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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1330
BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73 (https://dejure.org/1974,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1974 - VI C 33.73 (https://dejure.org/1974,1330)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1974 - VI C 33.73 (https://dejure.org/1974,1330)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des Wehrpflichtigen zur Tötung eines Angreifers in einer Notwehrlage - Vorliegen einer "situationsbedingten" Kriegsdienstverweigerung - Bereitschaft zu kriegerischen Abwehrhandlungen mit ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 95.70

    Voraussetzungen einer durch das Grundgesetz (GG) geschützten …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.

    Das ist schon in dem oben zitierten Urteil BVerwGE 39, 269 (272) [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] zutreffend klargestellt worden.

    Das wird insbesondere dann der Fall sein - und auch das ist schon in BVerwGE 39, 269, 272 [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70] geklärt worden -, wenn die in einer der erörterten Konfliktsituationen dem Wehrpflichtigen abgeforderte Entscheidung, "so oder so" zur Vernichtung von Menschenleben beizutragen, sein Gewissen in jedem Fall belastet, er sich bei dieser Wahl aber an sittlich respektablen Kriterien orientiert hat.

    Für die Sonderbehandlung, die die Revision in "kriegstypischen" Notwehr-(Nothilfe-)fällen fordert, läßt schon BVerwGE 39, 269 keinen Raum.

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242 und 41, 53 [55]) näher umschrieben worden ist.

    Die Gültigkeit dieses Rechtsgedankens ist aber wiederum nur ein spezieller Anwendungsfall eines noch allgemeineren Prinzips, das schon in einer der ersten Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Recht der Kriegsdienstverweigerung herangezogen worden ist: Nach dem Urteil BVerwGE 7, 242 (247) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] darf für das Vorliegen einer ernsten und verbindlichen Gewissensentscheidung nicht eine Bereitschaft des Wehrpflichtigen gefordert werden, für seine Entscheidung zu "leiden".

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242 und 41, 53 [55]) näher umschrieben worden ist.

    Eine solche rechtliche Qualifikation träfe zwar zu, wenn der Kläger sich weigerte, an einem bestimmten Kriege, an Kriegen bestimmter Art, unter bestimmten Voraussetzungen oder mit bestimmten Waffen teilzunehmen (vgl. BVerfGE 12, 45 [57]).

  • BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Schon nach der Rechtsprechung des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Anerkennung nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Kriegsdienstverweigerer das Recht auf Notwehr gegenüber einem unmittelbaren Angriff bejaht und es dabei für sittlich vertretbar hält, den Angreifer notfalls auch zu töten; hierfür wird angeführt (BVerwGE 37, 69 [71] m.w.N.), daß der Verzicht auf die persönliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen und auf andere Weise nicht abzuwendenden Angriff ein unzumutbares Maß an Selbstentäußerung voraussetzen würde, das dem Angegriffenen weder von der staatlichen Rechtsordnung noch nach sittlichen Maßstäben abverlangt wird.

    Hierauf ist es letzlich zurückzuführen, daß es nach der bereits angeführten Entscheidung BVerwGE 37, 69 der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht, daß der Wehrpflichtige ein Recht auf "zivile" Notwehr für sich in Anspruch nimmt.

  • BVerwG, 27.01.1972 - VIII C 128.69

    Relevanz eines Mangels an Bereitwilligkeit hinsichtlich eines Dienstes in einem …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Sollte die Rechtsprechung des VIII. Senats dahin zu verstehen sein, daß er dies nur für Fälle gelten lassen wollte, in denen von einer Waffenanwendung "zwischen den Staaten" im kriegsrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden könnte (etwa im Fall einer plündernden und tötenden Soldateska, Urteil vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 128.69 -), so vermöchte der erkennende Senat ihr nicht beizupflichten.
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Das Verwaltungsgericht hat seinem Urteil den Begriff der Gewissensentscheidung (Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG) zugrunde gelegt, wie er durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 12, 45) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 7, 242 und 41, 53 [55]) näher umschrieben worden ist.
  • BVerwG, 15.05.1963 - VII C 117.61

