Rechtsprechung
| BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 17.08.1982 - 19 K 80 A. 1448
- VGH Bayern, 02.11.1983 - 3 B 82 A.2910
- BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Papierfundstellen
- DVBl 1986, 141
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 30.10.1981 - 6 C 1.80
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - (ZBR 1982, 180) zugrunde; denn in dieser Entscheidung wird davon ausgegangen, daß ein Lehrer, der regelmäßig außerhalb seines Dienst- und Wohnortes Unterricht an einem weiteren Schulort erteilt, zu dem in § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG bezeichneten Kreis von Dienstreisenden gehört.Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BRKG unmittelbar in dieser Vorschrift geregelt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 -
und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ). Für die Gewährung einer Aufwandsvergütung genügt, daß es sich um Dienstreisen handelt, für die regelmäßig, also bei üblichem Verlauf, geringere Aufwendungen als allgemein entstehen (Urteil vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 m. Nachw.).
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]). - BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81
Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
- BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78
Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]). - BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81
Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]). - BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81
Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]). - BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83
Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]). - BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73
Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland - …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BRKG unmittelbar in dieser Vorschrift geregelt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 -und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ). - BVerwG, 08.02.1983 - 9 CB 698.82
Geschäftsverteilungsplan - Recht auf gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]). - BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68
Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder …
Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
- BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87
Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des …
Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - (ZBR 1986, 141) weiter aus dem Gesamtzusammenhang der reisekostenrechtlichen Vorschriften hergeleitet hat, haben Beamte insoweit nur einen Dienstort.Allein die Regelmäßigkeit oder Häufigkeit von dienstlich veranlaßten Reisen des Beamten zu einem bestimmten Ort führt nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - a.a.O. - und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - <ZBR 1982, 180>).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 67, 157 [BVerwG 29.04.1983 - 6 C 78/81] und Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ) folgt aus dieser Vorschrift, daß dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.
- BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91
Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort
Dienstort des Klägers im reisekostenrechtlichen Sinn ist seit August 1981 der Sitz der Firma M. Zwar ist als Dienstort eines Beamten im hier maßgeblichen Sinn grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (Urteil vom 21. Juni 1989 (BVerwGE 82, 148, 149) [BVerwG 21.06.1989 - 6 C 4/87]; Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - (ZBR 1986, 141);… Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, 4. Aufl., Bd. I, § 2 BRKG Rz. 42;… Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, § 2 BRKG Rz. 17).Dementsprechend lagen den bisher ergangenen einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 1989 - a.a.O. - Urteil vom 23. Oktober 1985 - a.a.O. - siehe auch Urteil vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ZBR 1982, 180 -) Sachverhalte zugrunde, bei denen trotz häufiger Reisetätigkeit des Beamten der tatsächliche Mittelpunkt seiner Aufgabenwahrnehmung am Ort der Stammdienststelle für ihn fortbestanden hatte.
Diese Auslegung des Begriffs des Dienstortes in § 2 Abs. 2 Satz 1 BRKG steht nicht in Widerspruch dazu, daß der Beamte reisekostenrechtlich nur einen Dienstort hat (BVerwGE 82, 148; Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - a.a.O.;… Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, Teil B, § 2 BRKG Rz. 20;… Schulz, a.a.O., S. 15).
- BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88
Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied
Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - <ZBR 1986, 141> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <ZBR 1990, 49>).Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist Dienstort des Beamten der Ort, in dem er - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten muß (Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ).
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 235/06
Reisekostenerstattung bei Teilabordnung
Der Begriff des "Dienstortes" iSv. § 2 Abs. 2 BRKG aF ist nach den für die Gesetzesauslegung allgemein geltenden Kriterien zu bestimmen (BVerwG 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - ZBR 1986, 141).Der Bedienstete hat in diesem Fall reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (vgl. Senat 1. Dezember 1994 - 6 AZR 354/94 - zu I 2 der Gründe; BVerwG 23. Oktober 1985 aaO; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148; VGH Baden-Württemberg 27. Juni 1988 - 4 S 1172/88 - ZBR 1989, 86).
- BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99
Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter
bb) Dienstort iS dieser Bestimmung sowie iSd. entsprechenden Vorschrift des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) ist die politische Gemeinde, in der die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder auf Grund einer Abordnung zugewiesen ist (BVerwG 15. Dezember 1993 - 10 C 11/91 - BVerwGE 94, 364 ff. mwN; 23. Oktober 1985 - 6 C 3/84 - BayVBl. 1986, 184 f.).Der Beamte hat reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (…BVerwG 15. Dezember 1993 - 10 C 11/91 - aaO. mwN; 23. Oktober 1985 - 6 C 3/84 - aaO;… Meyer/Fricke aaO § 2 Rn. 49).
- BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09
Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld …
Allein die Regelmäßigkeit und Häufigkeit von dienstlich veranlassten Reisen des Beamten führen nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 111 S. 98 ff. und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 = Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 2 S. 3 f.). - BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 354/94
Reisekosten: Dienstort nach § 2 Abs. 2 LRKG
Der Begriff des Dienstortes in § 2 Abs. 2 und 3 LRKG bedarf der Auslegung (BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - ZBR 1986, 141).Befinden sich Teile einer Behörde oder Nebenstellen in einer anderen Gemeinde, so ist als Dienstort der Ort anzusehen, in dem der Bedienstete längere Zeit ständig oder überwiegend Dienst leisten muß; der Bedienstete hat in diesem Fall reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (vgl. BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1985, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 27. Juni 1988 - 4 S 1172/88 - ZBR 1989, 86).
- VG Weimar, 22.04.2003 - 4 K 1279/01
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Dienstort; Dienstreise; …
Ausgehend davon, dass als Dienstort eines Beamten im reisekostenrechtlichen Sinne grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Dienststätte des Beamten liegt, in der er regelmäßig seinen Dienst leistet - der der Beamte also als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung (vgl. so schon [zum bundesrechtlich nicht definierten "Dienstort´- Begriff] BVerwG, U. vom 23.10.1985 - 6 C 3/84 -, ZBR 1984, 141 f.; sowie BVerwGE 82, 148, 149f.) oder einer abordnungsgleichen Maßnahme (so die im Widerspruchsbescheid des Beklagten angeführte Entscheidung BVerwGE 94, 364) zugewiesen ist - hat der Beamte reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (BVerwG wie vor m.w.N.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 82, 148, 153; 67, 157, 159, und Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - a.a.O.), die die erkennende Kammer teilt, folgt daraus, dass dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.
- VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10
Reisekostenvergütung der Beamten und Richter
Die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ("überwiegend") ist unbedenklich, da dieser sich mit den üblichen juristischen Methoden auslegen lässt und in diesem Zusammenhang eine zeitlich-quantitative Betrachtung naheliegt (siehe etwa BVerwG vom 23.10.1985 = BayVBl 1986, 184). - BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88
Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds …
Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder die Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - <ZBR 1986, 141> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <ZBR 1990, 49>).Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist Dienstort des Beamten der Ort, in dem er - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten muß (Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ).
- VGH Bayern, 01.07.2014 - 14 ZB 12.1812
Dienstort; Außendiensttätigkeit; Änderung der Dienststelle
- VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12
Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 5 Sa 363/15
Reisekostenerstattung nach der KAVO bei mehreren Tätigkeitsstätten
- OVG Niedersachsen, 11.06.2018 - 5 LA 179/16
Tagegeld
- VGH Hessen, 12.02.1997 - 2 UE 1644/96
Wegstreckenentschädigung für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort und am Dienstort, …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 11 S 1287/88
Zur reisekostenrechtlichen Frage des Dienstortes eines Güteprüfers
- VGH Hessen, 26.06.2013 - 1 A 1469/12
- VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2495/12
Personalvertretungsrecht der Länder
- BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92
Räumliche Versetzung eines Beamten - Normativ nicht geregelte, behördeninterne …
- VG München, 12.12.2013 - M 17 K 12.5531
Dienststellenverlegung; Begriff des Dienstortes; Flughafen ... ; nachträgliche …
- VG Kassel, 11.06.2012 - 1 K 1441/11
Tagegeld für Polizeivollzugsbeamte
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91
Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des …
- VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068
Reisekosten für eine Dienstreise
- VG Köln, 23.04.2020 - 23 K 672/19
- LAG Hessen, 22.02.1991 - 13 Sa 726/90
Anspruch eines Technischen Angestellten auf Reisekostenvergütung für den Weg von …
- VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im …
- VG Köln, 20.07.2022 - 23 K 6286/20
- VG Oldenburg, 25.09.2002 - 6 A 1418/00
Abwesenheitsdauer; Aufwandsvergütung; Bundesbeamter; Bundesminister für Finanzen; …
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1985 - 6 C 3/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 47 Abs. 2 VwGO.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Hieraus wird zugleich deutlich, daß das Normenkontrollgericht nicht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 8. August 1983 - Nr. 1 N 1279/79 - BayVBl. 1984, 405) und des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31) abgewichen ist. - BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Danach kommt eine Verwirkung des Antragsrechts nach § 47 Abs. 2 VwGO in der Tat in Betracht, wenn der Antragsteller zunächst die ihm günstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ausnutzt und sich erst dann gegen die ihm ungünstigen Festsetzungen wendet (vgl. etwa das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31). - VGH Hessen, 04.01.1994 - 4 N 1793/93
Normenkontrollverfahren: Nachteil einer juristischen Person des öffentlichen …
Denn abgesehen davon, daß der Nachteil, worauf die Antragsgegnerin hinweist, nur von einem Teil des Bebauungsplans ausgehen kann, hat sich der Antragsteller, soweit er als juristische Person die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans begehrt, mit seinem Normenkontrollantrag in einen unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben nicht hinnehmbaren Widerspruch zu seinem bisherigen eigenen Verhalten hinsichtlich des Bebauungsplans gesetzt; der Antragsteller hat insoweit von seinem Antragsrecht in rechtsmißbräuchlicher und unzulässiger Weise Gebrauch gemacht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.10.1972 - IV C 27.70 - DÖV 1973, 350; OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.1985 - 6 OVG C 3/84 - BRS 44 Nr. 31; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.1983 - 10 C 26/82 - BRS 40 Nr. 37).
- OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 6 K 3274/91
Normenkontrolle; Verwirkung; Zulässigkeit; Voreigentümer; Anerkenntnis; …
Zwar kommt eine Verwirkung des Antragsrechts nach § 47 Abs. 2 VwGO in Betracht, wenn Antragsteller zunächst die ihnen günstigen Festsetzungen eines Bebauungsplans ausnutzen und sich erst dann gegen die ihnen ungünstigen Festsetzungen wenden (vgl. BVerwG NVwZ 1992, 974 = BauR 1992, 187 = UPR 1992, 189; OVG Lüneburg BRS 44 Nr. 31). - VGH Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 8 S 810/95
Verwirkung der Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren
Die Antragstellung knapp 12 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung verstößt gegen Treu und Glauben, weil sich der Antragsteller hierdurch in einen von der Rechtsordnung nicht hinnehmbaren Widerspruch zu seinem bisherigen eigenen Verhalten setzt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1992 - 4 NB 2.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 61; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.4.1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31;… OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.6.1983 - 10 C 26.82 - BRS 40 Nr. 37). - BVerwG, 20.02.1992 - 4 NB 17.91
Nichtigkeit eines Bebauungsplanes - Zunahme von Verkehrslärm um 1,5 dB (A) als …
Hieraus wird zugleich deutlich, daß das Normenkontrollgericht nicht mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von den in der Beschwerde genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluß vom 8. August 1983 - Nr. 1 N 1279/79 - Bay.VBl. 1984, 405) und des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 24. April 1985 - 6 C 3/84 - BRS 44 Nr. 31) abgewichen ist. - OVG Niedersachsen, 26.08.1991 - 6 K 18/89
Antragsbefugnis; Normenkontrolle; Bebauungsplan
Die aufgrund der hier streitigen Bebauungspläne - auf die allein es in diesem Verfahren nur ankommen kann - zu erwartende Zunahme des Straßenverkehrs ist jedoch kein Umstand, der es erforderlich gemacht hätte, das Interesse der Antragsteller an der Beibehaltung des jetzigen Zustandes als besonderes privates Interesse bei der Aufstellung der Pläne in die Abwägung einzustellen (vgl. Urt. d. Sen. BRS 44 Nr. 31, und v. 26.5.1988 - 6 OVG C 29/86 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 16.8.1989 - 4 NB 27.88 -). - VGH Hessen, 15.02.1991 - 3 N 2594/85
Verwirkung eines Normenkontrollantragsrechts
Rn. 24 Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß nicht nur materielle, sondern auch prozessuale Rechte den Geboten von Treu und Glauben unterliegen und daß deshalb die Befugnis zur Anrufung der Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen wegen Verwirkung ausgeschlossen sein kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 26.01.1972, BVerfGE 32, 305 (308); BVerwG, Beschluß vom 18.12.1989, BRS 49 Nr. 42; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.1983, BRS 40 Nr. 37, OVG Lüneburg, Urteil vom 24.04.1985, BRS 44 Nr. 31;… Dürr, Die Antragsbefugnis bei der Normenkontrolle von Bebauungsplänen, 1. Aufl. 1987, S. 107;… Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 47 Rdnr. 68).
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