Rechtsprechung
| BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung von Verfahrensrecht im Rahmen der Revision - Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung - Anforderungen an die Sicherung ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 07.10.1981 - 5 K 295/80
- BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75
Zeugenaussagen - Sachverständigenaussagen - Parteiaussagen - Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81
Es hat dabei offenbar an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen sollen (vgl. BVerwGE 48, 369 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75] [371]; Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 12.76
Unvollständige Tonaufzeichnungen - Unverständliche Tonaufzeichnungen - …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81
Es hat dabei offenbar an die Rechtsprechung des Senats angeknüpft, wonach die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Obergericht ermöglichen sollen (vgl. BVerwGE 48, 369 [BVerwG 20.06.1975 - VI C 34/75] [371]; Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 12.76 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21]). - BVerwG, 28.02.1983 - 6 CB 20.82
Sachdienlichkeit des Überzeugens vom einwandfreien Funktionieren eines …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81
Sollten im Falle einer erneuten Tonaufzeichnung Zweifel bestehen, ob sie technisch einwandfrei ist, so könnte der Kläger nach § 162 Abs. 2 Satz 1 ZPO das Abspielen der Aufzeichnung verlangen oder das Gericht selbst sich durch Abspielen der Aufnahme davon überzeugen, daß sie gelungen ist (vgl. hierzu auch Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 -). - BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 22.76
Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision wegen Verfahrensmängeln - …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81
Ist dagegen die nach § 160 a Abs. 2 Satz 3 ZPO beantragte Ergänzung des Protokolls um die unmittelbar mit einem Tonaufnahmegerät aufgezeichneten Aussagen nicht möglich, weil das Tonaufnahmegerät während großer Teile (vgl. dazu Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 22.76 -) oder sogar - wie im vorliegenden Fall - während des gesamten Verlaufs der Vernehmung einer Partei oder eines wichtigen Zeugen versagt hat, so fehlt es offenbar an einer für die obergerichtliche Überprüfung geeigneten Feststellung des tatsächlichen Entscheidungsstoffs.
- BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86
Kriegsdienstverweigerung - Mündliche Verhandlung - Unvollständige Protokollierung …
Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlt praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).
- BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86
Kriegsdienstverweigerung - Unvollständigkeit des Protokolls - Tonaufnahmegerät
Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlen ganze Teile, insbesondere mit den Antworten des Klägers auf die Fragen des Gerichts zu der speziellen Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung sowie zu seinem Verhalten in Konfliktsituationen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).
- BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83
Protokollaufnahme - Parteivernehmung - Wehrpflichtiger
Dies hat seinen Grund - wie der Senat u.a. in seinem Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - dargelegt hat - darin, daß die Vorschriften über die Aufnahme des im Wege einer Vernehmung gewonnenen Beweisergebnisses in das Protokoll der mündlichen Verhandlung den tatsächlichen Entscheidungsstoff sichern und eine Überprüfung des Urteils durch ein Rechtsmittelgericht sichern sollen. - BVerwG, 13.07.1984 - 6 C 10.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Der Sachverhalt ist deshalb auch nicht mit dem vom Senat in seinem Urteil vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem die Tonbandaufnahme durch eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aufgrund eines technischen Defekts des Aufnahmegeräts unbrauchbar gewesen war und deshalb die Bekundungen des Wehrpflichtigen nicht festgehalten hatte.
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