    Beurteilung der persönlichen Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers - …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    Anders als wohl noch der ursprünglich in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesene VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1963 - BVerwG VII C 117.61 - [NJW 1963, 1994]) hatte der zwischenzeitlich mit dieser Materie befaßt gewesene VIII. Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1972 (BVerwGE 39, 269) entschieden, es sei mit dem Verhalten eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen nicht unvereinbar, wenn er unter bestimmten Umständen an der Bekämpfung eines militärischen Angreifers mit Waffengewalt aktiv teilzunehmen imstande wäre; etwa dann, wenn er durch Weiterleiten eines aufgefangenen feindlichen Funkspruches ein mit Atombomben im Anflug auf Hamburg befindliches feindliches Flugzeug über der offenen See abschießen lassen und dadurch Millionen eigener Landsleute das Leben retten könnte.
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 2.73

    Verstoß gegen Bundesrecht bei mangelndem Anspruch auf Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1974 - VI C 33.73
    So kann Mitwirkung an einem Verteidigungskrieg selbst gegenüber einem zur Ausrottung entschlossenen Gegner in dem hier interessierenden Sinne nicht als Verteidigung gelten, zu der ein Kriegsdienstverweigerer bereit sein dürfte (vgl. Urteil des Senats vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 2.73 -).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 49.73

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Anerkennung als …

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (ebenso Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -) ausdrücklich als rechtsfehlerhaft gekennzeichnet.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 117.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzungen für die Annahme der …

    Entsprechendes gilt für seine Bereitschaft, an der Abwehr eines feindlichen Flugzeugs teilzunehmen, das Bomben auf eine offene Stadt zu werfen im Begriff ist (vgl. Urteile vom 27. Januar 1972 - BVerwG VIII C 115.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 37] bzw. - BVerwG VIII C 95.70 - [BVerwGE 39, 269, 270 [BVerwG 27.01.1972 - VIII C 95/70]] und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …

    Denn die frühere Rechtsprechung des VII. Senats ist durch spätere Entscheidungen des zwischenzeitlich für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen VIII. Senats (vgl. BVerwGE 39, 269) und des erkennenden Senats (vgl. das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 -, ebenso Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -) modifiziert worden.
  • BVerwG, 28.07.1975 - 6 CB 42.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die Aufnahme …

    Je nach der Fallgestaltung im einzelnen kann es sich dabei nämlich um eine, zugespitzte notwehr- oder nothilfeähnliche Situation handeln, die wehrlos durchzustehen einem Kriegsdienstverweigerer nicht angesonnen werden darf (vgl. auch Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 39.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …

    Die dahin gehende rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts hält den Maßstäben stand, die der Senat in dem für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 18.73 - (ebenso Urteile vom 12. Dezember 1973 - BVerwG VI C 29.73 - und vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 33.73 -) zu der Frage entwickelt hat, unter welchen Umständen die Bereitschaft des Wehrpflichtigen, in notwehr- oder nothilfeähnlichen Konfliktsituationen im Kriege zur Waffe zu greifen, der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht entgegensteht.
  • BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 96.78

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Abgrenzung einer …

    Es ist auch nicht von den in der Beschwerdeschrift zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 -, vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313), vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 33.73 - und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 117.73 - abgewichen.
  • BVerwG, 01.04.1981 - 6 CB 101.80

    Anforderungen an die Rüge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen über das …

    Mit den in der Rechtsmittelschrift (S. 8) als "beispielhaft" für Entscheidungen, von denen das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll, genannten Urteilen vom 12. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 29.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 66) und vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 18.73 - (BVerwGE 44, 313 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 68) sowie ebenfalls vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 33.73 - hat sich das angefochtene Urteil nicht in Widerspruch gesetzt, denn es hat den Ausführungen des Klägers nicht nur eine Bereitschaft zur Notwehr und Nothilfe in zugespitzten Situationen, die nach diesen Urteilen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht entgegenzustehen braucht, sondern die grundsätzlich von allen Staatsbürgern geteilte Einstellung gegen die Tötung von "friedlichen Dritten" entnommen (S. 8 unten der Urteilsausfertigung).
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