Rechtsprechung
| BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation - Motivation - Rechtliche Würdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.09.1985 - 7 VG A 154/81
- BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Papierfundstellen
- BVerwGE 79, 24
- NVwZ 1989, 60
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84
Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Sowohl das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - sowie Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.w.N.) haben aber stets hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die jeweils individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> m.w.N.), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat (vgl. hierzu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 115.83 - <BVerwGE 75, 188 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 11>).Vielmehr wird das Verwaltungsgericht über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze neu zu befinden haben.
- BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 51.82
Wehrpflichtiger - Nothilfesituation - Kriegsdienstverweigerer
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Problemkreis kommt es daher auch nicht darauf an, für welche Handlungsalternative der Wehrpflichtige sich entscheidet, sondern allein auf die seiner Entscheidung zugrundeliegende (konkret-individuelle) Motivation (so bereits Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - <BVerwGE 39, 269 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38>; vgl. hierzu auch Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - und vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 51.82 - ).Dies folgt im übrigen auch aus der Rechtsprechung des Senats, wonach dann, wenn ein Wehrpflichtiger eine ihm vorgehaltene Situation als zugespitzte Nothilfesituation bewertet, dem Verwaltungsgericht eine hiervon abweichende Wertung verwehrt ist, wenn der Wehrpflichtige die Situation objektiv so auffassen muß oder zumindest kann und wenn er sie subjektiv als solche empfindet (so Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 51.82 - ).
- BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Vielmehr wird das Verwaltungsgericht über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter Beachtung der vom Senat in seinem Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - (Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 1) sowie in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4) niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze neu zu befinden haben.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner ersten grundlegenden Entscheidung zu Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG (Beschluß vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - <BVerfGE 12, 45 ff.>) ausgeführt, daß der Begriff des "Gewissens" in Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs und nicht im Sinne theologischer oder philosophischer Lehren über Begriff, Wesen und Ursprung des Gewissens zu verstehen sei (…a.a.O. S. 54). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Zwar hat das Verwaltungsgericht beim Kläger eine Reihe von konkreten Anhaltspunkten - insbesondere in seiner Erziehung im Elternhaus - festgestellt, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu BVerwGE 55, 217) für die Annahme einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe sprechen. - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
- BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70
Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesem Problemkreis kommt es daher auch nicht darauf an, für welche Handlungsalternative der Wehrpflichtige sich entscheidet, sondern allein auf die seiner Entscheidung zugrundeliegende (konkret-individuelle) Motivation (so bereits Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG 8 C 95.70 - <BVerwGE 39, 269 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 38>; vgl. hierzu auch Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - und vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 51.82 - ). - BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73
Vereinbarkeit der Bereitschaft zum Dienst in einer Radarkompanie mit der …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Dieses hat in diesem Zusammenhang u.a. auf den arbeitsteiligen Charakter moderner Kriegsführung hingewiesen und den eigentlichen Kriegsdienst als einen "vielschichtigen, zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf" charakterisiert, bei dem die Nähe zum Eintritt des Tötungserfolgs nicht von Bedeutung sein könne und es auch nicht auf den Grad der Entscheidungsfreiheit des einzelnen sowie seinen mehr oder weniger erheblichen Beitrag zum Vernichtungsvorgang ankomme (vgl. insbesondere Urteil vom 10. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - <BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90>). - BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger - …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Sowohl das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - sowie Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.w.N.) haben aber stets hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die jeweils individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> m.w.N.), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat (vgl. hierzu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 115.83 - <BVerwGE 75, 188 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 11>). - BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76
Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung …
Auszug aus BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86
Sowohl das Bundesverfassungsgericht (…a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - sowie Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.w.N.) haben aber stets hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die jeweils individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> m.w.N.), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat (vgl. hierzu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 115.83 - <BVerwGE 75, 188 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 11>). - BVerwG, 04.08.1975 - 6 B 37.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …
- BVerwG, 20.02.1984 - 6 C 13.82
Kriegsdienstverweigerung - Verletzung der Aufklärungspflicht - …
- BVerwG, 22.09.1982 - 6 B 50.82
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Würdigung von Bekundungen - …
- BVerwG, 13.02.1987 - 6 C 29.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensprüfung - Unwahrscheinliche Konfliktsituation
- BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
- BVerwG, 20.03.1985 - 6 C 51.83
Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Anerkennung - Kriegssituation
- BVerwG, 19.06.1979 - 6 C 39.77
- BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04
Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …
Deshalb wird im Fachschrifttum (vgl. u.a. Bäumlin, VVDStRL 28 , 3, 8 f.;… Denninger in AK-GG, Bd. 1, 1. Aufl. 1984, Art. 4 RNr. 51 [ebenso Preuß in der 2. Aufl. 1989, RNr. 51];… H.H. Rupp, a.a.O.) und in der Rechtsprechung (Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - <BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24 = NVwZ 1989, 60>) für eine positive Feststellung - gerade auch wegen der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu Recht - der Sache nach eine nach außen tretende, rational mitteilbare und nach dem Kontext intersubjektiv nachvollziehbare Darlegung der Ernsthaftigkeit, Tiefe und Unabdingbarkeit der Gewissensentscheidung gefordert. - BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88
Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert …
In Übereinstimmung mit dem Senat vertreten sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45, 54 f.; 48, 127, 173; 69, 1, 23) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242, 246; 75, 188, 195; 79, 24, 27) in ständiger Rechtsprechung den subjektiven Gewissensbegriff.Es muß hierbei erkennbar sein, daß es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (BVerwG Urteil vom 3. Februar 1988 - 6 C 3/86 -, NVwZ 1989, 60; Gutachten Denninger, S. 15).
- BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 16.20
Jagdrechtliche Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen
Rn. 18 Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ;… Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ).
- VG Karlsruhe, 01.03.2017 - 4 K 2840/16
Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Erbrechtsbeschränkungen; …
Es muss hierbei erkennbar sein, dass es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.02.1988 - 6 C 3/86 - juris Rn. 15; BAG…, Urteil vom 24.05.1989 - 2 AZR 285/88 - juris Rn. 48). - BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 22.94
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Versäumung der …
Der Kläger sieht eine Abweichung des angefochtenen Urteils einmal von dem Urteil des Senats vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24, mit dem er grundsätzlich entschieden hat, daß die Verwaltungsgerichte ihrer schwierigen Aufgabe, zu prüfen und zu entscheiden, ob der betroffene Wehrpflichtige den Kriegsdienst mit der Waffe aus "Gewissensgründen" verweigert, nur dann gerecht werden können, "wenn sie die von dem Wehrpflichtigen für sich in Anspruch genommenen individuellen Gewissensgründe zum Ausgangspunkt ihrer Prüfung nehmen und sodann die von ihm gegebene Begründung und Erläuterung vor dem Hintergrund seiner Vorstellungen und im Zusammenhang seiner Überlegungen und Abwägungen nachvollziehen" (…a.a.O. S. 28).Mit seiner erkennbar hinter dieser tatsächlichen Würdigung stehenden Rechtsauffassung ist das Verwaltungsgericht aber nicht von der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 3. Februar 1988, a.a.O., abgewichen.
Insofern würde das angefochtene Urteil, selbst wenn es von dem Urteil des Senats vom 3. Februar 1988, a.a.O., abgewichen wäre, jedenfalls nicht auf dieser Abweichung beruhen.
- BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86
Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung - …
Worauf die Gewissensnot konkret beruht, hängt von dem individuellen Gewissen des betroffenen Wehrpflichtigen ab (vgl. dazu das zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 -); in Betracht kommt daher nicht allein eine schwere Gewissensbelastung infolge des Zwanges, durch einen Dienst im Sanitätsdienst, der seinerseits in das Militär eingebunden ist, das Töten im Kriege zumindest mittelbar zu unterstützen, wie das Verwaltungsgericht sie beim Kläger festgestellt hat (vgl. dazu auch das bereits angeführte Urteil vom 30. September 1987 - BVerwG 6 C 49.85 - ); vielmehr kann der Wehrpflichtige auch dadurch in Gewissensnot geraten, daß er als Angehöriger des Sanitätsdienstes verpflichtet ist, jedenfalls eine Handfeuerwaffe entgegenzunehmen und sich an ihr zum Schießen, und zwar typischerweise auf Menschen, ausbilden zu lassen. - BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 283/88
Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen - Wirksamkeit einer ordentlichen …
In Übereinstimmung mit dem Senat vertreten sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45, 54 f.; 48, 127, 173; 69, 1, 23) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242, 246; 75, 188, 195; 79, 24, 27) in ständiger Rechtsprechung den subjektiven Gewissensbegriff.Es muß hierbei erkennbar sein, daß es sich um eine nach außen tretende, rational mitteilbare und intersubjektiv nachvollziehbare Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer Selbstbestimmung handelt (BVerwG Urteil vom 3. Februar 1988 - 6 C 3/86 - NVwZ 1989, 60; Gutachten Denninger, S. 15).
