Rechtsprechung
| BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Möglichkeit der Kriegsdientverweigerung bei einer sittlich verbindlichen Haltung gegen Töten und Gewalt sowie des Ablegens eines nicht bloß oberflächlichen Bekenntnisses gegen den Kriegsdienst
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 04.04.1984 - II/V E 546/82
- BVerwG, 14.03.1985 - 6 B 90.84
- BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 - ferner Urteil vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.Formelhafte Darstellungen der zur Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GG entwickelten Maßstäbe und Bezugnahmen auf den "Gesamteindruck" des Gerichts sind nicht ausreichend (vgl. u.a. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - a.a.O.).
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 - ferner Urteil vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Entscheidend für die Anwendbarkeit der neuen Regelung ist lediglich, daß das angefochtene Urteil nach dem 1. Januar 1984 verkündet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676 [BVerwG 25.05.1984 - BVerwG 6 B 40.84]] und vom 25. September 1985 - BVerwG 6 CB 37.85 -).
- BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 51.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Begründung …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Es genügt jedoch, daß sich den Urteilsgründen zumindest im Zusammenhang mit der in Bezug genommenen Niederschrift über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei oder auch mit den im Urteil wiedergegebenen Bekundungen des Wehrpflichtigen entnehmen läßt, welche konkreten Umstände für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts maßgebend gewesen sind (vgl. Urteil vom 24. November 19 82 - BVerwG 6 C 51.81 -). - BVerwG, 23.07.1985 - 6 C 65.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Ablehnung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 - ferner Urteil vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 06.07.1983 - 6 C 27.81
Verletzung richterlicher Beweiswürdigung durch reines Abstellen auf die …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - [BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119] sowie das von der Revision angeführte Urteil vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 - ferner Urteil vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 14.03.1985 - 6 B 90.84
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Die Beklagte hat die vom Senat durch Beschluß vom 14. März 1985 - BVerwG 6 B 90.84 - zugelassene Revision eingelegt und beantragt, das Urteil vom 4. April 1984 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen. - BVerwG, 25.09.1985 - 6 CB 37.85
Verwerfung einer Revison mangels konkreter Benennung der Revisionsgründe
Auszug aus BVerwG, 24.02.1986 - 6 C 20.85
Entscheidend für die Anwendbarkeit der neuen Regelung ist lediglich, daß das angefochtene Urteil nach dem 1. Januar 1984 verkündet worden ist (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - [Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1 = DÖV 1984, 676 [BVerwG 25.05.1984 - BVerwG 6 B 40.84]] und vom 25. September 1985 - BVerwG 6 CB 37.85 -).
- BVerwG, 10.06.1986 - 6 C 117.84
Anforderungen an die Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 -, vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 - und vom 24. Februar 1986 - BVerwG 6 C 20.85 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 10.06.1986 - 6 C 92.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzung für eine …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 6. Juli 1983 - BVerwG 6 C 27.81 -, vom 23. Juli 1985 - BVerwG 6 C 65.83 - und vom 24. Februar 1986 - BVerwG 6 C 20.85 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 29.02.1988 - 6 C 44.86
Zweifel an der Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 24. Februar 1986 - BVerwG 6 C 20.85 - und vom 28. September 1987 - BVerwG 6 C 3.85 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen. - BVerwG, 26.05.1986 - 6 C 18.85
Anforderungen an die Begründung eines Urteils in Kriegsdienstverweigerungssachen …
Wie der erkennende Senat in seinem den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannten Urteil vom 24. Februar 1986 - BVerwG 6 C 20.85 -, mit dem er das hinsichtlich der Entscheidungsgründe fast gleichlautende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 4. April 1984 - II/V E 546/82 - aufgehoben hat, unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung näher ausgeführt hat, muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazu BVerwGE 55, 217 [BVerwG 06.02.1978 - BVerwG 6 B 36.77]) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind.
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