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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52428
VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079 (https://dejure.org/2021,52428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2021 - 6 C 21.2079 (https://dejure.org/2021,52428)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2021 - 6 C 21.2079 (https://dejure.org/2021,52428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682

    Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
    Im Verfahren M 5 E 21.1682 ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.

    Rn. 12 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung im Verfahren M 5 E 21.1682 betreffend das Amt einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs richtet, in dem das Verwaltungsgericht noch keine Hauptentscheidung getroffen hat, ist sie jedenfalls unbegründet.

    Denn dem Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von vornherein nicht um das Statusamt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs hat konkurrieren wollen, sondern mit Blick auf die im erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1682 Beigeladene zu 2. nur um das Funktionsamt (den Dienstposten) als Vorsitzende/r eines Senats; dafür ist ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 1.9.2021 im Verfahren 6 CE 21.2082).

  • VG München, 22.07.2021 - M 5 E 21.1681

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2021 - M 5 E 21.1681 bis 1684 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat mit (Kammer-)Beschluss vom 23. Juli 2021 im Verfahren M 5 E 21.1681 und mit (Kammer-) Beschlüssen vom 26. Juli 2021 in den Verfahren M 5 E 21.1683 und 1684 die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen abgelehnt.

    Rn. 10 1. Unzulässig ist die Beschwerde, soweit sie die erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1681, 1683 und 1684 betrifft.

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
    Denn dem Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von vornherein nicht um das Statusamt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs hat konkurrieren wollen, sondern mit Blick auf die im erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1682 Beigeladene zu 2. nur um das Funktionsamt (den Dienstposten) als Vorsitzende/r eines Senats; dafür ist ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 1.9.2021 im Verfahren 6 CE 21.2082).
  • VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683

    Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat mit (Kammer-)Beschluss vom 23. Juli 2021 im Verfahren M 5 E 21.1681 und mit (Kammer-) Beschlüssen vom 26. Juli 2021 in den Verfahren M 5 E 21.1683 und 1684 die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen abgelehnt.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080

    Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters

    Rn. 6 Im Verlauf der - für jede Stelle getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht der jeweils zur Beförderung vorgesehene Bewerber beigeladen worden ist, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt und ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.

  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …

    vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 -,.
  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH

    Rn. 6 Im Verlauf der - für jede Stelle getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht der jeweils zur Beförderung vorgesehene Bewerber beigeladen worden ist, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt und ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).

    Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.

  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082

    Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs

    Rn. 6 Im Verlauf der - für jedes (Beförderungs-) Amt getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht die jeweils ausgewählten Bewerber beigeladen worden sind, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt, ferner ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).

    Rn. 13 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.

    Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.

  • VGH Bayern, 28.07.2025 - 10 NE 25.827

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren gegen Cannabiskonsumverbot

    Rn. 18 Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 4 VwGO oder § 94 VwGO analog im Hinblick auf die von den Antragstellern erhobene Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 der Bayerischen Verfassung ist vorliegend mit dem Charakter des Eilverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17;… Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Aug. 2024, § 94 VwGO Rn. 12).
  • VG München, 02.01.2024 - M 26b S 23.5250

    Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes für Schulbesuch - hier Nachweis der …

    Hierfür ist maßgeblich, dass Sinn und Zweck der Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes einer Aussetzung zuwiderlaufen würden und auch Gründe der Prozessökonomie nicht dafür streiten, das Verfahren auszusetzen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 07.09.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 17.03.2022 - 6 ZB 21.2057

    Keine Ausgleichszulage für Flächen außerhalb von Bayern

    Das aber ist allein Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 18).
  • VG München, 25.07.2024 - M 26a S 24.3624

    Anforderung eines Nachweises über vollständigen Masernschutz, Erfolgloser …

    Hierfür ist maßgeblich, dass Sinn und Zweck der Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes einer Aussetzung zuwiderlaufen würden und auch Gründe der Prozessökonomie nicht dafür streiten, das Verfahren auszusetzen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 07.09.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192

    Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren

    Rn. 2 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 CE 21.2552

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrüge

    Der Senatsvorsitzende hatte zu allen anhängigen Konkurrentenstreitverfahren mit Blick auf den Lauf der jeweiligen Beschwerdebegründungsfrist bereits mit Schreiben vom 16. August 2021 anlässlich des Zwischenstreits (6 C 21.2079) um die von der Antragstellerin beantragte Aussetzung der Eilverfahren darauf hingewiesen, dass sämtliche vom Verwaltungsgericht vorgelegten (Gerichts- und Behörden-)Akten bei der Geschäftsstelle des Senats eingesehen werden können.
  • VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.3272

    Eilverfahren gegen die künftige Besetzung einer Vorsitzendenstelle beim BFH

  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2705

    Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof

  • VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451

    Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor …

  • VG München, 15.07.2025 - M 26a E 24.7467

    Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker, Zwangsvollstreckung, Aussetzungsantrag im …

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