- BVerwG, 23.11.1988 - 6 C 51.86
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Irreale Fallgestaltung - …
Nur so ist es auch zu begründen, daß die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Teilnahme an einem Verteidigungskrieg seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen von vornherein ausschließt, während umgekehrt seine Anerkennung nicht allein daran scheitern kann, daß er nicht bereit ist, in Kriegssituationen zum Schutz von Menschenleben notfalls andere Menschen zu töten (vgl. zu den Besonderheiten kriegerischer Situationen sowie ihrer Abgrenzung von notwehr- und nothilfeährilichen Situationen im Kriege Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 -sowie vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - ). Soweit das Verwaltungsgericht dem Kläger die Situation eines sein Elternhaus angreifenden Panzers vorgehalten und in diesem Zusammenhang versucht hat, bei ihm eine Gewissensbelastung im Hinblick darauf zu "provozieren", daß er als Kriegsdienstverweigerer mangels militärischer Ausbildung keine Panzerfaust bedienen und nur aus diesem Grunde den Angriff nicht abwehren könne, war diese Fallgestaltung irreal und deshalb für die Feststellung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ungeeignet (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. in dem bereits angeführten Urteil vom 3. Februar 1988, a.a.O., mit Nachweisen), zumal das Verwaltungsgericht eine im Ausgangspunkt notwehr- oder nothilfeähnliche Situation im Kriege durch das Nahelegen der Verwendung militärischer Abwehrmittel in eine kriegerische Verteidigungshandlung umgebildet und dem Kläger damit ein Verhalten angesonnen hat, das seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerade ausgeschlossen hätte.
- BVerwG, 11.11.2021 - 3 C 17.20
Beantragung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks aus ethischen …
Rn. 17 Als Gewissensentscheidung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 3 GG wird jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung angesehen, die der Einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so dass er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1960 - 1 BvL 21/60 - BVerfGE 12, 45 ;… Kammerbeschluss vom 2. Mai 2018 - 1 BvR 3250/14 - NVwZ 2018, 1635 Rn. 18; BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1988 - 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 und vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 - BVerwGE 127, 302 ). - BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 1.91
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
Eine solche - unzutreffende - Gleichsetzung ist zum einen in der Charakterisierung der dem Kläger vorgehaltenen, typisch kriegerischen Situation (vgl. dazu grundlegend Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 62.73 - BVerwGE 49, 71 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 90; vgl. zu dieser Problematik auch Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24) als einer (der zivilen Nothilfesituation) "gleichgelagerten Nothilfesituation" zu sehen, zum anderen in dem Vorwurf an den Kläger, daß er die beiden ihm vorgehaltenen Situationen anhand seiner sittlichen Maßstäbe unterschiedlich bewertet hat, während er sie nach der erkennbaren Auffassung des Verwaltungsgerichts gleich hätte bewerten müssen.Nur so ist es auch zu begründen, daß zwar die Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Teilnahme an einem Verteidigungskrieg seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen von vornherein ausschließt, nicht aber seine Bereitschaft zur Tötung des Angreifers in Fällen privater Notwehr und Nothilfe sowie dann auch in notwehr- und nothilfeähnlichen Situationen im Kriege (vgl. dazu aus jüngster Zeit Urteil vom 27. Juli 1992 - BVerwG 6 C 17.90 - im Anschluß an Urteil vom 23. November 1988 - BVerwG 6 C 51.86 - Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 29, jeweils m.w.Nachw.; zu den Besonderheiten kriegerischer Situationen sowie ihrer Abgrenzung von notwehr- und nothilfeähnlichen Situationen im Kriege vgl. Urteile vom 20. März 1985 - BVerwG 6 C 51.83 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 149 sowie vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 3.86 - a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 91/10
Auswahlverfahren beim Mikrozensus
- BVerwG, 11.12.1991 - 6 C 32.89
Urteilsbegründung Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen einer …
- BVerwG, 30.07.1990 - 6 C 43.88
"Innere Verwurzelung" der Entscheidung des Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst
- BVerwG, 27.07.1992 - 6 C 17.90
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
- BVerwG, 28.11.1989 - 6 C 43.87
- VG Regensburg, 07.11.2016 - RO 9 K 16.32244
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- BVerwG, 28.01.1991 - 6 B 30.90
Zulassung der Revision wegen Abweichung des Urteils von Entscheidungen des …
- VG Regensburg, 08.05.2023 - RO 5 S 23.525
Zur Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz vom 7.12.2016 und deren …
- VG Regensburg, 20.10.2017 - RO 9 K 17.34870
Erfolglose Asylklage ukrainischer Staatsangehöriger
- BVerwG, 07.07.1989 - 6 C 13.87
Wirksame Revisionszulassung - Zulassungsgrund - Kriegsdienstverweigerung - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2008 - 2 B 15.07
Kolumbien, Union Patriotica, UP, Mitglieder, Glaubwürdigkeit, Übergriffe, …
- BVerwG, 25.07.2002 - 6 B 47.02
- VG Saarlouis, 27.04.2010 - 2 K 186/09
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG Hamburg, 10.09.2013 - 10 W 312/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- VG Hamburg, 30.07.2013 - 10 W 71/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach fünfjähriger Dienstzeit in der …
- VG Hamburg, 02.07.2013 - 10 W 57/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach siebenjähriger Dienstzeit in der …
- VG Hamburg, 28.05.2013 - 10 W 52/13
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
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