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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40167
BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13 (https://dejure.org/2014,40167)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2014 - 6 C 32.13 (https://dejure.org/2014,40167)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32.13 (https://dejure.org/2014,40167)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    RStV § 20 Abs. 1
    Bundesweites Fernsehprogramm; Reichweite des Zulassungserfordernisses; Prüfprogramm der Zulassungskontrolle; regional beschränkte Fernsehwerbung; Finanzierungszweck von Fernsehwerbung; abweichende Regelung durch (sonstiges) Landesrecht.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    RStV § 20 Abs. 1
    Bundesweites Fernsehprogramm; Finanzierungszweck von Fernsehwerbung; Prüfprogramm der Zulassungskontrolle; Reichweite des Zulassungserfordernisses; abweichende Regelung durch (sonstiges) Landesrecht; regional beschränkte Fernsehwerbung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Regionale Werbespots im "Pro Sieben" Programm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 S 1 RdFunkStVtr BY 2001, § 51b RdFunkStVtr BY 2001, Art 5 Abs 1 GG
    Regionale Werbespots im "Pro Sieben" Programm

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 S 1 RdFunkStVtr BY 2001, § 51b RdFunkStVtr BY 2001, Art 5 Abs 1 GG
    Regionale Werbespots im "Pro Sieben" Programm

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkrechtliche Zulassung der regionalen Differenzierung von Werbespots durch den Veranstalter eines bundesweiten Rundfunkprogramms

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Regionale Werbespots im "Pro Sieben" Programm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    ProSiebenSat1 kündigt Widerstand gegen Verbot der regionalen TV-Werbung an

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regionale TV-Werbespots

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pro Sieben darf regionale Werbespots senden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulassungserfordernis für Rundfunkveranstalter gilt nur für redaktionelle Sendeinhalte

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Pro Sieben darf regionale Werbespots senden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassungserfordernis für Rundfunkveranstalter gilt nur für redaktionelle Sendeinhalte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pro Sieben darf regionale Werbespots senden

  • boorberg.de (Pressemitteilung)

    Pro Sieben darf regionale Werbespots senden

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Pro Sieben darf regionale Werbespots senden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit regionaler Werbung im bundesweiten Fernsehen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Privater Fernsehsender "Pro Sieben" darf regionale Werbespots senden

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 18.12.2014)

    Entscheidung des BVerwG zu regionaler Werbung in der Kritik

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 339
  • K&R 2015, 282
  • afp 2015, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05

    Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
    Gefährdungen des verfassungsrechtlich vorgegebenen Vielfaltsziels entstehen auch infolge des erheblichen Konzentrationsdrucks im Bereich privatwirtschaftlichen Rundfunks (BVerfG, Urteil vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05 u.a. - BVerfGE 119, 181 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
    Ein solches Erlaubnisverfahren darf neben der Überprüfung allgemeiner Voraussetzungen wie etwa Geschäftsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Antragstellers nur der Gewährleistung der Rundfunkfreiheit dienen, um derentwillen es verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. bereits BVerfG, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295 ).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
    Die Berechtigung zur Einfügung von Werbung folgt einfachgesetzlich aus § 43 Satz 1 RStV, wonach private Veranstalter ihre Rundfunkprogramme durch Einnahmen aus Werbung finanzieren können (vgl. zur verfassungsrechtlichen Grundlage: BVerfG, Urteil vom 5. Februar 1991 - 1 BvF 1/85 u.a. - BVerfGE 83, 238 ;… Ladeur, in: Hahn/Vesting, Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, RStV § 7 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 C 31.13

    Produktplatzierung; Verbot zu starker Herausstellung; Schleichwerbung; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2014 - 6 C 32.13
    Sie bezwecken den Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit des Veranstalters, die Verhinderung von Irreführungen des Zuschauers sowie die Wahrung der Wettbewerbsneutralität des Rundfunks (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2014 - 6 C 31.13 - juris Rn. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2026 - 13 A 2858/24

    Kein Public Value-Status für Teleshoppingsender

    Rn. 275 Vgl. zur Bewertung von Werbung als Finanzierungsinstrument und als kommerzielle, bestimmungsgemäß einseitig ausgerichtete Kommunikation BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32.13 -, juris, Rn. 18; vgl. auch Dörr, in: Cole/Oster/Wagner, Medienstaatsvertrag, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (HK-MStV), 93. Lieferung, 10/2022, MStV, § 2 Rn. 88.

    Rn. 288 vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32.13 -, juris, Rn. 18,.

    Rn. 300 Vgl. zur Werbung in Bezug auf die Rundfunkzulassung: BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32.13 -, juris, Rn. 18.

  • VG Berlin, 22.04.2024 - 32 K 1.23
    An der Auffassung des BVerwG, wonach sich das Zulassungserfordernis nach § 20 Abs. 1 Satz 1 RStV auf das Anbieten redaktionell gestalteter Sendeinhalte bezieht und der Veranstalter im Hinblick auf die Einfügung von Werbung keinen aus § 20 Abs. 1 RStV herrührenden oder hierauf gestützten Beschränkungen unterworfen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32/13 - juris Rn. 12), kann vor diesem Hintergrund nach der Änderung des RStV in § 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 11 nicht mehr festgehalten werden.

