71.75
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erörterung von Konfliktfällen - …
- BVerwG, 16.07.1975 - 6 B 41.75
Objektive Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 53.73
Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …
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| BVerwG, 06.02.1973 - VI C 2.73 |
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- VG Hamburg, 24.07.1969 - I VG.W Nr. 57/69
- BVerwG, 06.02.1973 - VI C 2.73
- BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73
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