Rechtsprechung
| BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers - Anforderungen an die richterlichen Feststellungen zu der Ernsthaftigkeit einer Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 16.11.1978 - 9 K 3975/78
- BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74
Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Ein Verwaltungsgericht verletzt seine Verpflichtung zur erschöpfenden Sachaufklärung in der Regel nicht durch Unterlassen von weiteren Fragen an die vernommene Partei oder durch Nichtanhörung von Zeugen, wenn ein Beteiligter durch einen Rechtsanwalt vertreten ist und dieser keine weiteren Fragen stellt, weitere Beweiserhebung nicht verlangt und die ihm zustehenden verfahrensrechtlichen Befugnisse damit nicht ausschöpft (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 -).Mit der schließlich von der Revision erhobenen Rüge, das Verwaltungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen, kann grundsätzlich kein Verfahrensmangel begründet werden, denn ein solcher Vorwurf betrifft in der Regel Subsumtionsmängel und ist daher dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - mit Nachw.).
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
In übrigen hat sich die Fragestellung des Verwaltungsgerichts nicht auf dieses Problem, sondern auf den Unterschied zwischen einer Ausbildung im Frieden und dem Kriegsdienst mit der Waffe bezogen; die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 28, 243 [261 f.] und 32, 40 [45 f.] sowie BVerwG Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 und 10) hat das Verwaltungsgericht gesehen und in einer verfahrensrechtlich nicht zu beanstandenden Weise angewandt. - BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
In übrigen hat sich die Fragestellung des Verwaltungsgerichts nicht auf dieses Problem, sondern auf den Unterschied zwischen einer Ausbildung im Frieden und dem Kriegsdienst mit der Waffe bezogen; die hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (BVerfGE 28, 243 [261 f.] und 32, 40 [45 f.] sowie BVerwG Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 und 10) hat das Verwaltungsgericht gesehen und in einer verfahrensrechtlich nicht zu beanstandenden Weise angewandt.
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Das Verwaltungsgericht hat nicht verkannt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere BVerwGE 55, 217 [219]) für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer die Feststellung konkreter Umstände nötig ist, die den Schluß auf die vom Wehrpflichtigen behauptete Gewissensentscheidung zulassen. - BVerwG, 24.10.1973 - VI C 126.73
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Materielle Beweislast des …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Hinsichtlich der gerügten Verletzung materiellen Rechts kann die Revision schon deshalb keinen Erfolg haben, weil die Voraussetzungen des § 137 Abs. 3 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO und § 34 Abs. 2 Satz 2 oder 3 WPflG nicht gegeben sind (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 126.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 22]). - BVerwG, 05.11.1975 - VI C 72.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Der Glaube und die religiöse Erziehung eines Wehrpflichtigen machen seine Ablehnung des Kriegsdienstes mit der Waffe noch nicht zu einer Gewissensentscheidung; das hat der Senat selbst für den Fall der aktiven Betätigung eines Kriegsdienstverweigerers in einer kleinen, dem absoluten Verbot der Tötens im Kriege besonders verpflichteten religiösen Gemeinschaft betont (Urteil vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 72.74 - [Buchholz 448.0 § 25 Nr. 93]). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 80.75
Gewaltsame Abwehr eines Ausrottungsfeldzuges - Absolute Achtung menschlichen …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Mit dem von der Revision (S. 6 der Revisionsbegründung) angenommenen Verstoß gegen die im Urteil des Senats vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 80.75 - (Buchholz 448.0 § 2 S WPflG Nr. 100) niedergelegte Auffassung über die Unerheblichkeit der Nähe einer militärischen Tätigkeit zum Eintritt der Tötungsfolge kann ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nicht begründet werden. - BVerwG, 06.05.1980 - 6 C 31.80
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen in Kriegsdienstverweigerungsverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1980 - 6 C 28.79
Dem Verwaltungsgericht brauchte sich daher eine weitere Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung nicht aufzudrängen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1980 - BVerwG 6 C 31.80 -).
- BVerwG, 19.01.1981 - 6 C 86.80
Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Das Verwaltungsgericht verletzt auch in Kriegsdienstverweigerungssachen seine Verpflichtung zur erschöpfenden Sachaufklärung in der Regel nicht durch Unterlassen von weiteren Fragen, wenn ein Beteiligter - wie hier der Kläger - durch einen Rechtsanwalt vertreten ist und dieser keine weiteren Fragen stellt, eine weitere Beweiserhebung nicht verlangt und damit die ihm zustehenden verfahrensrechtlichen Befugnisse und Möglichkeiten nicht ausschöpft (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 - mit Nachweisen).Dem Verwaltungsgericht brauchte sich daher eine weitere Befragung des Klägers nicht aufzudrängen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 - Beschluß vom 2. Oktober 1980 - BVerwG 6 CB 71.80 - mit Nachweisen).
Ein Verstoß gegen die Denkgesetze liegt im übrigen nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 - Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 23.01.1984 - 6 C 131.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der …
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang in Wahrheit die Würdigung der Aussage des Klägers durch das Verwaltungsgericht angreift, kann sie auch damit keinen Erfolg haben, weil die Feststellung des Verwaltungsgerichts, die Antwort des Klägers auf die Frage nach der Rechtfertigung des Attentats auf H..., insbesondere der von ihm angestellte Vergleich mit dem Mordanschlag auf den hessischen Wirtschaftsminister K..., ließe nicht auf eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Problemen des menschlichen Gewissens schließen, jedenfalls nicht denkgesetzlich schlechterdings unmöglich ist (vgl. Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 03.08.1983 - 6 C 69.81
Wehrpflichtiger - Intellektuelle Überforderung - Parteivernehmung - Problematik …
Schließlich kann der Kläger auch mit seiner Rüge, das Verwaltungsgericht habe bei der Würdigung seiner Bekundungen gegen Denkgesetze verstoßen, keinen Erfolg haben; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein solcher Mangel in aller Regel nicht dem Verfahrensrecht, sondern den sachlichen Recht zuzurechnen, so daß diese Rüge im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision grundsätzlich unzulässig ist (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen und Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 -). - BVerwG, 08.06.1983 - 6 C 80.81
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen einer echten …
Dabei kann dahinstehen, ob mit einer Verfahrensrevision überhaupt eine solche Rüge erhoben werden kann (vgl. dazu Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43] und Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 -); denn jedenfalls läßt sich kein solcher Verstoß feststellen. - BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 215.80 Dabei kann dahinstehen, ob ein solcher Verstoß dem Verfahrensrecht oder nicht vielmehr dem sachlichen Recht zuzuordnen und damit im Rahmen der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluß vom 2. Juni 1980 - BVerwG 6 C 97.79 - mit Nachweisen und Urteil vom 26. September 1980 - BVerwG 6 C 28.79 -); denn jedenfalls hält sich die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
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