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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2591
BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
BVerwG, Entscheidung vom 18.11.1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
BVerwG, Entscheidung vom 18. November 1982 - 6 C 38.78 (https://dejure.org/1982,2591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige Abgeordnetentätigkeit - Tätigwerden vor Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1983, 799
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Auch aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 40, 296 kannten keine Gründe für die Berücksichtigung einer vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis liegenden Parlamentsmitgliedschaft entnommen werden.

    Ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis ist bei dem Mitglied eines Parlaments offenkundig nicht gegeben, wie auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 - (BVerfGE 40, 296) bestätigt wird.

    Der Abgeordnete "schulde" rechtlich keine Dienste, sondern nehme in Unabhängigkeit sein Mandat wahr (BVerfGE 40, 296 [314, 316]).

    Bei dieser Rechtslage kommt es auf die - nicht näher begründete - Auffassung des Berufungsgerichts nicht an, daß die Regelung des § 1 LRG 1954, wonach ein in den Landtag gewählter Beamter oder Richter mit Dienstbezügen mit dem Tage der Annahme der Wahl in den Ruhestand tritt, deshalb verfassungswidrig gewesen sei, weil die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen bereits damals angemessen alimentiert worden seien (vgl. BVerfGE 40, 296 [321 ff.]).

  • BVerfG, 12.01.1965 - 2 BvR 454/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz läßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, der nur dann verletzt ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergehender oder sonst einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 288 [298]; 25, 101 [105]).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz läßt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, der nur dann verletzt ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergehender oder sonst einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 288 [298]; 25, 101 [105]).
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Wie der erkennende Senat in BVerwGE 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargelegt hat, nötigt schon diese pauschale Verbesserung des BDA um die Hälfte der in Rede stehenden Differenzzeit zu der Annahme, daß der Gesetzgeber über die in § 6 Abs. 2 BBesG enthaltene Regelung hinaus nur noch bei Vorliegen der in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG angeführten besonderen Tatbestände ausnahmsweise eine weitere Verbesserung des BDA zulassen wollte; die dort nicht ausdrücklich erfaßten Zeiten hat er erkennbar als durch die in § 6 Abs. 2 BBesG vorgesehene pauschale Anrechnung der halben Differenzzeit abgegolten angesehen.
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG regelmäßig einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 28.12.1971 - VI C 17.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Das schließt es jedoch nicht aus, eine im Besoldungsgesetz (versehentlich) nicht getroffene Regelung nach dem den gesamten Umständen zu entnehmenden mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers zu schließen (BVerwGE 39, 221 [228, 229]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 91.67 - [Buchholz 235.17 § 24 a LBesG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78
    Die in § 6 Abs. 3 und Abs. 6 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände sind somit schon nach der soeben dargelegten Gesamtkonzeption des § 6 BBesG regelmäßig einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich (BVerwGE 27, 159 [161]; 45, 201 [203]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen …

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 91.67

    Besoldungsrechtliche Überleitung von Berufsfachschuldirektoren auf Grund der …

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …

    Rn. 19 Das schließt es zwar nicht generell aus, eine im Besoldungsgesetz versehentlich nicht getroffene Regelung nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers im Wege der Analogie zu schließen (Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 7 S. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2023 - 3 A 295/23

    Corona-Sonderzahlung für Beamte im Sabbat-Modell

    Rn. 115 Vgl. BVerwG, Urteile vom 18.11.1982 - 6 C 38.78 -, juris Rn. 21, und vom 27.03.2014 - 2 C 2.13 -, juris Rn. 18 f., jeweils m.w.N.
  • OVG Saarland, 18.05.2022 - 1 A 216/20

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Ausgleich der Folgen der Verleihung …

    Dieser Befund schließt es nicht generell aus, eine im Besoldungsgesetz versehentlich nicht getroffene Regelung nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers zu schließen.[vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 18.11.1982 - 6 C 38/78 -, juris Rn. 21, und vom 28.12.1971 -VI C 17/68 -, juris Rn. 24 f.][vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 18.11.1982 - 6 C 38/78 -, juris Rn. 21, und vom 28.12.1971 -VI C 17/68 -, juris Rn. 24 f.] Jedoch liegt eine planwidrige Gesetzeslücke im Bereich der geltenden Beamtenbesoldung angesichts des regelmäßig abschließenden Charakters der getroffenen Bestimmungen nach der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nur ganz ausnahmsweise vor.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 2 CB 12.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung einer Revision - …

    Hinzu kommt, daß die in § 28 Abs. 3 BBesG kasuistisch und bis ins einzelne festgelegten besonderen Tatbestände nach der auf dem sogenannten mechanisierten Dienstaltersprinzip beruhenden Gesamtkonzeption des § 28 BBesG ohnehin einer extensiven oder analogen Anwendung nicht zugänglich sind (vgl. u.a. BVerwGE 27, 159 [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67] ; 45, 201 [BVerwG 19.06.1974 - VIII C 89/73] ; 61, 79 [BVerwG 15.10.1980 - 6 C 25/78] ; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 27.87

    Besoldungsdienstalter - Beförderung - Wegfall einer Zulage - Auswahlentscheidung …

    Andererseits steht es aber auch im Zusammenhang mit dem Lebensalter und dem Dienstalter, und es liegt ihm im Ergebnis ein "mechanisiertes Lebensaltersprinzip" zugrunde (vgl. Urteile vom 30. Mai 1967 - BVerwG 2 C 27.67 - <BVerwGE 27, 159, 161> [BVerwG 30.05.1967 - II C 27/67]; vom 20. Juni 1974 - BVerwG 2 C 28.73 - <BVerwGE 45, 201 = Buchholz 235 § 6 Nr. 18> und vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - ).
  • VG Freiburg, 16.09.2024 - 6 K 3399/23

    Höhere Versorgungsbezüge aufgrund einer geleisteten Aufbauhilfe im …

    Das schließt es zwar nicht generell aus, eine im Besoldungsgesetz versehentlich nicht getroffene Regelung nach dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers im Wege der Analogie zu schließen, da Grundlage einer auf die analoge Anwendung einer bestehenden Regelung gestützten Gerichtsentscheidung die gesetzliche Norm bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.11.1982 - 6 C 38.78 - Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 7 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.05.1983 - 6 B 37.83

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Denn die Bestimmungen des Verfassungsrechts lassen dem Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bei der Regelung des Besoldungsrechts einen weiten Gestaltungsspielraum, der nur dann verletzt ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst einleuchtender Grund für eine vorgenommene Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 18, 288 [298]; 25, 101 [105]; Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 6 C 38.78 - [Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 7]).
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