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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9604
BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10 (https://dejure.org/2011,9604)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2011 - 6 C 31.10 (https://dejure.org/2011,9604)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2011 - 6 C 31.10 (https://dejure.org/2011,9604)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HE, § 1 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HE, § 1 Abs 1 S 1 RdFunkGebStVtr HE
    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebühren fallen auch für einen PC mit funktionsfähigem Internetanschluss an

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunkgebühren fallen auch für einen PC mit funktionsfähigem Internetanschluss an

  • datenbank.nwb.de

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2011, 770
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Zur Begründung bezieht er sich auf die Urteile des erkennenden Senats in den Verfahren BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09.

    bb) bis dd) Wegen der Erfüllung der übrigen Anforderungen eines Rundfunkempfangsgerätes im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV durch einen internetfähigen PC wird auf das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 27. Oktober 2010 (BVerwG 6 C 17.10 [richtig: 6 C 17.09 - d. Red.] Rn. 16 bis 25) Bezug genommen.

    Insoweit wird zur Begründung auf die Gründe des den Beteiligten bekannten Urteils des Senats vom 27. Oktober 2010 (BVerwG 6 C 17.10 [richtig: 6 C 17.09 - d. Red.] Rn. 36 bis 53) Bezug genommen.

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Die Rechtmäßigkeit der im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).

    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Die Vorschrift stellt nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Gerätes, sondern allein auf dessen objektive Eignung ab (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 - BVerfGE 90, 60, 90 f.).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4;… Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Durch die "Pauschalierungen" sollen Beweisschwierigkeiten vermieden werden, das Gebühreneinzugsverfahren mithin so einfach wie möglich gestaltet werden (Beschluss vom 6. Februar 1996 - BVerwG 6 B 72.95 - NJW 1996, 1163, 1164).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10
    Denn durch § 10 RGebStV sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in ihrer seit dem 1. März 2007 geltenden Fassung auf der Grundlage von Art. 99 GG für revisibel erklärt worden (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 44 Rn. 4;… Urteil vom 29. April 2009 a.a.O.).
  • OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LB 55/17

    Verletzung des Grundsatzes der Selbstorganschaft durch Mandatierung eines anderen …

    Deshalb war es der Eigenschaft als Empfangsgerät nicht abträglich, wenn es über die Möglichkeit des Rundfunkempfangs hinaus weitere Verwendungen zuließ (BVerwG, Urteil vom 20.04.2011 - 6 C 31/10 -, Rn. 17, juris).
  • VGH Bayern, 13.12.2011 - 7 BV 11.127

    Rundfunkgebühr für internetfähigen PC

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es nicht auf die subjektive Zweckbestimmung eines Geräts oder auf die Nutzungsgewohnheiten seines Besitzers an, sondern allein auf die objektive Eignung des Geräts zum Empfang von Rundfunksendungen (BVerwG vom 27.10.2010 NJW 2011, 946 und vom 20.4.2011 ZUM 2011, 770/771).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass Nutzer internetfähiger PCs grundsätzlich Rundfunkgebühren zu zahlen haben, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt (…BVerwG vom 27.10.2010, a.a.O., S. 948, vom 20.4.2011, a.a.O., S. 771 f., vom 17.8.2011 MMR 2011, 840 und vom 12.10.2011 ; ebenso BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876/880, vom 27.4.2011 Az. 7 BV 10.443 und vom 8.11.2011 Az. 7 BV 11.2265 ).

  • VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10

    Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum

    Da es in diesem Zusammenhang nicht auf die Nutzungsgewohnheiten ankommt, ist es der Eigenschaft als Empfangsgerät auch nicht abträglich, wenn es über die Möglichkeit des Rundfunkempfangs hinaus weitere Verwendungen zulässt (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 -, Juris; siehe auch BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Daher sind Personen, die ihren PC - mit modernem technischen Standard - zu üblichen Arbeitszwecken angeschafft haben und nutzen, durch die -nachträgliche - Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Lifestream mit der Situation konfrontiert, plötzlich im Rechtssinn ein "Rundfunkempfangsgerät" zu besitzen und im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auch bereitzuhalten, und zwar selbst dann, wenn sie es nicht "online" nutzen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 - und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 17.09 -, jeweils Juris).

