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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,6286
BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86 (https://dejure.org/1988,6286)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.1988 - 6 C 31.86 (https://dejure.org/1988,6286)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 1988 - 6 C 31.86 (https://dejure.org/1988,6286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Unvollständigkeit des Protokolls - Tonaufnahmegerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82

    Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Dadurch, daß das benutzte Gerät infolge eines Defektes wesentliche Teile der Aussage des Klägers tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, weil nicht gemäß § 160 a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweit vorläufig aufgezeichnet wurde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31>).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83

    Protokollaufnahme - Parteivernehmung - Wehrpflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlen ganze Teile, insbesondere mit den Antworten des Klägers auf die Fragen des Gerichts zu der speziellen Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung sowie zu seinem Verhalten in Konfliktsituationen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81

    Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defekts des Tonaufnahmegerätes (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlen ganze Teile, insbesondere mit den Antworten des Klägers auf die Fragen des Gerichts zu der speziellen Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung sowie zu seinem Verhalten in Konfliktsituationen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 28.02.1983 - 6 CB 20.82

    Sachdienlichkeit des Überzeugens vom einwandfreien Funktionieren eines …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.1988 - 6 C 31.86
    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlen ganze Teile, insbesondere mit den Antworten des Klägers auf die Fragen des Gerichts zu der speziellen Problematik des Kriegsdienstes und der Kriegsdienstverweigerung sowie zu seinem Verhalten in Konfliktsituationen (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit; …

    Deshalb wird im Fachschrifttum (vgl. u.a. Bäumlin, VVDStRL 28 , 3, 8 f.;… Denninger in AK-GG, Bd. 1, 1. Aufl. 1984, Art. 4 RNr. 51 [ebenso Preuß in der 2. Aufl. 1989, RNr. 51];… H.H. Rupp, a.a.O.) und in der Rechtsprechung (Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - <BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24 = NVwZ 1989, 60>) für eine positive Feststellung - gerade auch wegen der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu Recht - der Sache nach eine nach außen tretende, rational mitteilbare und nach dem Kontext intersubjektiv nachvollziehbare Darlegung der Ernsthaftigkeit, Tiefe und Unabdingbarkeit der Gewissensentscheidung gefordert.
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische …

    Ein Ausnahmefall, in dem zur Sicherung des vom Tatsachengericht ermittelten Tatsachenstoffs die Protokollierung einer Beweisaufnahme offensichtlich unerläßlich ist und deswegen auf nähere Ausführungen zur Erheblichkeit eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Wiedergabe von Bekundungen verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1976 - BVerwG VI C 12.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 21 S. 10 , vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36 S. 11 und vom 15. September 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 46 S. 8 ; Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerwG VI C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 S. 4 m.w.N.), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 20.12.2000 - III R 63/98

    Revision - Verfahrensmangel - Zeugenaussage - Tonaufnahmegerät - …

    Dadurch, dass das benutzte Gerät --möglicherweise infolge eines Defektes oder Bedienungsfehlers-- wesentliche Teile der Aussage des Zeugen tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch insoweit an einer Aufzeichnung überhaupt, wenn nicht gemäß § 160a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweitig z.B. in einem gesonderten Berichterstattervermerk, auf den in zulässiger Weise Bezug genommen worden ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 21. April 1993 XII ZR 126/91, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1993, 1034; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 15. September 1988 6 C 31.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 105 VwGO Nr. 46, m.w.N.; vom 23. Februar 1983 6 C 96.82, BVerwGE 67, 43, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1983, 550) aufgezeichnet worden ist.
  • VG Regensburg, 07.11.2016 - RO 9 K 16.32244

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …

    Deshalb wird im Fachschrifttum (vgl. u.a. Bäumlin, VVDStRL 28 , 3, 8 f.;… Denninger in AK-GG, Bd. 1, 1. Aufl. 1984, Art. 4 RNr. 51 [ebenso Preuß in der 2. Aufl. 1989, RNr. 51];… H.H. Rupp, a.a.O.) und in der Rechtsprechung (Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - <BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24 = NVwZ 1989, 60>) für eine positive Feststellung - gerade auch wegen der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu Recht - der Sache nach eine nach außen tretende, rational mitteilbare und nach dem Kontext intersubjektiv nachvollziehbare Darlegung der Ernsthaftigkeit, Tiefe und Unabdingbarkeit der Gewissensentscheidung gefordert.
  • VG Regensburg, 20.10.2017 - RO 9 K 17.34870

    Erfolglose Asylklage ukrainischer Staatsangehöriger

    Deshalb wird im Fachschrifttum (vgl. u.a. Bäumlin, VVDStRL 28 , 3, 8 f.;… Denninger in AK-GG, Bd. 1, 1. Aufl. 1984, Art. 4 RNr. 51 [ebenso Preuß in der 2. Aufl. 1989, RNr. 51];… H.H. Rupp, a.a.O.) und in der Rechtsprechung (Urteil vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 C 31.86 - <BVerwGE 79, 24 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 24 = NVwZ 1989, 60>) für eine positive Feststellung - gerade auch wegen der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu Recht - der Sache nach eine nach außen tretende, rational mitteilbare und nach dem Kontext intersubjektiv nachvollziehbare Darlegung der Ernsthaftigkeit, Tiefe und Unabdingbarkeit der Gewissensentscheidung gefordert.
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