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| BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 09.05.1957 - IV B 42.56
- BVerwG, 31.10.1958 - VI CB 240.57
- BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.01.1960 - VI C 229.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts und Fischbach-Knüppel (Das Landesbeamtengesetz von Berlin, 1954, Anm. II zu § 171) ausgeführt, es entspreche dem Sinn der Wiedereinführung des Beamtenrechts im Lande Berlin, daß nur diejenigen mit der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben betrauten Angestellten in das Beamtenverhältnis übergeführt werden sollen, die den allgemein an die Beamtenbewerber gestellten Anforderungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht genügen.Dieser Auffassung ist der Senat schon in dem genannten Urteil vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - entgegengetreten.
- BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Der Dienstherr hat bei der Beurteilung der Würdigkeit auch keinen Beurteilungsspielraum (vgl. hierzu BVerwGE 5, 153 [162] und 8, 192 [195]). - BVerwG, 27.02.1959 - VI C 235.57
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Der Dienstherr hat bei der Beurteilung der Würdigkeit auch keinen Beurteilungsspielraum (vgl. hierzu BVerwGE 5, 153 [162] und 8, 192 [195]).
- BGH, 09.07.1951 - IV ZR 3/50
Berücksichtigung eines Restitutionsgrunds in der Revision
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Ein Wiederaufnahmegrund der in § 580 Nr. 1 bis 7 a ZPO angeführten Art ist nach der herrschenden Proseßrechtslehre (vgl. BGHZ 3, 65 [BGH 09.07.1951 - IV ZR 3/50];… Baumbach, ZPO, 24. Aufl., Anm. 3 C zu § 561;… Stein-Jonas-Schönke, ZPO, 18. Aufl., Anm. II 2 c zu § 561) im Revisionsverfahren zu beachten. - BVerwG, 01.07.1955 - V C 30.54
Rechtsanspruch Blinder auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Etwas anderes ist es, daß die Beurteilung der Würdigkeit eine Frage nicht nur der rechtlichen Subsumtion, sondern weitgehend der Tatsachenwertung unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles ist, so daß sich die Prüfung des Revisionsgerichts im wesentlichen darauf zu beschränken hat, ob das Tatsachengericht bei der ihm im vollen Umfang übertragenen Beurteilung den Begriff der Würdigkeit verkannt hat (vgl. auch BVerwGE 2, 185 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54] mit kritischer Anmerkung von Jesch in DÖV 1956 S. 77).". - BVerwG, 07.11.1957 - II C 29.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Denn daraus, daß in der Zeit zwischen dem Zusammenbruch des Deutschen-Reiches und dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) in Berlin kein Beamtenrecht galt, also keine neuen Beamtenverhältnisse begründet wurden (vgl. Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG II C 29.57 - und vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 73.59 -), folglich die Staatsaufgaben, die nach deutschem Recht üblicherweise von Beamten wahrgenommen werden, von Angestellten wahrgenommen wurden, läßt sich nicht folgern, daß diese Angestellten in persönlicher Hinsicht den gleichen Anforderungen wie Beamte genügen mußten. - BVerwG, 15.01.1960 - VI C 73.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Denn daraus, daß in der Zeit zwischen dem Zusammenbruch des Deutschen-Reiches und dem Inkrafttreten des Landesbeamtengesetzes (1. Dezember 1952) in Berlin kein Beamtenrecht galt, also keine neuen Beamtenverhältnisse begründet wurden (vgl. Urteile vom 7. November 1957 - BVerwG II C 29.57 - und vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 73.59 -), folglich die Staatsaufgaben, die nach deutschem Recht üblicherweise von Beamten wahrgenommen werden, von Angestellten wahrgenommen wurden, läßt sich nicht folgern, daß diese Angestellten in persönlicher Hinsicht den gleichen Anforderungen wie Beamte genügen mußten.
