Rechtsprechung
| BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufklärungspflicht des Gerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen - Zweifel des Gerichts an einer Gewissensentscheidung - Begriff der Gewissensentscheidung - Vernehmung eines Zeugen hinsichtlich einer die Kriegsdienstverweigerung tragenden Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.02.1988 - 10 VG A 230/85
- BVerwG, 25.05.1988 - 6 B 21.88
- BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87
Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Dabei wird es auch zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats zum Nachweis einer längere Zeit nach Ableistung des Wehrdienstes geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ein Schlüsselerlebnis oder auch sonstige vom Wehrpflichttigen geltend zu machende und nachzuweisende, entsprechend schwerwiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung in dem genannten Sinne dienen können (vgl. dazu Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - <BVerwGE 81, 294 [BVerwG 02.03.1989 - 6 C 10/87] = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33 = NVwZ-RR 1989, 419>). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Dieses wird nunmehr unter Beachtung der vom Senat entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217) zu prüfen haben, ob nach den gesamten Umständen des Falles die Kriegsdienstverweigerung des Klägers als zur Überzeugung des Gerichts hinreichend sicher auf einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG beruhend angesehen werden kann (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 1 KDVG). - BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Dabei wird es auch zu berücksichtigen haben, daß nach der Rechtsprechung des Senats zum Nachweis einer längere Zeit nach Ableistung des Wehrdienstes geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ein Schlüsselerlebnis oder auch sonstige vom Wehrpflichttigen geltend zu machende und nachzuweisende, entsprechend schwerwiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung in dem genannten Sinne dienen können (vgl. dazu Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - <BVerwGE 81, 294 [BVerwG 02.03.1989 - 6 C 10/87] = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33 = NVwZ-RR 1989, 419>). - BVerwG, 01.06.1987 - 6 C 122.83
Kriegsdienstverweigerungssachen - Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 20.03.1990 - 6 C 28.88
Das Gericht ist deshalb verpflichtet, den Sachverhalt unter Heranziehung der Beteiligten, aber ohne an ihr Vorbringen und ihre Beweisanträge gebunden zu sein, von Amts wegen zu erforschen und zu diesem Zweck zusätzlich zu der Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei alle sich ihm sonst noch bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen können, um die Frage zu klären, ob die Kriegsdienstverweigerung des Wehrpflichtigen auf einer echten Gewissensentscheidung beruht (vgl. Urteil vom 1. Juni 1987 - BVerwG 6 C 122.83 - ).
- BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92
Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der …
Entsprechend diesem Sinn ist der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt, wenn die Verhandlung in Räumen stattfindet, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BFH-Entscheidungen vom 21. März 1985 IV S 21/84, BFHE 143, 487, BStBl II 1985, 551;… vom 10. August 1988 IV R 31/88, BFH/NV 1990, 41; vom 27. November 1991 X R 98-100/90, BFHE 166, 524, BStBl II 1992, 411; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG - vom 23. November 1989 6 C 28/88, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 1249).
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