    Rn. 82 Der Umstand, dass § 43 RStV die Finanzierung der Rundfunkprogramme privater Veranstalter durch Einnahmen aus Werbung vorsieht, ohne dies von einem Zulassungserfordernis abhängig zu machen, ist unerheblich, da dieses Erfordernis als Reaktion auf die Entscheidung des BVerwG vom 17. Dezember 2014 (vgl. BVerwG - 6 C 32/13 - juris) gerade neu implementiert wurde, ohne die Finanzierungsbestimmung in § 43 RStV aber erkennbar zu tangieren.

    Das BVerwG ging im Anschluss daran jedoch davon aus, dass der Normgeber des Rundfunkstaatsvertrags keine Aussagen zu Gegenstand und Reichweite des rundfunkrechtlichen Zulassungserfordernisses intendiert und auch nicht in allgemeingültiger Weise die rechtliche Beziehung zwischen Werbung und Programm habe regeln wollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2014 - 6 C 32/13 - juris Rn. 14).

    Rn. 101 Zugangsregelungen im Bereich des Rundfunks, also die Normierung eines Erlaubnisverfahrens, das der Überprüfung dient, ob bei der Aufnahme privater Rundfunkveranstaltungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Meinungsvielfalt im Rundfunk und an ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung genüge getan ist, dürfen neben der Überprüfung allgemeiner Voraussetzungen wie etwa Geschäftsfähigkeit oder Zuverlässigkeit des Antragstellers nur der Gewährleistung der Rundfunkfreiheit dienen, um derentwillen das Erlaubnisverfahren verfassungsrechtlich geboten ist (vgl. BVerfG…, Urteil vom 16. Juni 1981 - 1 BvL 89/78 - BVerfGE 57, 295, juris Rn. 103; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32/13 - juris Rn. 17).

    Vor dem Hintergrund dieses in dem genannten gerichtlichen Klageverfahren erfolgten detaillierten Vorbringens regionaler Rundfunkveranstalter kann dem Gesetzgeber ebenfalls nicht vorgehalten werden, sich kein zumindest vertretbares Bild über Tatsachen und Wirkzusammenhänge gemacht zu haben, da die in Rede stehenden Neuregelungen des § 7 RStV gerade in Reaktion auf das dem Urteil der 27. Kammer des VG Berlin nachfolgende Urteil des BVerwG vom 17. April 2014 - 6 C 32/13 - ergangen sind.

  • BVerwG, 22.06.2016 - 6 C 9.15

    Aufgedrängte Werbung; Beanstandung; Fremdproduktion; Irreführung; Kommission für …

    Der Senat hat in seiner Rechtsprechung keinen Zweifel daran gelassen, dass die werbebezogenen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags an die Rundfunkveranstalter adressiert sind und sich bereits aus diesem Umstand die Verantwortlichkeit eines Veranstalters für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte ergibt (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 6 C 32.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:171214U6C32.13.0] - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 71 Rn. 21;… der Sache nach ebenso: Urteil vom 6. Mai 2015 - 6 C 11.14 - BVerwGE 152, 122 Rn. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-555/19

    Fussl Modestraße Mayr - Vorlage zur Vorabentscheidung - Fernsehen - Richtlinie …

    {FN:2} 6 C 32.13.
  • VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.257

    Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG ergibt sich die Verantwortlichkeit eines Veranstalters für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte bereits daraus, dass die werbebezogenen Vorschriften des Medienstaatsvertrags an die Rundfunkveranstalter adressiert sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 32.13 - juris Rn. 21; U.v. 6.5.2015 - 6 C 11.14 - BVerwGE 152, 122 - jeweils zum RStV).

    Ein Rundfunkveranstalter, der eine fremdproduzierte Sendung ausstrahlt, übernimmt in programmlichredaktioneller Hinsicht deren Konzept ungeachtet der von ihm jeweils eingegangenen lizenzvertraglichen Verpflichtungen (BVerwG, U.v. 17.12.2014, a.a.O. Rn. 21).

  • VG München, 27.11.2025 - M 17 K 21.2179

    Medienrecht, Beanstandung, Schleichwerbung, Werbeabsicht

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG ergibt sich die Verantwortlichkeit eines Veranstalters für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte bereits daraus, dass die werbebezogenen Vorschriften des Medienstaatsvertrags an die Rundfunkveranstalter adressiert sind (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2014 - 6 C 32.13 - juris Rn. 21; U.v. 6.5.2015 - 6 C 11.14 - BVerwGE 152, 122 - jeweils zum RStV).

    Ein Rundfunkveranstalter, der eine fremdproduzierte Sendung ausstrahlt, übernimmt in programmlichredaktioneller Hinsicht deren Konzept ungeachtet der von ihm jeweils eingegangenen lizenzvertraglichen Verpflichtungen (BVerwG, U.v. 17.12.2014, a.a.O. Rn. 21).

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