- BVerwG, 08.05.1968 - VI C 14.64 Für die rechtliche Beurteilung dieses Antrags wird auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - (Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Berlin Nr. 1 = DÖV 1960 S. 640 ), vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - (…Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 2 ), vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - und vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 61.61 (…Buchholz BVerwG a.a.O. Nr. 9) hingewiesen.
- BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60
Rechtsmittel
Die Auffassung des Berufungsgerichts, es sei keine Ermessensfrage, ob ein Vergehen den Beamten der Berufung in das Beamtenverhältnis unwürdig erscheinen lasse, sondern es handele sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der in vollem Umfang der Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte unterliege, steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, DÖV 1960 S. 840 , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, vom 6. Juli 1960 - BVerwG VI C 193.58 - und BVerwGE 15, 128 [130]). - BVerwG, 20.08.1980 - 2 B 54.79
Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- Ferner ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß es sich bei dem Begriff "unwürdig" in § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG um einen verwaltungsgerichtlich voll nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff handelt, daß bei Eigentumsdelikten des Beamten die Würdigkeit zur Berufung in ein Beamtenverhältnis regelmäßig, d.h. außer bei Vorliegen besonderer Umstände, zu verneinen ist, daß Dienstherr und Gerichte bei der Beurteilung der Unwürdigkeit an die tatsächlichen Feststellungen und an die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter strafrechtliche Vorschriften in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden sind, daß dienstliche Bewährung und Wohlverhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes nach der Ernennung außer Betracht bleiben müssen und daß neben der Art der Straftat auch die Person des Täters und seine Motive sowie die sonstigen besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind, so insbesondere auch, ob unter Berücksichtigung der seit der Tat vergangenen Zeit anzunehmen ist, daß durch eine Aufrechterhaltung der Ernennung das Ansehen des Dienstherrn leiden oder die Arbeit der Verwaltung Schaden nehmen würde (vgl. u.a. BVerwGE 15, 128 [129 ff.]; Urteile vom 25. Januar 1960 - BVerwG 6 C 240.57 - [Buchholz 237.2 § 171 LBG Berlin Nr. 2], vom 17. Juli 1963 - BVerwG 6 C 162.60 - [Buchholz 232 § 12 BBG Nr. 7], vom 12. September 1963 - BVerwG 2 C 14.62 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9] und vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).
- BVerwG, 27.02.1964 - II C 61.61 Zutreffend hat das Berufungsgericht dargelegt, daß zu den Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes nach § 171 LBG auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gehören; so bereits BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - und vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - (auch Fischbach-Knüppel, Das Landesbeamtengesetz von Berlin, 1954, § 171 Anm. II).
- BVerwG, 30.09.1965 - II C 156.62
Rechtsmittel
Geht man jedoch mit dem Berufungsgericht von der Anwendbarkeit des § 171 LBG (F. 1952 und 1954) auf die Inhaber von Hochschulassistentenstellen aus, so kann der Kläger, sofern er die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 - [Buchholz BVerwG 237.2, § 171 LBG Nr. 1] , vom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 2] , vom 7. Dezember 1961 - BVerwG II C 19.60 - und;… vom 27. Februar 1964 - BVerwG II C 61.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 9]), aus dieser Vorschrift nur herleiten, daß er als wissenschaftlicher Hochschulassistent in ein Beamtenverhältnis, nicht hingegen, daß er in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu übernehmen war. - BVerwG, 07.12.1961 - II C 19.60
Entlassung eines Beamtenanwärters - Allgemeine Voraussetzungen für die Berufung …
Das Berufungsgericht ist zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 15. Januar 1960 - BVerwG VI C 229.58 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 1 = DÖV 1960, 840, undvom 25. Januar 1960 - BVerwG VI C 240.57 -, Buchholz BVerwG 237.2 § 171 Nr. 2) davon ausgegangen, daß zu den Voraussetzungen für die Übertragung eines Amtes nach § 171 LBG auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gehören, also u.a. auch die Würdigkeit des Bewerbers für die Übernahme in ein Beamten Verhältnis.
dejure.org
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