Rechtsprechung
| VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 94; AEUV Art. 267
Keine Verfahrensaussetzung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Verfahrensgang
- BFH, 20.07.2020 - Z-PV3015/12
- VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1681
- VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1683
- VG München, 26.04.2021 - M 5 E 21.1684
- VG München, 21.07.2021 - M 5 E 21.1681
- VG München, 21.07.2021 - M 5 E 21.1683
- VG München, 21.07.2021 - M 5 E 21.1684
- VG München, 22.07.2021 - M 5 E 21.1681
- VG München, 22.07.2021 - M 5 E 21.1683
- VG München, 22.07.2021 - M 5 E 21.1684
- VG München, 23.07.2021 - M 5 E 21.1681
- VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683
- VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1684
- VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
- VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 CE 21.2079
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 C 21.2555
- VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 CE 21.2552
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
- VGH Bayern, 23.11.2021 - 6 CE 21.2768
- VGH Bayern, 23.11.2021 - 6 CE 21.2769
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- VG München, 18.10.2021 - M 5 E 21.1682
Besetzung der Stelle der Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs
Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
Im Verfahren M 5 E 21.1682 ist bislang noch keine Entscheidung getroffen worden.Rn. 12 2. Soweit sich die Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung im Verfahren M 5 E 21.1682 betreffend das Amt einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs richtet, in dem das Verwaltungsgericht noch keine Hauptentscheidung getroffen hat, ist sie jedenfalls unbegründet.
Denn dem Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von vornherein nicht um das Statusamt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs hat konkurrieren wollen, sondern mit Blick auf die im erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1682 Beigeladene zu 2. nur um das Funktionsamt (den Dienstposten) als Vorsitzende/r eines Senats; dafür ist ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 1.9.2021 im Verfahren 6 CE 21.2082).
- VG München, 22.07.2021 - M 5 E 21.1681
Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 22. Juli 2021 - M 5 E 21.1681 bis 1684 - wird zurückgewiesen.Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat mit (Kammer-)Beschluss vom 23. Juli 2021 im Verfahren M 5 E 21.1681 und mit (Kammer-) Beschlüssen vom 26. Juli 2021 in den Verfahren M 5 E 21.1683 und 1684 die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen abgelehnt.
Rn. 10 1. Unzulässig ist die Beschwerde, soweit sie die erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1681, 1683 und 1684 betrifft.
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs
Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
Denn dem Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von vornherein nicht um das Statusamt der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Bundesfinanzhofs hat konkurrieren wollen, sondern mit Blick auf die im erstinstanzlichen Verfahren M 5 E 21.1682 Beigeladene zu 2. nur um das Funktionsamt (den Dienstposten) als Vorsitzende/r eines Senats; dafür ist ein Anordnungsanspruch nicht ersichtlich (vgl. Hinweisschreiben des Berichterstatters vom 1.9.2021 im Verfahren 6 CE 21.2082). - VG München, 26.07.2021 - M 5 E 21.1683
Konkurrenz um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am Bundesfinanzhof
Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2021 - 6 C 21.2079
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat mit (Kammer-)Beschluss vom 23. Juli 2021 im Verfahren M 5 E 21.1681 und mit (Kammer-) Beschlüssen vom 26. Juli 2021 in den Verfahren M 5 E 21.1683 und 1684 die Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen abgelehnt.
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2080
Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters
Rn. 6 Im Verlauf der - für jede Stelle getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht der jeweils zur Beförderung vorgesehene Bewerber beigeladen worden ist, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt und ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in einer …
vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 -,. - VGH Bayern, 26.10.2021 - 6 CE 21.2081
Einstweiliger Rechtsschutz bei Bewerbung um Vorsitzendenstelle am BFH
Rn. 6 Im Verlauf der - für jede Stelle getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht der jeweils zur Beförderung vorgesehene Bewerber beigeladen worden ist, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt und ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).Die Ablehnungsgesuche im Übrigen betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an den Beschlüssen vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - und 27. September 2021 - 6 CE 21.2082 und 6 C 21.2192 - für befangen gehalten werden.
Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.
- VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 CE 21.2082
Konkurrenteneilverfahren um das Amt des Präsidenten des Bundesfinanzhofs
Rn. 6 Im Verlauf der - für jedes (Beförderungs-) Amt getrennt geführten - erstinstanzlichen Verfahren, zu denen vom Verwaltungsgericht die jeweils ausgewählten Bewerber beigeladen worden sind, hat die Antragstellerin ohne Erfolg mehrere Befangenheitsanträge gegen die zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter gestellt, ferner ebenfalls erfolglos die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO beantragt (dazu Senatsbeschluss vom 7.9.2021 - 6 C 21.2079).Rn. 13 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll.
Auf den Senatsbeschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - wird verwiesen.
- VGH Bayern, 28.07.2025 - 10 NE 25.827
Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren gegen Cannabiskonsumverbot
Rn. 18 Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 47 Abs. 4 VwGO oder § 94 VwGO analog im Hinblick auf die von den Antragstellern erhobene Popularklage gemäß Art. 98 Satz 4 der Bayerischen Verfassung ist vorliegend mit dem Charakter des Eilverfahrens nach § 47 Abs. 6 VwGO nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17;… Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand Aug. 2024, § 94 VwGO Rn. 12). - VG München, 02.01.2024 - M 26b S 23.5250
Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes für Schulbesuch - hier Nachweis der …
Hierfür ist maßgeblich, dass Sinn und Zweck der Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes einer Aussetzung zuwiderlaufen würden und auch Gründe der Prozessökonomie nicht dafür streiten, das Verfahren auszusetzen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 07.09.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 17.03.2022 - 6 ZB 21.2057
Keine Ausgleichszulage für Flächen außerhalb von Bayern
Das aber ist allein Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. BayVGH, B.v. 7.9.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 18). - VG München, 25.07.2024 - M 26a S 24.3624
Anforderung eines Nachweises über vollständigen Masernschutz, Erfolgloser …
Hierfür ist maßgeblich, dass Sinn und Zweck der Vorschriften des einstweiligen Rechtsschutzes einer Aussetzung zuwiderlaufen würden und auch Gründe der Prozessökonomie nicht dafür streiten, das Verfahren auszusetzen (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 07.09.2021 - 6 C 21.2079 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 27.09.2021 - 6 C 21.2192
Streitwert in Konkurrentenstreitverfahren
Rn. 2 Die Ablehnungsgesuche betreffen den Vorsitzenden Richter S. und die Richterin R., die von der Antragstellerin vor allem wegen des Hinweisschreibens vom 1. September 2021, wegen der Behandlung der Anträge auf Akteneinsicht und Gewährung weiterer Schriftsatzfristen, wegen der Vorbefassung mit den von der Antragstellerin früher geführten Beschwerdeverfahren 6 CE 15.2800 und 6 CE 16.246 und wegen ihrer Mitwirkung an dem Beschluss vom 7. September 2021 - 6 C 21.2079 - für befangen gehalten werden, wobei die Vorbefassung "nicht nur eine zutiefst sachfremde Haltung" belegen, sondern auch "den Verdacht auf eine entsprechende begangene Rechtsbeugung" nahelegen soll. - VGH Bayern, 19.10.2021 - 6 CE 21.2552
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und unzulässige Anhörungsrüge
Der Senatsvorsitzende hatte zu allen anhängigen Konkurrentenstreitverfahren mit Blick auf den Lauf der jeweiligen Beschwerdebegründungsfrist bereits mit Schreiben vom 16. August 2021 anlässlich des Zwischenstreits (6 C 21.2079) um die von der Antragstellerin beantragte Aussetzung der Eilverfahren darauf hingewiesen, dass sämtliche vom Verwaltungsgericht vorgelegten (Gerichts- und Behörden-)Akten bei der Geschäftsstelle des Senats eingesehen werden können. - VGH Bayern, 08.02.2022 - 6 CE 21.3272
Eilverfahren gegen die künftige Besetzung einer Vorsitzendenstelle beim BFH
- VGH Bayern, 01.02.2022 - 6 CE 21.2705
Besetzung der Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof
- VG München, 14.12.2021 - M 5 E 21.4451
Richterrecht, Stellenbesetzung, (vorläufiger) vorbeugender Rechtsschutz vor …
- VG München, 15.07.2025 - M 26a E 24.7467
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