  • BVerwG, 22.01.2013 - 6 B 48.12

    Rundfunkempfangsgerät; internetfähiger PC; Anschaffung; Nutzung; Arbeitszwecke; …

    Auf die Nutzungsgewohnheiten kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Urteil vom 20. April 2011 - BVerwG 6 C 31.10 - ZUM 2011, 770 Rn. 16).
  • VG Berlin, 22.04.2015 - 27 K 357.14

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen und Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

    Die von der tatsächlichen Nutzung losgelöste Definition eines Abgabentatbestandes zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im nicht privaten Bereich deutete sich schon mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den internetfähigen Personal Computer im nicht privaten Bereich an (BVerwG, Urteil vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 -, Rn. 19, juris).
  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 7 BV 11.2265

    Gebührenfreiheit für neuartige Rundfunkempfangsgeräte; internetfähiger PC

    Rn. 12 Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, dass internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte sind und deren Nutzer Rundfunkgebühren zu zahlen haben, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt (BVerwG vom 27.10.2010 NJW 2011, 946 und vom 20.4.2011 ZUM 2011, 770; ebenso BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009, 876).
  • VG Freiburg, 21.06.2023 - 1 K 2324/22

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rückständigkeit eines …

    Rn. 28 Hinsichtlich der Voraussetzungen der Rundfunkbeitragspflicht (Wohnungsinhaberschaft, keine Rundfunkbeitragsbefreiung) und der Höhe des Rundfunkbeitrages sind die Verhältnisse im jeweiligen Veranlagungszeitraum maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.04.2011 - 6 C 31.10 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 7 BV 12.1399

    Rundfunkgebühr; internetfähiger PC; Bereithalten zum Empfang; Rundfunkempfang …

    Rn. 13 a) Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung, dass internetfähige PCs Rundfunkempfangsgeräte sind und deren Nutzer Rundfunkgebühren zu zahlen haben, ohne dass es darauf ankommt, ob der PC zum Rundfunkempfang bestimmt ist oder ob der Nutzer damit tatsächlich Radio- oder Fernsehsendungen empfängt (BVerwG vom 27.10.2010 NJW 2011 S. 946, vom 20.4.2011 ZUM 2011 S. 770, vom 17.8.2011 NVwZ-RR 2012 S. 5, und vom 29. März 2012 ZUM 2012 S. 717; ebenso BayVGH vom 19.5.2009 ZUM 2009 S. 876, vom 27.4.2011 ZUM 2012 S. 76 und vom 13.12.2011 MMR 2012 S. 774).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 11 B 8.10

    Rundfunkgebührenpflicht internetfähiger Computer

    Rn. 17 Da die insoweit streitigen und auch für das hiesige Verfahren entscheidungserheblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 12.09, 6 C 17.09, 6 C 21.09 -, nachfolgend ebenso Urteil v. 20. April 2011 - BVerwG 6 C 31.10 -, sämtlich zit. nach juris) inzwischen höchstrichterlich geklärt sind, wird zur Begründung auf die Gründe der den Beteiligten bekannten Urteile vom 27. Oktober 2010 Bezug genommen, die sich der Senat zu eigen macht und hinsichtlich derer der Kläger - auch nach Hinweis des Gerichts auf den sich hieraus ergebenden voraussichtlichen Erfolg der Berufung des Beklagten - anschließend keine weiteren Ausführungen in der Sache gemacht hat.
  • VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866

    Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes

    Der Tatbestand des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgeräts knüpft nicht an die konkrete Verwendung des Geräts oder die subjektive Nutzungsabsicht an, sondern stellt lediglich auf die objektive Eignung des Geräts zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ab (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2011 - 6 C 31/10; BayVGH, U.v. 13.12.2011 - 7 BV 11.127 - jeweils juris).
  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 3 K 13.926

    Rundfunkbeitrag; Betriebsstätte; geräteunabhängiges Finanzierungsmodell; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2013 - 19 E 247/12

    Nachweis des Zugangs der ordnungsgemäßen Abmeldung von den Rundfunkgebühren

  • VG Gelsenkirchen, 22.11.2011 - 14 K 5764/10

    BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; …

  • AG Essen, 11.11.2010 - 196 C 31/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei unverschuldetern Versäumnis der …

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